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klarmobil Kündigung, da O2 anstelle D1; trotzdem Mahnbescheide, etc.

  • afklar
  • 24. März 2013 um 17:11
  • Antworten
1. offizieller Beitrag
  • afklar
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    • 24. März 2013 um 17:11
    • #1

    Hallo,
    ich hatte mir im Oktober 2012 den Vertrag "AllNet-Spar-Flat 24" gegönnt (19,85 €/Monat).
    Ich hatte schon 2 Prepaid-Karten von klarmobil und wollte nun auch "surfen".
    Ich bekam die SIM-Karte zugeschickt und testete diese ca. 1 Woche.
    Ich war absolut nicht zufrieden, da hier auf dem Land ständig die Verbindung abbrach.
    Ich suchte im Handy nach Lösungen und musste feststellen, dass ich eine O2-Karte hatte und keine D1-Karte.
    Ich habe sofort gekündigt, da der Vertrag nicht auf D1 umsetzbar sei, und habe alles (auch SIM-Karte) zurückgeschickt, stand ja so in der Widerrufsbelehrung.
    Dort steht auch, "... Unter Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise versteht man das Testen und Ausprobieren der Ware, ...", was ich ja ein paar Tage gemacht habe.
    Nun wollen die mich nicht aus dem Vertrag lassen (erst 10/2014), obwohl ich die 2-Wochen-Widerrufsfrist eingehalten habe.
    Begründet wird das mit der Nutzung der SIM-Karte.
    Meine diesbezüglichen brieflichen Widersprüche werden einfach ignoriert, also nicht drauf eingegangen) und eine weitere Mahnung erzeugt.

    Was kann ich noch machen, oder muss ich 2 Jahre zahlen für nichts?
    Bitte helft mir weiter, danke.

    • Zitieren
  • Fraenziskaner
    Gast
    • 24. März 2013 um 17:25
    • #2

    AW: klarmobil Kündigung, da O2 anstelle D1; trotzdem Mahnbescheide, etc.

    Hallo,

    bzgl. dieser Problematik gibt es inzwischen eindeutige Rechtsprechung: Du darfst selbst dann innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn du bereits Teile der Leistung in Anspruch genommen hast. Sim-Karte einlegen und lossurfen schadet also nicht.

    Wenn ich Zeit habe, kann ich dir heute Abend dazu gern noch was raussuchen.

    Beste Grüße

    EDIT 1
    Hier ist die Rechtslage sehr gut dargestellt: Internetrecht - widerrufsrecht-handyvertrag

    Der Gesetzeswortlaut ist da auch relativ eindeutig, denn in § 312d Abs. 3 BGB heißt es: "Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist,..."

    Was du nun machen kannst/solltest? Hart bleiben und Klarmobil auf die eindeutige Rechtslage hinweisen unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung der letzten Jahre zu diesem Thema.

    Viel Erfolg!

    EDIT 2


    Weißt du, was das Lustige ist? Klarmobil sollte die Rechtslage eigentlich bestens kennen, denn lies mal hier: Unzulässige Einschränkung des Widerrufsrechts bei Mobilfunkverträgen - Urteile - Vertragsrecht - Recht - Themen - vzbv Kannst ja zum Spaß auf das Urteil verweisen und sagen, dass die Masche schon damals nicht aufging.

    Einmal editiert, zuletzt von mosyr (25. März 2013 um 03:34)

    • Zitieren
  • mosyr
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    • 25. März 2013 um 03:38
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    AW: klarmobil Kündigung, da O2 anstelle D1; trotzdem Mahnbescheide, etc.

    @ Fraenziskaner: Du kannst Deine Beiträge editieren (Bearbeiten-Button), das erleichtert auch das Lesen und kommt im Gegensatz zum Hintereinanderposten nicht als Spam an.

    Zum Thema: Es ist in der Mobilfunkbranche leider nicht unüblich, daß gesetzwidriges Geschäftsgebaren trotz Urteile fortgeführt wird. Nur in den Einzelfällen, wo der Kunde sich querstellt, wird entweder auf "Kulanzbasis" oder durch weitere Gerichtsverfahren Entgegenkommen erbracht bzw. erzwungen. Diese Urteile werden in der Regel geschluckt, denn ein höchstrichterliches Urteil hat quasi Gesetzeskraft.

    Offenbar lohnt es sich wirtschaftlich, in Einzelfällen vor Gericht in den unteren Instanzen zu verlieren gegenüber der Masse an Kunden, die spätestens beim Inkasso oder gerichtlichen Mahnverfahren einknicken. :rolleyes:

    Von daher würde ich mich auch sturstellen und nur einmalig schriftlich (keine E-Mail!) auf das vzbv-Urteil verweisen und ansonsten die Mahnungen von Klarmobil oder der beauftragten Inkasso-Firma ignorieren. Erst wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird, mußt Du wieder tätig werden und der Mahnung widersprechen (14 Tage Frist), ansonsten gilt die Mahnung als rechtens!

    Eine Begründung für den Widerspruch brauchst Du nicht geben, das Aktenzeichen des vzbv-Urteils ist jedoch empfehlenswert, da im günstigsten Falle die Klage von Klarmobil vermieden wird.

    Zahlen mußt Du nur den anteiligen Preis für die Allnet-Spar-Flat für die Dauer der Nutzung (maximal bis zum Zugang des Widerrufs bei Klarmobil). Das solltest Du allerdings schnellstmöglich erledigen, denn Mahn- und Inkassokosten für diesen Anteil gehen zu Deinen Lasten.

    [Blockierte Grafik: http://www.hobbyportal.info/img.gif]
    Schöne Grüße

    Mosyr

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    Einmal editiert, zuletzt von mosyr (25. März 2013 um 04:16)

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  • afklar
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    • 25. März 2013 um 09:37
    • #4

    AW: klarmobil Kündigung, da O2 anstelle D1; trotzdem Mahnbescheide, etc.

    Danke Fraenziskaner und mosyr,

    Ich werde Euren Rat folgen und ein hoffentlich letztes Schreiben mit Berufung auf das vzbv-Urteil wegschicken und dann abwarten. Gut zu wissen, dass ich eventuell die 14-Tage-Frist einhalten muss.
    Ich werde berichten was die Zukunft bringt.

    Viele Grüße
    afklar

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