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CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

  • Biffle
  • 16. Januar 2016 um 23:23
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    • 26. Januar 2016 um 19:36
    • #21

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Vielen Dank.

    Ja, das hatte ich auch gefunden, aber da geht es eben - davon abgesehen, daß die Angaben mir äußerst ungenau erscheinen - offenbar nicht ausdrücklich um Startguthaben / die bestehende, mitgelieferte Aufladung.

    Zitat

    Ihr aufgeladenes Guthaben gilt unbefristet.


    Das steht für mich im Widerspruch, bzw. würde ich zumindest als irreführend ansehen in Verbindung mit:

    Zitat

    Tipp: Laden Sie regelmäßig auf. Laden Sie z. B. 15 Euro auf, ist Ihre Karte weitere 9 Monate gültig. Bei 25 oder 50 Euro sind es 15 Monate.


    Bzw. ergäbe sich aus oben genannter Darstellung, wie der Begriff "unbefristet" hier verstanden werden sollte, bzw. kann.

    Zitat

    Wenn Sie Ihre Prepaid-Karte längere Zeit nicht nutzen oder aufladen, können wir sie kündigen. Sie bekommen dazu 30 Tage vorher eine SMS von uns.


    Und "können wir sie kündigen" kann eben in diesem Zusammenhang nach meiner Meinung bestenfalls bedeuten, daß die Karte nie deaktiviert wird oder sofort nach dem die Zeit, die als "längere Zeit" bezeichnet wird - welche das auch immer sein mag - vergangen ist.

    Zitat

    denke es sind maximal 15 monate die bei aufladung neu beginnen


    Ja, das wäre eine denkbare Interpretationsmöglichkeit.

    Das Geschreibsel von Vodafone kann aus Sicht eines unbedarften Kunden also völlig sinnlos erscheinen, für Vodafone ist es natürlich wohl vorteilhaft.

    Vielen Dank nochmals.

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    • 27. Januar 2016 um 12:54
    • #22

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Zitat

    Und "können wir sie kündigen" kann eben in diesem Zusammenhang nach meiner Meinung bestenfalls bedeuten, daß die Karte nie deaktiviert wird oder sofort nach dem die Zeit, die als "längere Zeit" bezeichnet wird - welche das auch immer sein mag - vergangen ist.

    Richtig, das entscheidet am Ende Vodafone, wie sie es handhaben.
    Du "kannst" ja auch jederzeit kündigen, entscheidest aber selbst, ob und wann du es tust - ist das gleiche Prinzip. Du und dein Anbieter, ihr könnt beide jederzeit kündigen und entscheiden selbst, wann das sein wird. Natürlich gibt es aufgrund der Masse an Kunden bei Vodafone ein gewisses Vorgehen, es ist schlicht nicht möglich, jeden Kunden individuell zu behandeln. Das Vorgehen der meisten Anbieter ist, die Karte nach einer gewissen Frist der Nichtaufladung mit Guthaben zu kündigen, unabhängig davon, ob die Karte genutzt wird oder nicht.

    Zitat

    Das steht für mich im Widerspruch, bzw. würde ich zumindest als irreführend ansehen in Verbindung mit:

    Du musst hier zwischen der Gültigkeit des Guthabens und der Gültigkeit der Simkarte unterscheiden. Das ist nicht das gleiche, auch wenn es danach aussieht ;)

    Zum besseren Verständnis mal die "lange Version": Bis vor einigen Jahren war es üblich, dass das Guthaben nach Deaktivierung der Simkarte (etwa wegen einer Nichtaufladung) weg war. Die Anbieter musste es nicht auszahlen, das Geld war weg.

    Dann gab es eine Gesetzesänderungen, die diese Praxis untersagte. Sprich, das Guthaben selbst darf nicht verfallen, die Simkarte an sich aber schon. Für Betroffene heißt das, dass sie ihr Guthaben ausgezahlt bekommen, sollte die Simkarte deaktiviert werden. Seitdem kannst du einen Antrag stellen und bekommst dein vollständiges Guthaben aufs Konto überwiesen, wenn du deine Simkarte kündigst oder sie wegen fehlender Aufladungen deaktiviert wird.

    Hier muss man aber ganz klar zwischen der Guthabengültigkeit, welche quasi unbegrenzt ist, und der Simkartengültigkeit, die weiterhin von den Anbietern mit Bedingungen wie regelmäßigen Aufladungen versehen werden kann, unterscheiden.

    Vereinfacht gesagt:

    Früher: Karte deaktiviert - Geld weg
    Jetzt: Karte deaktiviert - Geld auszahlbar

    Die Probleme mit den Begriffen sind aber ein generelles Dilemma, da es hier wirklich um Feinheiten geht. Die Änderung von oben wurde damals gern als "Simkarten dürfen nicht mehr verfallen" verbreitet bzw. war es das, was bei den meisten Kunden ankam. Verfallen dürfen sie allerdings auch weiterhin bzw. - um es korrekt auszudrücken - darf der Anbieter auch weiterhin von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen ;) Lediglich das Guthaben darf nicht mehr verfallen und muss auf Antrag ausgezahlt werden.

    Zitat

    Das Geschreibsel von Vodafone kann aus Sicht eines unbedarften Kunden also völlig sinnlos erscheinen, für Vodafone ist es natürlich wohl vorteilhaft.

    Nun ja, das ist das gleiche wie Behördensprech oder Juristendeutsch. Für einen Laien ist es teilweise unverständlich, korrekt ist es dadurch trotzdem ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 27. Januar 2016 um 14:16
    • #23

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Zitat

    Du "kannst" ja auch jederzeit kündigen, entscheidest aber selbst, ob und wann du es tust - ist das gleiche Prinzip. Du und dein Anbieter, ihr könnt beide jederzeit kündigen und entscheiden selbst, wann das sein wird.


    Ja, das läßt sich dem, was Vodafone darstellt, wohl so entnehmen - jedenfalls insofern die Darstellung von Vodafone nicht gegen Rechte verstößt, also Klauseln aufgehoben / eingeschränkt würden (weil sie nicht rechtens wären) durch Gesetze.
    Ja, ginge man davon aus, daß der Anbieter und ich jederzeit kündigen könnten mit der Wirkung, daß eben einfach das Vertragsverhältnis aufgehoben wäre, so hätte so eine Kündigung von mir allerdings vermutlich unterschiedliche (sich nachteilig auswirkende) Konsequenzen (etwa den Verlust von Guthaben) als bei einer Kündigung von Vodafone für Vodafone, weshalb man vielleicht hierbei die Kündigungsmöglichkeiten beider als "das gleiche Prinzip" könnte.

    Zitat

    Das Vorgehen der meisten Anbieter ist, die Karte nach einer gewissen Frist der Nichtaufladung mit Guthaben zu kündigen, unabhängig davon, ob die Karte genutzt wird oder nicht.


    Ja, das kann ich mir gut vorstellen.


    Zitat

    Du musst hier zwischen der Gültigkeit des Guthabens und der Gültigkeit der Simkarte unterscheiden. Das ist nicht das gleiche, auch wenn es danach aussieht

    Zum besseren Verständnis mal die "lange Version": Bis vor einigen Jahren war es üblich, dass das Guthaben nach Deaktivierung der Simkarte (etwa wegen einer Nichtaufladung) weg war. Die Anbieter musste es nicht auszahlen, das Geld war weg.

    Dann gab es eine Gesetzesänderungen, die diese Praxis untersagte. Sprich, das Guthaben selbst darf nicht verfallen, die Simkarte an sich aber schon. Für Betroffene heißt das, dass sie ihr Guthaben ausgezahlt bekommen, sollte die Simkarte deaktiviert werden. Seitdem kannst du einen Antrag stellen und bekommst dein vollständiges Guthaben aufs Konto überwiesen, wenn du deine Simkarte kündigst oder sie wegen fehlender Aufladungen deaktiviert wird.

    Hier muss man aber ganz klar zwischen der Guthabengültigkeit, welche quasi unbegrenzt ist, und der Simkartengültigkeit, die weiterhin von den Anbietern mit Bedingungen wie regelmäßigen Aufladungen versehen werden kann, unterscheiden.

    Vereinfacht gesagt:

    Früher: Karte deaktiviert - Geld weg
    Jetzt: Karte deaktiviert - Geld auszahlbar

    Die Probleme mit den Begriffen sind aber ein generelles Dilemma, da es hier wirklich um Feinheiten geht. Die Änderung von oben wurde damals gern als "Simkarten dürfen nicht mehr verfallen" verbreitet bzw. war es das, was bei den meisten Kunden ankam. Verfallen dürfen sie allerdings auch weiterhin bzw. - um es korrekt auszudrücken - darf der Anbieter auch weiterhin von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen Lediglich das Guthaben darf nicht mehr verfallen und muss auf Antrag ausgezahlt werden.

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    Ja, das kann ich als plausibel verstehen, je nach Interpretation vielleicht auch. Ich nehme an, in dieser Erklärung - vielen Dank dafür - ist "Guthaben" nicht dasselbe / das gleiche wie "Startguthaben". Hinsichtlich des Startguthabens, das Vodafone zur Unterscheidung von "Guthaben" so bezeichnet, meine ich mich zu erinnern (ist ja bestimmt schon über eine Woche her und mein Gedächtnis ist auch nicht das beste) gelesen zu haben, daß das - sinngemäß - unter keinen Umständen erstattbar ist, bzw. ausbezahlt wird.

    Zitat


    Das Geschreibsel von Vodafone kann aus Sicht eines unbedarften Kunden also völlig sinnlos erscheinen, für Vodafone ist es natürlich wohl vorteilhaft.

    Nun ja, das ist das gleiche wie Behördensprech oder Juristendeutsch. Für einen Laien ist es teilweise unverständlich, korrekt ist es dadurch trotzdem


    Ja, das stimmt natürlich; ich meinte das - jedenfalls nach meiner Erinnerung - wohl eher bezogen auf die mir ungenau / schwammig / vielleicht widersprüchlich / einander einschränkend vorkommenden Formulierungen von Vodafone.

    Herzlichen Dank nochmals.

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    • 27. Januar 2016 um 14:36
    • #24

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Zitat

    ist "Guthaben" nicht dasselbe / das gleiche wie "Startguthaben"

    Richtig, Startguthaben und Guthaben sind zwei verschiedene Schuhe. Startguthaben ist ja das, was auf der Karte schon drauf ist, sobald du diese kaufst bzw. was dir der Anbieter "von Start weg" zur Verfügung stellt. Guthaben selbst ist das, was du selbst auflädst.

    Die Auszahlungpflicht gilt nur für Guthaben, also das, was du selbst auflädst. Startguthaben fällt da nicht drunter, allerdings kann es natürlich sein, dass ein Anbieter es dennoch mit auszahlt - am Ende ist das eine Ermessensfrage. Ein Anbieter muss nicht, kann aber...

    Mit der Regelung soll an sich nur verhindert werden, dass sich Kunden Prepaidkarten zulegen, nur um an das Geld zu kommen. Es gibt ja auch immer wieder Aktionen, in denen die Karte weniger kostet als Guthaben drauf ist - wenn man da nicht aufpasst, wird das schnell zur Geldbeschaffungsmaßnahme einiger "findiger User" ;)

    Zitat

    Ja, das stimmt natürlich; ich meinte das - jedenfalls nach meiner Erinnerung - wohl eher bezogen auf die mir ungenau / schwammig / vielleicht widersprüchlich / einander einschränkend vorkommenden Formulierungen von Vodafone.

    Mag sein, als Laie ist das nicht immer eindeutig. Da vieles auch im TKG und ähnlichem geregelt ist, führen die Anbieter das zumeist in ihren AGB und Co. nicht noch einmal detailliert aus. Fachleute wissen ja, wo sie was finden und wie es zu deuten ist.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 27. Januar 2016 um 15:29
    • #25

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Ja, in Ordnung, verstehe.

    Zitat

    Mit der Regelung soll an sich nur verhindert werden, dass sich Kunden Prepaidkarten zulegen, nur um an das Geld zu kommen. Es gibt ja auch immer wieder Aktionen, in denen die Karte weniger kostet als Guthaben drauf ist - wenn man da nicht aufpasst, wird das schnell zur Geldbeschaffungsmaßnahme einiger "findiger User"


    Also eine Karte für 5 € kaufen, die 10 € Startguthaben hat, dann sich das Startguthaben, also im besten Falle wohl 5 € auf das Konto überweisen lassen. Aber dazu müßte man ja recht lange warten auf diese Überweisung, eben die vermuteten ca. 9 Monate, die bis zur Kündigung von Vodafone vergehen, aber Vodafone muß ja eben nicht kündigen, dann hätte der (dann vielleicht doch eher als weniger "findig" bezeichenbare) Kunde - vor allem, wenn er das mit mehreren bis vielen Karten vorhätte - ja mit der bei ausbleibender Kündigung fehlgeschlagenen Geldbeschaffungsmaßnahme ganz schön Pech gehabt wohl. Aber selbst im Erfolgsfall wäre das wohl nicht so richtig lohnenswert (davon abgesehen, daß ja durch die Komplexität / Kompliziertheit dieser Verträge in Zusammenhang mit allen möglicherweise damit noch in Zusammenhang stehenden Umwägbarkeiten auch gewisse Risiken für den Geldbeschaffer stehen).

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    • 27. Januar 2016 um 17:35
    • #26

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Zitat

    Aber dazu müßte man ja recht lange warten auf diese Überweisung, eben die vermuteten ca. 9 Monate, die bis zur Kündigung von Vodafone vergehen, aber Vodafone muß ja eben nicht kündigen, dann hätte der (dann vielleicht doch eher als weniger "findig" bezeichenbare) Kunde - vor allem, wenn er das mit mehreren bis vielen Karten vorhätte - ja mit der bei ausbleibender Kündigung fehlgeschlagenen Geldbeschaffungsmaßnahme ganz schön Pech gehabt wohl

    Nö, du kannst ja auch jederzeit eine Kündigung einreichen, du musst ja nicht warten bis Vodafone von sich aus kündigt.

    Du kannst dir also eine Simkarte holen und die zwei Tage später wieder kündigen. Die Auszahlung nimmt dann zwischen 2 und 6 Wochen in Anspruch.
    Man kann sich als durchaus eine ganze Menge Karten zulegen, die gleich wieder kündigen und - sofern das Startguthaben mit ausgezahlt wird - sich in relativ kurzer Zeit Geld auszahlen lassen ;)

    Zitat

    Aber selbst im Erfolgsfall wäre das wohl nicht so richtig lohnenswert (davon abgesehen, daß ja durch die Komplexität / Kompliziertheit dieser Verträge in Zusammenhang mit allen möglicherweise damit noch in Zusammenhang stehenden Umwägbarkeiten auch gewisse Risiken für den Geldbeschaffer stehen

    Nö, ist eigentlich ganz einfach, zumindest dann, wenn die Auszahlungpflicht auch für Startguthaben gelten würde.

    Karte kaufen, Karte aktivieren, Kündigung einreichen, Auszahlungsaufforderung einreichen, 2 bis 6 Wochen auf die Auszahlung warten - Fertig.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 27. Januar 2016 um 19:27
    • #27

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Zitat

    Nö, du kannst ja auch jederzeit eine Kündigung einreichen, du musst ja nicht warten bis Vodafone von sich aus kündigt.


    Ich war mir (gerade) gar nicht bewußt, daß Vodafone auch bei einer Kündigung des Kunden auszahlen muß, dachte wohl nur bei einer Kündigung von Vodafone.

    Zitat

    Du kannst dir also eine Simkarte holen und die zwei Tage später wieder kündigen. Die Auszahlung nimmt dann zwischen 2 und 6 Wochen in Anspruch.
    Man kann sich als durchaus eine ganze Menge Karten zulegen, die gleich wieder kündigen und - sofern das Startguthaben mit ausgezahlt wird - sich in relativ kurzer Zeit Geld auszahlen lassen


    Tja, das klingt ja vielleicht doch gar nicht mal so schlecht.

    Zitat

    Nö, ist eigentlich ganz einfach, zumindest dann, wenn die Auszahlungpflicht auch für Startguthaben gelten würde.

    Karte kaufen, Karte aktivieren, Kündigung einreichen, Auszahlungsaufforderung einreichen, 2 bis 6 Wochen auf die Auszahlung warten - Fertig.


    Ups, in so einer kurzen, einprägsamen Darstellung (fast dem Werbespot einer teuren Werbeagentur gleich) erklärt, klingt das ja doch recht verlockend...schade, daß Startguthaben nicht ausgezahlt wird.

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    • 28. Januar 2016 um 12:07
    • #28

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Zitat

    Ups, in so einer kurzen, einprägsamen Darstellung (fast dem Werbespot einer teuren Werbeagentur gleich) erklärt, klingt das ja doch recht verlockend...schade, daß Startguthaben nicht ausgezahlt wird.

    Nor :D

    Und du wirst nicht glauben, auf welche Ideen manche Leute kommen, sobald sie ein Geschäft wittern, mit dem sie ohne viel Aufwand an Geld kommen :D

    lg Kirschpudding 8)

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    • 28. Januar 2016 um 13:08
    • #29

    AW: CallYa Smartphone Special: wie ist der Tarif zu verstehen?

    Ja, könnte mir vorstellen, falls ein Anbieter, z.B. Vodafone, bei neuen Angeboten / Produkten mal etwas übersieht / nicht berücksichtigt (was vielleicht öfter oder gelegentlich mal vorkommt), so daß ein Produkt (von "findigen" Nutzern) nicht im Sinne des Anbieters genutzt wird / werden kann, etwa in der Art wie auch Gesetzeslücken ausgenutzt werden können, können da vielleicht unangenehme Kosten für den Anbieter entstehen.

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