E-Plus mit unlauterer Abrechnung

  • Mein Netzbetreiber E-Plus hat nach einer Vertragsumwandlung in einen anderen Tarif, der weitere Kosten beinhaltete, als der vorherige Tarif für den ersten Monat keinen Einzelnachweis angefertigt.
    Mit folgender Begründung:
    Sie können (ich könne) sich den Rechnungsbetrag zu Ihrer Rufnummer nicht erklären. Nachträglich lässt sich der Gesamtbetrag nicht mehr aufschlüsseln. Einen Einzelverbindungsnachweis können wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung erstellen. BASE entspricht damit den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Diesen Einzelverbindungsnachweis haben wir Ihnen nun wunschgemäß eingerichtet.

    Wer kann mir Auskunft geben, ob dies rechtens ist? Muss ich die geforderte Summe für angebliche Verbindungen in andere Netze trotzdem bezahlen, obwohl sie der Netzbetreiber nicht beweisen kann?

  • AW: E-Plus mit unlauterer Abrechnung


    Es stimmt- einen EVN muss Du vorher zustimmen bei Vertragsbeginn.


    Ein Grund einer zu hohen Abrechnung können falsch abgerechnete Gespräche von Drittanbietern sein oder Gespräche mit Call-by-Call-Anbietern. (Internet-by-Call. Mehrwertdienste-Anbieter).
    Aber- meines Wissens ist der Anbieter verpflichtet auch nachträglich einen Einzelverbindungsnachweis zu erstellen, wenn Sie als Kunde bei der Rechnungs-Höhe und den Verbindungsentgelten Einwendungen haben. Schließlich müssen die Verbindungsdaten ja aufgeschlüsselt werden. Allerdings gilt das nicht, wenn bei Vertragsbeginn eine Löschung aller Daten nach Rechnungsstellung beantragt wurde.

  • AW: E-Plus mit unlauterer Abrechnung


    Einen nachträglichen EVN erstellen, muss er meines Wissens nach nicht. Er muss aber auf einen entsprechenden Prüfantrag einen Nachweis der Rechtmäßigkeit erbringen. Dazu muss das ganze schriftlich beantragt werden, der Anbieter muss dann ein Prüfprotokoll vorlegen, dass die tatsächlich stattgefunden Verbindungen bzw. Kosten offenlegt.


    Für dieses kann er aber - sofern es unsinnigerweise gefordert wird - aber wohl eine Gebühr fordern. Sprich, stellt sich heraus, das alles richtig war und das Protokoll unnützerweise gefordert war, können die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Ergibt sich, das tatsächlich was schief gegangen ist, natürlich nicht. Ob das bei E-Plus auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht.

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