Vor dem Oberlandgericht Schleswig-Holstein hat der Mobilfunkanbieter Mobilcom-Debitel erneut eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Die vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) hatte vor Gericht erfolgreich gegen eine Nichtnutzungsgebühr und SIM-Kartenpfand geklagt.
In zweiter Instanz entschied auch das Oberlandesgericht, dass eine Nichtnutzungsgebühr und ein SIM-Karten-Pfand unzulässig sei. Der Mobilfunkanbieter wollte trotz einer monatlichen Grundgebühr zusätzliche Gebühren, wenn die SIM-Karte nicht genutzt wurde. Auch ein nach Vertragsende erhobenes SIM-Karten-Pfand ist rechtswidrig, da zu Beginn des Vertrages dies nicht erhoben wurde.
Mehr Informationen zum Urteil: Urteil: Nichtnutzungsgebühr und SIM-Karten-Pfand rechtswidrig