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Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

  • Unregistriert
  • 25. Februar 2014 um 19:49
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    Gast
    • 25. Februar 2014 um 19:49
    • #1

    Hallo,

    habe gerade schlimmen Ärger mit Simyo und hoffe, es kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich mich verhalten soll.

    Meine letzten Handy-Abrechnung enthält für ein Gespräch mit der Rufnumnmer 0555555555 einen Betrag von fast 60 €. Und das ist auch der einzige Posten auf der Rechnung, weil das Handy hauptsächlich der Erreichbarkeit dient. Mehr als 1-2 € sind das nie in einem Monat.

    Gegen die Rechnung habe ich Widerspruch eingelegt.
    Antwort von Simyo: Es handelt sich anscheinend um ein Hosentaschengespräch und da kann man nichts machen.

    In der Hosentasche ist da Handy aber nie und die Tastensperre ist immer aktiviert. Da Datum des Gesprächs der Abend des 1. Januar (also Neujahr) war, bin ich mir auch ganz sicher, dass das Handy zu diesem Zeitpunkt unbewegt Zuhause und im Rucksack war. Das habe ich Simyo mitgeteilt und um ein technisches Prüfprotokoll gebeten.

    Antwort von Simyo:
    "Wir sehen keine Veranlassung ein Prüfprotokoll gem. § 45 i heranzuziehen, da Sie uns nicht substantiiert vorgetragen haben, dass die Beanstandung und eine ggf. im Streit stehende Forderung auf einen technischen Mangel zurückzuführen ist. "

    Musste erstmal googeln, was "substantiiert" bedeutet (ungefähr dasselbe wie detailliert?) und habe daraufhin angeboten, fehlende Informationen gerne zu geben. Außerdem habe ich darum gebeten mit mitzuteilen, wer diesen Betrag in Rechnung gestellt hat, damit ich auch da Widerspruch einlegen kann.

    Angesichts des Tonfalls der 2. Mail, der wohl verunsichern und abschrecken soll, vermute ich, dass demnächst eine Mahnung kommen wird. Anscheinend besteht kein gesteigertes Interesse daran, den Fall aufzuklären.

    Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollte man am Besten vorgehen?

    bin dankbar für jeden Tipp!

    Patricia

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    • 25. Februar 2014 um 19:59
    • #2

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Lad dir hier mal den Musterbrief runter , passe ihn an und faxe ihn hin.

    Weitere Hinweise findest du hier:

    Widerspruch gegen eine falsche Rechnung - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin

    Einmal editiert, zuletzt von dowser (25. Februar 2014 um 20:00)

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    • 25. Februar 2014 um 20:16
    • #3

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Dankeschön!

    Der Erste Link führt leider ins Leere, aber die Musterschreiben als Reaktion auf Mahnung und Inkasso im zweiten link sind mir eine große Hilfe.

    Werde jetzt erstmal abwarten und erforderlichenfalls diese Musterschreiben verschicken.

    Patricia

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    • 25. Februar 2014 um 20:26
    • #4

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Sorry, hier nochmal der erste Link

    Kostenlose Musterbriefe - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin

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    • 26. Februar 2014 um 08:11
    • #5

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Das ist ja eine wahre Fundgrube ! Herzlichen Dank dowser :)

    Patricia

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  • Kirschpudding
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    • 26. Februar 2014 um 13:15
    • #6

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Zitat

    In der Hosentasche ist da Handy aber nie und die Tastensperre ist immer aktiviert.

    Naja, ein Hosentaschengespräch bedeutet auch nicht, das es dafür unbedingt in einer Hosentasche gewesen sein muss ;)

    Das ist die Umschreibung für ein unbeabsichtigtes Gespräch, während das Telefon in einer (Hosen)Tasche, Rucksack oder Co. ist und bspw. ein Gegenstand - etwa Autoschlüssel, Geldbörse, ect. - das Display und die Telefonfunktion aktiviert. Nummer mit nur einer oder zwei Zahlen sind recht typisch für sowas, weil eben irgendwas auf diese Taste gedrückt hat. Sowas kann im Zweifel auch mit Tastensperre passieren, indem man diese beispielsweise vergisst zu aktivieren oder die Druckpunkte gerade so günstig sind, das die Sperre entfernt wird.

    lg Kirschpudding 8)

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    Einmal editiert, zuletzt von Kirschpudding (26. Februar 2014 um 13:15)

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    • 26. Februar 2014 um 14:58
    • #7

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Schon klar, dass auch woandes als in der Hosentasche Tasten unbeabsichtigt gedrückt werden können. Deshalb habe ich ja auch geschildert, wie die Situation war: Handy in der Seitentasche des Rucksacks, Rucksack unbewegt herumgestanden.

    Außerdem ist das Handy auch noch in einer Schutzhülle ..... bin mir sehr sicher, dass die Nummer nie gewählt wurde.

    Das würde sich wahrscheinlich sehr schnell aufklären, wenn man bei Simyo bereit wäre, sich die Sache mal genau anzuschauen. Dass das ein "Hosentaschengespräch" war kann Simyo ja auch nur vermuten und müsste eigentlich auch selbst ein Interesse daran haben aufzuklären, ob da jemand unberechtigt Beträge in Rechnung stellt. Das Verhalten spricht für keine gute Einstellung gegenüber den Kunden, und das finde ich das eigentlich bedenkliche an der Sache.

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    • 26. Februar 2014 um 18:32
    • #8

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Das Problem an der Stelle ist, dass eine Verbindung entstand, die weder du, noch Simyo auf den ersten Blick sehen können, was da abgelaufen ist. Simyo müsste also eine Verbindungsprüfung beauftragen. Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass ich noch nie eine Verbindungsprüfung gesehen habe, die für den Kunden positiv ausfällt :p Auch hier nochmal der Hinweis bitte die Abbuchungg nicht zurückgehen zu lassen, da sonst weitere Kosten entstehen. Viel Glück beim Widerspruch

    noobsische Grüße :p

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    • 26. Februar 2014 um 19:08
    • #9

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Zitat

    Aus Erfahrung kann ich dir sagen, dass ich noch nie eine Verbindungsprüfung gesehen habe, die für den Kunden positiv ausfällt

    Ich schon, aber ist in der Tat selten. Problem an der Sache ist, dass diese Prüfung auch nur offen legt, ob tatsächlich ein Gespräch oder eine Verbindung stattgefunden hat und das hat es ja in der Regel, wenn die Position auf der Rechnung auftaucht. Wie das ganze geschehen ist, ob tatsächlich ein Hosentaschengespräch stattgefunden hat, das Gerät jemand unbeaufsichtigt in den Fingern hatte oder ähnliches, deckt ja auch die Prüfung nicht auf.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 27. Februar 2014 um 08:59
    • #10

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Die Rücklastschrift habe ich schon veranlasst - sonst wäre der Aufklärungswille seitens Simyo vermutlich noch geringer.

    Jetzt warte ich einfach mal das technische Prüfprotokoll ab. Da ich mir nicht vorstellen kann, dass durch Rucksackpolster, und Handyschutzhülle hindurch Stern, Raute, eine neunstellige Nummer und dann noch die Anruftaste aus einem blöden Zufall raus gedrückt wurde, müsste sich die Sache mit dem Prüfprotokoll eigentlich erledigen.

    Dass jemand anderes das Handy in den Fingern hatte ist ausgeschlossen - mein Kater hat nur Pfoten, und mit denen bekommt er sowas wohl kaum hin.

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    • 27. Februar 2014 um 12:59
    • #11

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Jetzt wird es lustig: Meine SIM-Karte wurde gesperrt.

    Nach allem was ich weiß, ist Simyo dazu nicht berechtigt. Es ist nur der strittige Betrag zur Zahlung offen und sicherheitshalber habe ich auch noch mehr als den Durchschnittsbetrag der vorangegangenen 6 Monate als Abschlagszahlung überwiesen - hatte irgendwo gegoogelt, dass das erforderlich ist, damit die Karte nicht gesperrt werden kann.

    Bin gespannt, wie das jetzt weitergeht. Eines ist für mich aber jetzt schon klar. Diesem Unternehmen werde ich den Rücken kehren. Das Geschäftsgebaren von Simyo ist nicht nur unakzeptabel, sondern auch unglaublich dreist.

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  • md-noob
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    • 27. Februar 2014 um 15:12
    • #12

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Upps.....wie kann denn sowas nur passieren??? Naja gut....mehr als warnen kann ich da nicht.....

    noobsische Grüße :p

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  • Kirschpudding
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    • 27. Februar 2014 um 15:53
    • #13

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Naja, gesperrt wird weil was offen ist bzw. zurückgebucht wurde. Du hast zwar den unstrittigen Betrag überwiesen, bis der da und verbucht ist gehen aber gern mal drei oder vier Werktage ins Land. Aktuell hast du also das Geld zurückgebucht und das wars... Der bessere Weg in so einem Fall ist in der Regel, den Betrag unter Vorbehalt zu bezahlen und das ganze entsprechend schriftlich anzukündigen. Um eine Lastschrift zurückzubuchen, hat man ja 6 Wochen Zeit - genug, um erstmal die Prüfung abzuwarten.

    lg Kirschpudding 8)

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  • Widersprecherin
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    • 27. Februar 2014 um 18:24
    • #14

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Sorry, Kirschpudding, aber so wie Du das darstellst, dass die Sperrung völlig normal ist, ist das nicht. Im Gegenteil, das ist ganz klar rechtswidrig. Musst Du mal googeln ....

    Aber wie schon gesagt, möchte mit Simyo sowieso nichts mehr zu tun haben und habe deshalb heute einen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen. Die Sperrung der Karte an sich ist mir so gesehen ziemlich egal. Nur das Verhalten finde ich übel. Aber sich darüber aufzuregen lohnt sich nicht wirklich, die sind in dem Laden anscheinen nun mal total daneben.

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  • Edebeton
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    • 27. Februar 2014 um 18:48
    • #15

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Zitat von Widersprecherin

    Sorry, Kirschpudding, aber so wie Du das darstellst, dass die Sperrung völlig normal ist, ist das nicht. Im Gegenteil, das ist ganz klar rechtswidrig. Musst Du mal googeln ....

    Es kommt immer auf die Position an aus der das Problem beleuchtet wird. Die AGB der Anbieter geht ja auf grundlagen der spanisch römischen Inquisition zurück, da wurde auch erst verbrannt und danach gestanden.
    Will sagen so lange der Anbieer Dein Geld hat kannst Du gerne Widersprechen, so lange und so oft Du willst.

    Eine Rückforderung kommt einer Revolution gleich und schon wirst Du wie hier schön zu sehen gleich geächtet.
    Natürlich lasse auch ich ungeklärte oder strittige Forderungen zurückbuchen. Dabei ist auch schon der eine oder andere Anbieter vor die Wand gelaufen. Schön st auch immer der Forderungsberg der sich im Laufe der Klärung so anhäuft. Die Drohkulisse die dabei aufgefahren wird kommt einer Mobilmachunserklärung gleich. Androhungen die SCHUFA einzuschalten wurden ja nun verboten. Zu Pfändungen und Volstreckungen ist es allerdings in 20 Jahren freiberuflichem Umgang mit Mobilfunk-Vers(a)orgern nie gekommen. Wichtig ist die Nerven nicht zu verlieren und ein ordentlich "dickes" Fell.

    Deswegen viel Erfolg im laufenden Widerspruchsverfahren.

    VG Ede

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    Einmal editiert, zuletzt von Edebeton (27. Februar 2014 um 18:50)

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    • 28. Februar 2014 um 08:59
    • #16

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Danke für deine moralische Unterstützung, Ede :)
    Die kann man brauchen, wenn gegen einen mobil gemacht wird.

    Die Androhung der Schufa wird bestimmt trotz Verbot noch kommen. Dickfellig bin ich zwar nicht, dafür aber ein bisschen wie ein Esel: Je mehr die Druck machen, umso sturer werde ich.

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    • 28. Februar 2014 um 19:30
    • #17

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Zitat

    Sorry, Kirschpudding, aber so wie Du das darstellst, dass die Sperrung völlig normal ist, ist das nicht. Im Gegenteil, das ist ganz klar rechtswidrig. Musst Du mal googeln ....

    Ich hab auch nirgendwo behauptet, dass das rechtlich in Ordnung ist. Das es da gewisse Urteile und rechtliche Vorgaben gibt, weiß ich.
    Wenn du noch einmal ganz genau liest, wirst du feststellen, dass ich vor allem auf die Banklaufzeiten hingewiesen habe, deretwegen es gern mal 3 Tage dauert bis eine Überweisung beim Empfänger angekommen und verbucht ist. Und in dieser Zeit ist der Betrag erstmal offen, da von dir zurückgebucht. Nichts anderes steht da ;)

    Deswegen auch der Hinweis das unter Vorbehalt zahlen im Zweifel der bessere Weg ist...

    Ist das Geld jedoch da und du hast Simyo entsprechend schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass du die strittige Summe anzweifelst und eine genauere Prüfung verlangst, muss meines Wissens die Sperre aufgehoben werden bis der Sachverhalt geklärt ist. Tut Simyo das nicht, würde ich mal freundlich aber bestimmt anmahnen und auf die entsprechenden Rechtstexte verweisen ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    Einmal editiert, zuletzt von Kirschpudding (28. Februar 2014 um 19:30)

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  • Widersprecherin
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    • 1. März 2014 um 18:05
    • #18

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Erstmal zahlen bis die Sache geklärt ist? Das würde dann vermutlich bis zum St.Nimmerleinstag dauern. Fällt mir im Traum nicht ein. Simyo hat mir ja mitgeteilt, dass man keinen Klärungsbedarf sieht und deshalb kein technisches Prüfprotokoll erstellen wird.

    Meine SIM-Karte wurde inzwischen aber wieder freigeschaltet.
    Vielleicht weil ich mitgeteilt habe, dass das Handy gewerblich genutzt wird und ich im Falle, dass ich aufgrund der Sperrung wirtschaftlicher Nachteile erleide, Schadensersatz geltend machen werde?
    Egal, Hauptsache die Karte funktioniert wieder. Auch wenn ich sie sowieso bald nicht mehr brauchen werde. Habe zum Glück keine Kündigungsfrist für den Vertrag.

    Einmal editiert, zuletzt von Widersprecherin (1. März 2014 um 18:07)

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    • 25. April 2014 um 16:25
    • #19

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    Welche stelle der AGB weist die Kosten für eine nicht existente Rufnummer aus? Nur weil die Verbindung entstanden und dokumentiert ist kann sie doch wohl kaum als Sonderrufnummer gelten! Ich hab das gleiche mit 0777777, wollen wir Mal sehen was die Regulierungsbehörde dazu sagt?
    Einige Simyo- Mitarbeiter können dazu gern hier Stellung beziehen Antworten auf Fax und Einschreibe-Anfragen beantwortet ja keiner mehr.

    • Zitieren
  • Edebeton
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    • 25. April 2014 um 16:48
    • #20

    AW: Widerspruch gegen Simyo-Rechnung

    In einem Widerspruchsverfahren gegen eine Abrechnung mußt Du ja nichts beweisen, sondern der Anbieter Dir das ihm die Kosten tatsächlich entstanden sind.

    Dafür kommen die Anbieter meist mit Einzelverbindungsnachweisen, die diverse Gerichte aufgrund mangelnder Bedwiesmittelfähigkeit abgelehnt haben, weil jeder fortgeschrittende PC-Anwender derelei Nachweise leicht mit Exel o. ä. selber herstellen kann.

    Ist zwar nevig so ein Verfahren, aber da hilt nur entspannt bleiben.

    Zitat


    Einzelverbindungsnachweis unplausibel
    Darüber hinaus erschien der Richterin zu Recht wenig plausibel, wie innerhalb eines Zeitraums von weniger als 13 Stunden eine Verbindungszeit von über 59 Stunden angefallen sein soll. Dies konnte die Telekom hier nicht auf nachvollziehbare Weise erläutern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

    Quelle: Az: 9 O177/12

    Zitat Richter:

    Zitat


    Vor dem Hintergrund des Bestreitens wäre es jedoch Sache der Klägerin (hier Telekom) gewesen, insoweit über den schlichten Einzelverbindungsnachweis, der schlichweg ein Stück Papier ist, darzutun, dass und wie es ggf. zu den Verbindungen gekommen ist und das die aufgeführten Verbindungen tatsächlich die Verbindungen wiederspiegeln, die in Realität ausgeführt wurden.

    Hier gings es zwar um mehr als 7.000 € für ein gestohlenes Gerät mit nicht aktivierter SIM-Karte, der Fall zeigt aber mit welcher Unverschämtheit die Anbieter versuchen Gerichte zu beindrucken. Mittlerweile geht das in den meisten Fällen nach hinten los. Das Urteil liest sich wie Realsatire.

    VG Ede

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

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