Nie wieder Mobilebomber / Omnicon

  • Der Preis war günstig und die Lieferung lief auch gut ab, aber dann: Der Service ist eine Katastrophe!
    In den vergangenen 5 1/2 Monaten konnte ich mein Mein Samsung Galaxy S3 nicht nutzen, weil es dauernd eingeschickt war. Den Mobilfunkvertrag musste ich natürlich weiterzahlen und dazu noch erhebliche Kosten für die ständige Anrufweiterleitung auf ein uraltes Siemens-Ersatzhandy. Das kümmert die Leute nicht.
    Wandlung wird trotz 5 vergeblichen Reparaturversuchen abgelehnt, weil die erste Einsendung nicht in den ersten 6 Monaten nach Kauf erfolgt war! Garantie habe ich doch 2 Jahre - interessiert aber Mobilebomber nicht und Samsung schreibt, ich solle mich wegen des Antrags auf Wandlung an den Händler wenden...
    Der Fehler trat nach 11 Monaten auf: ständiges Ausschalten aus dem Stand-By und beim Laden. So ist man nie erreichbar. Einschalten erfordert dann 5 bis 10 maliges Drücken der Taste über jeweils ca. 20 sec. bis es reagiert. 1. Servicekontakt: soll auf Werkseinstellungen zurücksetzen - versucht - erfolglos. 2. Servicekontakt: dann ist der Akku defekt - neu gekauft - erfolglos. Dann begannen die Einsendungen und nach dem 2. Mal noch ein Ersatzakku, weil behauptet wurde, da sei kein Gerätefehler, sondern das läge am Akku. Jetzt nach dem 5. erfolglosen Reparaturversuch: ich könnte es ja wieder zur Reparatur einsenden - Wandlung nicht möglich weil ... s. oben.
    Deshalb: nie wieder Mobilebomber!

  • AW: Nie wieder Mobilebomber / Omnicon


    Zitat

    Wandlung wird trotz 5 vergeblichen Reparaturversuchen abgelehnt, weil die erste Einsendung nicht in den ersten 6 Monaten nach Kauf erfolgt war! Garantie habe ich doch 2 Jahre - interessiert aber Mobilebomber nicht und Samsung schreibt, ich solle mich wegen des Antrags auf Wandlung an den Händler wenden...


    Keine Garantie, sondern Gewährleistung. Und ja, die hast du 24 Monate, allerdings bereits nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr.
    Diese besagt, dass in den ersten 6 Monaten nach Kauf davon ausgegangen wird, dass der Fehler schon bei der Übergabe an dich bestand - sprich, der Händler/Hersteller muss nachweisen, dass es nicht so ist.
    Nach sechs Monaten geht diese Pflicht an dich über, sprich, du musst im zweifel nachweisen, dass der Fehler nicht durch dich entstanden ist und schon bei Übergabe bestand oder durch einen Verarbeitungsfehler entstand.


    Wurde das Gerät jedes mal repariert? Wenn ja, finde ich die Ansage, dass man jetzt deswegen nicht mehr wandelt, ein wenig seltsam. Rechtlich ist es allerdings mehr oder minder okay, wenn auch eine Grauzone, die im Gesetz nicht direkt formuliert ist - man bezieht sich hier auf die Beweislastumkehr, da der Fehler erst nach Ablauf der ersten 6 Monate auftrat.


    Was wurde genau repariert? Software-Aktualisierungen allein gelten nicht als Reparatur.

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