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Sperrung des Anschlusses - Frist nicht eingehalten

  • HappyGilmoreHB
  • 20. Januar 2012 um 01:01
  • Antworten
  • HappyGilmoreHB
    Gast
    • 20. Januar 2012 um 01:01
    • #1

    Hallo zusammen,

    vorgestern hat mir Base meinen Anschluss gesperrt. Dies passiert natürlich nicht ganz ohne Grund - ist klar - in diesem Fall finde ich das Vorgehen aber schon irgendwie frech!

    Ich zahle meine BASE-Rechnung seit ewigen Zeiten (bin seit 1998 eplus bzw. base Kunde) per Überweisung. Dies hatte sich damals so eingebürgert, weil die gerne vergessen haben Rabatte bei Rechnungsstellung zu berücksichtigen.

    Nun hatte ich meine November-Rechnung (2011), welche ab Mitte Dezember (2012) einzusehen war, leider übersehen. Diese Rechnung belief sich auf rund 60€ (habe dort zwei Verträge). Ist mir auch schon ein paar Mal passiert, allerdings habe ich i.d.R. spätestens nach Erhalt einer Mahnung überwiesen.
    Dieses Mal allerdings hat man mir vorgestern den Anschluss gesperrt ohne dass ich mich an eine Mahnung erinnern konnte. Dennoch habe ich schnell online überwiesen und eine schnelle Freischaltung n die Wege leiten können. Abends habe ich daheim nach einer übersehenen Mahnung gesucht - Fehlanzeige.
    Gestern allerdings hatte ich eine Mahnung im Briefkasten. Diese war datiert auf den 02.01. und erreichte mich am 18.01. (hui - nur 16 Tage unterwegs) Gut- dachte ich - ist eh hinfällig - hast ja eh schon bezahlt.
    Heute allerdings hatte ich die Mahnung Nummer zwei im Kasten (diese war datiert auf den 16.01.). In dieser Mahnung wurde mir eine Frist von 7 Tagen gesetzt, da andernfalls mein Anschluss gesperrt werden solle.
    Nun frage ich - wie kann es sein, dass trotz der zweiten Mahnung, welche den 23.1 als "Zahlungsziel" hatte, der Anschluss schon am 17. gesperrt wurde?! Ist das sauber gelaufen? Dürfen die das tun? Wofür brauchen wir dann Fristen?

    Ich habe langsam keine Lust mehr auf Base. Die VVL-Angebote sind mittlerweile ein Witz und der Service wird nach und nach immer mieser und sie scheinen sich nicht für die aktuelle Rechtsprechung zu interessieren. Diese gibt einen nötigen Säumnisbetrag in Höhe von 75€ vor.
    Ich hatte von einem Urteil gelesen, in dem ein Kunde seinen Vertrag aus ähnlichem Grunde vorzeitig gekündigt hatte (vgl. hierzu AG München, Urteil v. 25.11.2004, Az.: 191 C 30047/04) - sieht da jemand Chancen?

    Vertrag 1 ist bereits seit längerem gekündigt und läuft bald aus - Vertrag 2 läuft noch ein Jahr.
    Wenn es keine Möglichkeiten gibt, dann sitz ich das halt aus - wenn es aber doch eine gibt, dann würde ich BASE lieber jetzt als später den Rücken kehren.

    Im Voraus besten Dank für Rückmeldungen

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  • Kirschpudding
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    • 20. Januar 2012 um 12:11
    • #2

    AW: Sperrung des Anschlusses - Frist nicht eingehalten

    Klar dürfen die sperren. Du hast eine Rechnung nicht bezahlt, also daref der Abieter Maßnahmen ergreifen. Und da muss er auch keine Fristenh einhalten oder dich informieren...

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • HappyGilmoreHB
    Gast
    • 20. Januar 2012 um 12:43
    • #3

    AW: Sperrung des Anschlusses - Frist nicht eingehalten

    Zitat von Kirschpudding

    Klar dürfen die sperren. Du hast eine Rechnung nicht bezahlt, also daref der Abieter Maßnahmen ergreifen. Und da muss er auch keine Fristenh einhalten oder dich informieren...

    Dann erklär mir mal, warum sie überhaupt Mahnungen verschicken und Fristen nennen...
    Zudem erinner ich an die o.g. Rechtsprechung.
    Das sie irgendwann sperren dürfen ist klar - aber so doch wohl nicht...

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    • 22. Januar 2012 um 13:07
    • #4

    AW: Sperrung des Anschlusses - Frist nicht eingehalten

    Zitat von HappyGilmoreHB

    Dann erklär mir mal, warum sie überhaupt Mahnungen verschicken und Fristen nennen...
    Zudem erinner ich an die o.g. Rechtsprechung.
    Das sie irgendwann sperren dürfen ist klar - aber so doch wohl nicht...


    Stand in der Mahnung, dass nach Ablauf der Frist gesperrt wird? Glaube kaum. Gesperrt wird unabhängig von der Frist in der Mahnung, denn diese Frist besagt nur, dass dann die letzte Mahnung oder ggf. die fristlose Kündigung folgt.

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    • 22. Januar 2012 um 22:25
    • #5

    AW: Sperrung des Anschlusses - Frist nicht eingehalten

    Prinzipiell muss gar keine Mahnung kommen.
    Wenn in deiner Rechnung sowas steht wie "Zahlbar bis zum xx.xx.2011", dann kommst du spätestens automatisch 30 Tage nach diesem Datum in Verzug. Das ist in § 286 BGB so geregelt. Einer Mahnung bedarf es dafür nicht.

    Einer Mahnung bedarf es nur, wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde. Da du aber eine Rechnung bekommen hast, in der sicher ein Zahlungsziel drin steht, muss dir der Anbieter keine Mahnung schicken und dir auch keine Frist setzen, ab wann er sperrt. Du bist laut BGB automatisch in Verzug. Das er dir trotzdem eine, zwei oder sogar 3 Mahnungen schickt, ist reine Kulanz... Die Sperre in Mahnung Nummer 2 wird sich auf die komplette Sperrung deines Anschlusses berufen, nämlich ausgehend und eingehend. Komplett tot sozusagen. Bisher wirds ja sicher nur eine Sperre für ausgehenden Gespräche sein, rein telefonieren können andere ja sicher noch...

    Wie gesagt, Mahnung sind schon seit einiger Zeit nicht mehr notwendig, wenn Zahlungsziele vereinbart wurden. Dazu zählen auch Textstellen wie "Zahlbar immer bis zum 15. des Monats" oder ähnliches in Kaufverträgen ebenso... Rechtlich ist also alles sauber gelaufen, du kannst gern deine Chance auf Sonderkündigung versuchen, aber ich mach dir da wenig Hoffnung.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

    • Zitieren
  • HappyGilmoreHB
    Gast
    • 23. Januar 2012 um 00:20
    • #6

    AW: Sperrung des Anschlusses - Frist nicht eingehalten

    Zitat von xkaaay

    Stand in der Mahnung, dass nach Ablauf der Frist gesperrt wird? Glaube kaum. Gesperrt wird unabhängig von der Frist in der Mahnung, denn diese Frist besagt nur, dass dann die letzte Mahnung oder ggf. die fristlose Kündigung folgt.

    Zitat von Kirschpudding

    Prinzipiell muss gar keine Mahnung kommen.
    Wenn in deiner Rechnung sowas steht wie "Zahlbar bis zum xx.xx.2011", dann kommst du spätestens automatisch 30 Tage nach diesem Datum in Verzug. Das ist in § 286 BGB so geregelt. Einer Mahnung bedarf es dafür nicht.

    Einer Mahnung bedarf es nur, wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde. Da du aber eine Rechnung bekommen hast, in der sicher ein Zahlungsziel drin steht, muss dir der Anbieter keine Mahnung schicken und dir auch keine Frist setzen, ab wann er sperrt. Du bist laut BGB automatisch in Verzug. Das er dir trotzdem eine, zwei oder sogar 3 Mahnungen schickt, ist reine Kulanz... Die Sperre in Mahnung Nummer 2 wird sich auf die komplette Sperrung deines Anschlusses berufen, nämlich ausgehend und eingehend. Komplett tot sozusagen. Bisher wirds ja sicher nur eine Sperre für ausgehenden Gespräche sein, rein telefonieren können andere ja sicher noch...

    Wie gesagt, Mahnung sind schon seit einiger Zeit nicht mehr notwendig, wenn Zahlungsziele vereinbart wurden. Dazu zählen auch Textstellen wie "Zahlbar immer bis zum 15. des Monats" oder ähnliches in Kaufverträgen ebenso... Rechtlich ist also alles sauber gelaufen, du kannst gern deine Chance auf Sonderkündigung versuchen, aber ich mach dir da wenig Hoffnung.

    Danke für Eure Antworten.
    Habe verstanden, dass ich in Verzug war. Sehe ich voll und ganz ein. Kann aber dennoch nicht nachvollziehen, wie es sein kann, dass sich Base über die o.g. 75€ Grenze hinwegsetzt und auch die (freiwilligen) Mahnungen mit genannten Fristen nicht einhält.

    Der Vollständigkeit halber hier noch eben der Textbaustein aus Mahnung 2:

    "Bitte überweisen Sie den fälligen Betrag zuzüglich einer Mahngebühr von EUR 2,50 unter Angabe [...] innerhalb der nächsten 7 Tage, um weiterhin unsere Services uneingeschränkt nutzen zu können."

    [blablabla - Überweisungen bis zu 5 Arbeitstage - blablabla]

    Geht in dieser Frist keine Vollständige Zahlung auf Ihrem Kundenkonto ein, behalten wir uns für den Fall eines nicht nur geringfügigen Zahlungsrückstandes vor, Ihren Anschluss im Rahmen unseres gesetzlichen Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechts für weitere abgehende und/oder kostenpflichtige Verbindungen zu sperren, bis wir einen Ausgleich dieser offenen Forderungen verzeichnen können."

    Diese Aussage verstehe ich schon so, dass erst nach Ablauf dieser Frist gesperrt wird - oder bin ich da "schief gewickelt"?!

    • Zitieren
  • stefan21
    Gast
    • 23. Januar 2012 um 12:03
    • #7

    AW: Sperrung des Anschlusses - Frist nicht eingehalten

    Das mit den Sperrungen ist leider sehr ärgerlich. Ich hatte dies auch vor einiger Zeit auf einer Geschäftsreise im Ausland und dadurch riesige Probleme. Eine Vorwarnung (nach der ich unverzügliche hätte überweisen können) erfolgte nicht. Die Wiederaktivierung war nur nach der Gutschrift und einem Wochenende möglich, hat also insgesamt fast 5 Tage gedauert. Die Grundgebühr wurde natürlich weiter belastet...
    Klar, ein Anbieter muss sich gegen Zahlungsausfälle wehren und ich war an der fehlenden Deckung meines Kontos bei der Lastschrift schuld. Andererseits sollte er aber auch seine - oft langjährigen - Kunden als Vertragspartner und nicht nur als Geldquelle behandeln. Dass man Kunden, die über Jahre hinweg vielleicht tausend Euro überweisen, einfach so vor den Kopf stößt ist mir völlig unverständlich. Fast täglich wird man per Post, SMS und Telefon mit irgendwelchen unsinnigen Informationen belästigt. Ist da eine - für den Betreiber kostenlose und automatisierbare - SMS mit einer Info zu Rückständen wirklich zu viel Aufwand? Oder kann das sogar nett rüberkommen und weiteren Ärger vermeiden?
    Base verhält sich nach meiner Erfahrung sehr kundenunfreundlich. Verträge laufen trotz wirksamer Kündigung einfach weiter, auf Fragen wird nur mit Textbausteinen von irgendeinem externen Callcenter geantwortet, UMTS-Tarife sind wegen Empfangsproblemen faktisch nicht nutzbar und werden trotzdem ständig abgerechnet - um nur einige Punkte zu nennen.
    EPlus sollte hier umdenken, um nicht den Anschluss an den Wettbewerb zu verlieren. Zwar ist das schon Massengeschäft, es bringt aber auch massenhaft Einnahmen. Und ein Minimum an Service sollte da schon machbar sein...

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  • Webmaster 11. Dezember 2020 um 16:00

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