Nidoonline Abo-Abzocke - Hintergründe und technische Details

  • AW: Nidononline Abo


    Sorry@all, dass ich längere Zeit auf Tauchstation war, aber ich bastele gerade an der Optimierung meiner neuen Homepage rum.


    Zum Thema: Ich werde morgen mal diesen Thread auseinanderreißen in den Teil, was die direkte Beziehung zwischen Kunde und Vodafone angeht und den Teil mit den Hintergrundinfos zu Nidoonline.


    Das Problem: Der Löwenanteil der Betroffenen hat nicht die Zeit und will sich auch nicht die Zeit nehmen, die ganze Fülle an Informationen zu lesen. Bestenfalls werden sie noch quergelesen. Der normale Betroffene will nur möglichst schnell und unkompliziert das Abo loswerden und im günstigsten Falle das auch nicht auf der Rechnung sehen. Dafür ist im Wesentlichen der Artikel im Blog auch gemacht, der ja trotzdem noch recht umfangreich ist. Zitate von Stellungnahmen der Pressestellen der Mobilfunkanbieter sind dabei auch nicht ungewöhnlich. Jeder Leser soll sich ja eine eigene Meinung bilden und nicht von uns vorgekaut bekommen.
    Das Ziel, die Abos vom Tisch zu bekommen, wurde bei Vodafone voll und bei Mobilcom-Debitel zumindest teilweise erreicht. Von daher kann sich das Ergebnis auch sehen lassen. Für weitergehende Hintergrund-Recherchen fehlen hier einfach die Kapazitäten, da bitte ich auch im Namen von Webmaster um Verständnis. Das grundsätzliche Problem mit der Machbarkeit der Abo-Abzocke kann auch nur der Gesetzgeber lösen, leider scheint dessen Interesse aber gering zu sein.

  • AW: Nidoonline Abo-Abzocke - Hintergründe und technische Details


    Soo, der Faden ist jetzt auseinanderklabüsert. Hier werden jetzt die Hintergründe und technischen Details behandelt. Zum Ursprungsfaden mit den Abo-Problemen geht es hier lang:
    https://www.mobilfunk-talk.de/73413-nidononline-abo.html

  • AW: Nidononline Abo


    Hi,
    bin hier gelandet wegen diesem Eintrag.


    Habe wie so viele auch ein Abo am Hals gehabt von Dimoco (Einzugszentrale) für angeblich ein abgeschlossenes Abo bei, Garessio für das Programm Droidup.


    Nie wurde eine Mitteilung angezeigt, dass beim benutzen des folgenden Buttons ein wöchentliches Abo über 4,99 abgeschlossen wird. Es wurde nur eine lästige Einblendung "weg geklickt".


    Wichtige und gute Info:
    Sofort eine Drittanbietersperre beim Anbieter beantragen.
    Das Abo auf der Internetseite des "Drittanbieters" (in meinem Fall Dimoco) ( Customer Care Portal
    oder per (meist auch noch) gebührenpflichtiger Hotline oder per sms an xxx (steht hier irgendwo) mit dem Wort "stop" erstmal einstellen.
    (unbedingt Sreenshots vom kündigen des Abos anfertigen, da dort die Adresse des Abo-Inhabers steht und auch erhebliche unseriöse Werbung eingeblendet wird…)


    Nicht machbar:
    Einzug zurück holen und den Betrag ohne der zusätzlichen Abbuchung des Drittanbieters überweisen.
    Die (in meinem Fall) Telekom reagiert darauf mit einem Schreiben, dass noch einmal versucht wird, den Betrag zusätzlich von 5€ Rückrufgebühr abzubuchen. Sollte das Fehlschlagen, wird die Rufnummer gesperrt.
    (lästig und auch im Telekom-Support nicht wirklich einsichtig… - obwohl der 2. Einzug ausgesetzt wurde, aber mit der 2. Rechnung der Fehlbetrag dann doch).


    Nach der Drittanbietersperre:
    Zur Polizei gehen und Strafanzeige stellen (sofern der Button nicht darauf hingewiesen hat, dass ein Klick (manchmal egal worauf) ein Abo auslöst.
    Die Verbraucherzentrale informieren. (es kann online nur 1 Anhang hochgeladen werden…)
    Rechnungen, das Handy, Sreenshots vom kündigen des Abos zur Polizei und zur Verbraucherzentrale mitnehmen.


    (Stichworte: Droidup, Garessio, Domico, Customer Care Portal)


    Wo bleibt der Verbraucherschutz des Bundes für Internetsicherheit???


    Ich überlege grade meinen bisherigen Job durch eine Briefkastenfirma in Rumänien zum Geld drucken zu bringen…!
    Hier im Forum 4000, dort im Forum 1000, dort 2000 und eine Dunkelziffer von 10.000 die "nur" froh sind, das Abo mit eurer Hilfe überhaupt gekündigt zu haben… … mal 4,99 - upps, das lohnt sich ja richtig!


    ;-)



    Manfred

  • AW: Nidoonline Abo-Abzocke - Hintergründe und technische Details


    Sorry, aber wenn Du Dich hast einschüchtern lassen, wäre es sinnvoller gewesen, hier mal den gesamten Thread zu lesen, um mit entsprechender Rechtssicherheit das weitere Vorgehen gegen Deinen Anbieter voran zu treiben.


    Die unsinnigste aller Lösungen, ist natürlich die von den Anbietern so gerne gesehene Drittanbietersperre einzurichten, da sie maßgebliche Funktionen eines Smartphones komplett konterkariert. Neben diese Drittanbieter-Mischpoke, gibt es auch seriöse Unternehmen, die digitale Inhalte im Internet zum Kauf anbieten. Natürlich möchte jeder Nutzer bei Bedarf und Interesse diese digitalen Dienste auch in Anspruch nehmen. Eine Drittanbietersperre hilft nur dem Anbieter, aus der Fülle von millionen Buchungen, die heraus zu filtern, die sich vorher explizit gegen diese Betrugsmasche verwahrt haben. Der Nutzer ist um zig Möglichkeiten des flexiblen Bezahlens von digitalen Gütern beraubt.


    Vodafone hat eindeutig erklärt, das es sich durch die geänderte Rechtssprechung um einen Fall von gewerbsmäßigem, vorsätzlichem, schweren Betrug handelt. Allen Betroffenen wurde die Aufhebung der Kosten und Rückerstattung der betrugsmäßig abgebuchten Posten zu gesagt.


    Im gesamten Thema wurde deutlich dargestellt, dass der Anbieter hier sein Lastschriftmandet für eine betrugsmäßige, kriminielle Handlung mißbraucht. Es ist daher völlig unnötig sich mit Callcentern oder Trittbrettfahren dieser Masche herum zu ärgern. Einziger Ansprechpartner ist und bleibt das Inkasso führende Unternehmen, wie in diesem Fall die Telekomiker.


    Es ist also völlig ausreichend, der gestellten Forderung schriftlich zu widersprechen, das Lastschriftmandat aufzukündigen und den strittig gestellten Betrag von der nächsten Rechnung abzuziehen. Die Kosten für das Porto darf man dem Anbieter ebenfalls in Rechnung stellen, wer darüber hinaus noch Strafanzeige stellen möchte, hat gute Chancen vorzeitig aus einem nachahltig getrübten Vertragsverhältnis entlassen zu werden.


    Die Drohung der Anbieter, wegen einer ordnungsgemäß strittig gestellten Forderung die SIM-Karte zu sperren, ist auch ebenfalls nur Drohkulisse und rechtlich nicht durchsetzbar. Im Falle einer strafrechtlichen Auseinandersetzung bringt das nichts anderes als teure Ersatzansprüche.


    Auch in diesem Fall muss der Anbieter, hier die Telekomiker, zweifelsfrei nachweisen, dass durch die sogenannte "Buttonlösung" ein Vertrag wirkungsvoll zu Stande gekommen ist. Da das Billing per WAP oder HTML5 diese Buttonlösung technisch aber gar nicht vorsieht, steht auch die Telekom hinterher als gewerbsmäßiger Betrüger im Fokus und sollte sich dringend überlegen, wie sie ihre Kunden in so einem Fall klaglos stellt.


    Es wird kein Carrier zu dem gewerbsmäßigen Betrug mittels Fakturationsverträgen gewzungen, wäre die Sache nicht so verdammt lukrativ für die Anbieter, hätte sich das zwielichte Gesindel schon lange in schneller wachsende Märkte wie Bulgarien, Rumänien oder Czechien verflüchtigt.


    So lange es immer noch Betroffene gibt die sich durch Drohungen und Rechtsunsicherheit einschüchtern lassen, wird sich das wohl auch nicht so schnell ändern.

    ✂ - - - - - - - - - - - - - - - - HIER ABTRENNEN - - - - - - - - - - - -

    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

  • AW: Nidoonline Abo-Abzocke - Hintergründe und technische Details


    Hi Edebeton,


    na das ist ja mal ne Ansage!
    Macht richtig Freude darauf, den Telekomikern noch einen netten Brief zu schreiben.
    :-)


    Trollius


    PS
    Hast Du weiterführende Links wegen
    "Die Drohung der Anbieter, wegen einer ordnungsgemäß strittig gestellten Forderung die SIM-Karte zu sperren, ist auch ebenfalls nur Drohkulisse und rechtlich nicht durchsetzbar. Im Falle einer strafrechtlichen Auseinandersetzung bringt das nichts anderes als teure Ersatzansprüche." usw. ?

  • AW: Nidoonline Abo-Abzocke - Hintergründe und technische Details


    BGH Aktenzeichen: III ZR 35/10 Sperrung erst bei säumiger Zahlung v. m. a 75.00 €


    [QUOTE]
    Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.
    [QUOTE]


    "Quelle=http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__45h.html"


    Darüber hinaus hat die Vodafone Pressestelle den Vorfall ebenfalls als Straftat eingestuft.


    Straftaten rechtfertigen allerdings ein Sonderkündigungsrecht, weil das Vertragsverhältnis vorsätzlich und grob fahrlässig verletzt worden ist.


    Anzeige erstatten ist zum Glück kostenlos

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