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Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

  • Bestandskunde
  • 6. März 2013 um 11:35
  • Antworten
1. offizieller Beitrag
  • Bestandskunde
    Gast
    • 6. März 2013 um 11:35
    • #1

    Guten Tag,

    durch Tante Google bin ich bei euch gelandet und habe mir bisher einige Themen zum Bestandskunden-Wechsel in die neuen o2 Tarife durchgelesen. Leider erkenne ich noch keine Regelung, was den Tarifwechsel von o2 Bestandskunden angeht.

    Wie sieht die Regelung genau aus? Wer kann alles in neue Tarif wechseln, wann zahle ich eine Gebühr von 100 Euro und wann die Tarifwechselgebühr von 4,99 Euro bzw. 14,99 Euro (Flex-Kunden). Ist ein Wechsel zu jeder Zeit in einen höherwertigen Tarif möglich :confused:

    Das sind alles Fragen die mich beschäftigen....

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  • o2_Hilfe
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    • 6. März 2013 um 14:29
    • #2

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Hallo Bestandskunde,

    gerne kannst du uns direkt per PN anschreiben, wir prüfen dann deinen Vertrag anhand deiner Rufnummer und können genau sagen welche Kosten entstehen würden und zu wann ein Wechsel möglich ist, nenne uns bitte auch den Wunschtarif (keine Angst, wir stellen nicht gleich alles um :) )

    Gruß
    Yvonne

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  • Kirschpudding
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    • 6. März 2013 um 15:53
    • #3

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Soweit mir bekannt, kann man prinzipiell jederzeit in einen der neuen Tarife wechseln. Ob die 100 Euro Gebühr anfallen, hängt dann von der Konstellation aus Altarif und Wunsch-Neutarif ab.
    Wechselt man hoch, fällt die Gebühr nicht an. Wechselt man hinunter bzw. bleibt im gleichen Level werden die 100 € berechnet. Was ein Down- und Upgrade ist, wird allerdings nicht rein an den Monatsgrundpreisen sondern auch an den Tarifbestandteilen festgemacht.

    Als Beispiel - so ist es mir zumindest unter gekommen:

    Aktuell Blue S € für 25 € im Monat mit Wechsel in All-in M für 30 €.
    Hier werden wohl die 100 € berechnet. Rein vom Monatsbetrag ist ein Upgrade, da aber lediglich für 5 € mehr eine ganze Menge mehr an Inklusivleistung (Allnetflat statt O2, Festnetz & Minuten; SMS-Flat statt 100 SMS; 500 MB statt 300 MB) zur Verfügung steht, wird es bei o2 wohl als Downgrade bzw. gleiche Ebene behandelt.

    Die 4,99 € werden bei Verlängerung mit Tarifwechsel fällig, soweit ich weiß. Egal, wohin dieser geht.

    Die 14,99 Euro sagen mit jetzt nix...

    lg Kirschpudding 8)

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    • 6. März 2013 um 16:01
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Also laut o2 Team fallen die 100 Euro IMMER bei einem Tarifwechsel ohne Vertragsverlängerung an, ich zitiere:

    Zitat

    ....die genannte Gebühr für den Tarifwechsel ist korrekt. Diese wird unabhängig vom Ursprungs- bzw. Zieltarif erhoben (bei einem Wechsel während der Mindestlaufzeit). Leider können wir hier keine Unterscheidung zwischen Up- und Downgrades vornehmen, da die Gebühr sich vielmehr aus dem allgemeinen administrativen Prozess und dessen Kosten ergibt.....

    Eine Vertragsverlängerung OHNE Kosten ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Weitere Infos hier:

    o2 Tarifwechsel - so funktioniert´s

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    • 6. März 2013 um 16:45
    • #5

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Gut, dann Korrektur meinerseits ;)

    lg Kirschpudding 8)

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  • o2_Hilfe
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    • 7. März 2013 um 18:50
    • #6

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Zitat von Webmaster

    Eine Vertragsverlängerung OHNE Kosten ist frühestens 3 Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.

    Hallo zusammen,

    im Zuge einer Vertragsverlängerung ist ein Tarifwechsel nicht kostenfrei, er wird mit 4,99 EUR berechnet.

    LG, Vivian

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    • 8. März 2013 um 10:09
    • #7

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Warum eigentlich, wenn man mal fragen darf?

    lg Kirschpudding 8)

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    Einmal editiert, zuletzt von Kirschpudding (8. März 2013 um 10:10)

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  • Edebeton
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    • 8. März 2013 um 10:30
    • #8

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Moin erstmal...!

    Zitat von Kirschpudding

    Warum eigentlich, wenn man mal fragen darf?

    Ist doch vollkommen klar...!

    Zitat von o2_TEAM

    ...da die Gebühr sich vielmehr aus dem allgemeinen administrativen Prozess und dessen Kosten ergibt...

    Allgemeine administrative Prozesse... das klingt doch eingängig und einleuchtend! Ist der Fisch "Bestandskunde" und damit im Netz, ist es doch völlig gleichgültig, ob Du ihn gleich einfach erschlägst, oder gegen eine administrative Gebühr langsam und qualvoll ausbluten lässt.! Das perfide daran ist, "Bestandskunde" zahlt auch noch für die Art des "Zu Tode" kommens. Im Ergebnis "Überfischung" und "Fangverluste...!" In diesem Sinne VG Ede

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    Einmal editiert, zuletzt von Edebeton (8. März 2013 um 10:32)

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    • 8. März 2013 um 14:14
    • #9

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Nimms mir nicht übel, aber ich höre meine Antwort gern von demjenigen, an den die Frage gerichtet war...

    lg Kirschpudding 8)

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  • o2_Hilfe
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    • 8. März 2013 um 14:45
    • #10

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Im Januar 2013 hat O2 die Konditionen für Tarifwechsel im Rahmen der Vertragsverlängerung angepasst. Dies spiegelt den internen Aufwand der Tarifumstellung wider.

    LG, Vivian

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  • Edebeton
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    • 8. März 2013 um 19:48
    • #11

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Moin nochmal...!"

    Zitat von o2_Team

    Im Januar 2013 hat O2 die Konditionen für Tarifwechsel im Rahmen der Vertragsverlängerung angepasst. Dies spiegelt den internen Aufwand der Tarifumstellung wider.

    Wir wollen doch bei den Fakten bleiben, liebes O²-Team,

    Zitat

    Der Umsatz stieg um vier Prozent auf 5,2 Milliarden Euro, das Betriebsergebnis stieg um 11 Prozent, und der Gewinn legte von 71 auf 308 Millionen Euro zu... "Quelle: Klick mich...!"

    oder? Im "Quote" findet ihr das Ergebnis des sogenannten "internen Aufwands".

    Auch wenn Du es nicht gerne liest @Kischpudding:D! Aber nun zurück zum Thema...!

    In diesem Sinne

    VG Ede

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    Einmal editiert, zuletzt von Edebeton (8. März 2013 um 19:49)

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    • 8. März 2013 um 23:39
    • #12

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    @Ede das ist nunmal aktuelle die Unternehmenspolitik, da wird das Social Media Team der falsche Ansprechnpartner sein.

    Ich bin mir sicher, dass sich diese Tarifwechselgebühr nicht lange halten wird, da sich schon viele in Foren beschwert haben. Irgendwann sieht es o2 ein und streicht diese wieder. Genauso gab es eine zeitlang keine Tarife mehr mit Homezone, nun wurden diese mit den neuen All-In Tarifen wieder komplett ausgerollt.

    Unverständlich ist für mich aber auch, dass ich für ein Tarif-Upgrade 100€ zahlen soll :eek: Diese Logik kapieren wollen nur in der obersten Chefetage, selbst die o2 Mitarbeiter im Shop finden dies nicht gerade kundenfreundlich...

    Aber Morgen ist es vielleicht auch schon wieder Schnee von gestern, o2 ändert da gerne und oft mal etwas.

    Einmal editiert, zuletzt von Nils (8. März 2013 um 23:39)

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  • Edebeton
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    • 9. März 2013 um 07:46
    • #13

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Moin nochmal...

    Von der Sache her @ Nils ist es mir ja egal...! Mir ging es nur darum deutlich festzuhalten, das hier...,

    Zitat von o2_TEAM

    ...da die Gebühr sich vielmehr aus dem allgemeinen administrativen Prozess und dessen Kosten ergibt...

    und hier...,

    Zitat von o2_Team

    Im Januar 2013 hat O2 die Konditionen für Tarifwechsel im Rahmen der Vertragsverlängerung angepasst. Dies spiegelt den internen Aufwand der Tarifumstellung wider.

    öffentlich, und mit "Wissen" und "Wollen", also vorsätzlich eine falsche Darstellung gebraucht wird.

    Der "internen Aufwand des administrativen Prozesses", ist weder Renten-/ noch Sozialversicherungspflichtig, noch werden Steuern dafür entrichtet. Für diesen Aufwand wird während der Laufzeit neben den Verbindungskosten eine Grundgebühr erhoben.

    Ich kann nur nicht so gut damit um, wenn versucht wird, Fakten öffentlich anders darzustellen.

    In diesem Sinne

    VG Ede

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

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  • Fraenziskaner
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    • 9. März 2013 um 10:18
    • #14

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Zitat von Edebeton

    Moin nochmal...

    Von der Sache her @ Nils ist es mir ja egal...! Mir ging es nur darum deutlich festzuhalten, das hier...,


    und hier...,

    öffentlich, und mit "Wissen" und "Wollen", also vorsätzlich eine falsche Darstellung gebraucht wird.

    Der "internen Aufwand des administrativen Prozesses", ist weder Renten-/ noch Sozialversicherungspflichtig, noch werden Steuern dafür entrichtet. Für diesen Aufwand wird während der Laufzeit neben den Verbindungskosten eine Grundgebühr erhoben.

    Ich kann nur nicht so gut damit um, wenn versucht wird, Fakten öffentlich anders darzustellen.

    In diesem Sinne

    VG Ede

    Alles anzeigen

    Kühne Thesen, Ede... Die arme Vivian vom O2-Team, dabei wollte sie sicherlich nur über die Kosten aufklären, die bei einem Tarifwechsel bei O2 entstehen können. Ist doch eine löbliche Sache. Andernorts werden Drückerbanden engagiert, die einem die Hucke volllügen und dann zahlt man nicht nur 4,99 Euro zusätzlich, sondern gleich mal 200 oder mehr. ;)

    Ich glaube schon, dass da jemand sitzt und zumindest einen zusätzlichen Handschlag machen muss, um den Tarif umzustellen. Das verursacht sicherlich Aufwand, den man mit den übrigen monatlichen Gebühren als abgegolten sehen kann oder eben zusätzlich abrechnet. Wichtig ist eigentlich nur, dass man dabei offen und ehrlich bleibt und das war doch hier der Fall. Insofern kein Grund zur Klage, würde ich meinen, zumal 4,99 Euro auch nicht die Welt ist. ;)

    Beste Grüße
    Micha

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    • 22. April 2013 um 11:06
    • Offizieller Beitrag
    • #15

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Alle Informationen zu einem o2 Tarifwechsel findest du im extra verfassten Artikel zum o2 Tarifwechsel für Bestandskunden:

    o2 Tarifwechsel: So können Bestandskunden in neue Tarife wechseln

    • Vorheriger offizieller Beitrag
    • Zitieren
  • Djung
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    • 24. April 2013 um 17:00
    • #16

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Meine Empfehlung diesbezüglich ist eine Kündigung - nach Kündigungseingang (in der Regel 2 Tage) einfach in der Kündigungshotline von o2 anrufen. Dann gibts günstigere Konditionen! Teilweise bis zu 10 Euro günstiger (bei mir wars so 25 statt 35 plus zusätzliche Konditionen)


    Zitat von o2_Team

    Hallo zusammen,

    im Zuge einer Vertragsverlängerung ist ein Tarifwechsel nicht kostenfrei, er wird mit 4,99 EUR berechnet.

    LG, Vivian

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  • Prusseliese
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    • 24. April 2013 um 22:43
    • #17

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Wie ist denn dann das geschickteste Vorgehen?
    Mein Vertrag ist ab 1. September zu verlängern, läuft also bis zum 1. Dezember. Ich muss aber, bevor ich überhaupt verlängern kann, vorsichtshalber gekündigt haben.
    Das könnte ich jetzt schon tun. Wenn ich dann angerufen würde, könnte ich aber noch nicht verlängern...
    Das gleiche würde aber auch passieren, wenn ich im August kündige.
    Wie also mache ich es am geschicktesten?
    Habt ihr Tipps? Eigentlich will ich bleiben, nur die SoHos behalten und vlt. was am Preis machen.

    LG Marion

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  • Kirschpudding
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    • 25. April 2013 um 16:33
    • #18

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Vorsichthalber Kündigen kann man ja immer. Zurückziehen oder verlängern lässt sich der Tarif ja jederzeit bis kurz vom Auslaufen.

    Ob du die Soho-Vorteile behälst und wie hängt ja davon ab, ob du die Legitimationsrichtlinien noch erfüllst...

    lg Kirschpudding 8)

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    • 25. April 2013 um 17:13
    • #19

    AW: Regelung für o2 Tarifwechsel in neue Tarife (Bestandskunden)

    Ich hatte nun lange Jahre 15 Prozent Rechnungsrabatt....
    Das ist sicher Verhandlungssache.

    LG Mary

    Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

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