Urteil: "Unbegrenztes Volumen" darf nicht gedrosselt werden

  • Werben Mobilfunkanbieter damit, ihren Kunden ein "unbegrenztes Datenvolumen" zur Verfügung zu stellen, dürfen dieses nach Erreichen einer Volumengrenze nicht drastisch drosseln, entschied das Landgericht Potsdam.
    Verbraucherschützer hatten gegen den Anbieter E-Plus geklagt, der trotz des Werbeversprechens die Geschwindigkeit von 21 Mbit/s auf 56 Kbit/s reduziert hatte - rund 500-mal weniger als vereinbart.
    Die Verbraucherschützer und das Landgericht sahen dies als unangemessene Benachteiligung an.


    Weitere Informationen hier: Urteil: Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden


    Was das Urteil für Kunden allerdings genau bedeutet ist unklar. Fraglich ist, was das Gericht unter einer "nicht zu drastischen Drosselung" genau versteht.

  • AW: Urteil: "Unbegrenztes Volumen" darf nicht gedrosselt werden


    Dann wird es halt in "inklusivvolumen" umbenannt. Hier ging es ja nur darum, dass falsch geworben wurde. Namen ändern, Thema erledigt. Richtig genial wäre eine Drosselung auf UMTS Speed. Surfen könnte man noch ordentlich.

  • AW: Urteil: "Unbegrenztes Volumen" darf nicht gedrosselt werden


    Ich würde mir sowas wie ein bedarfsgerechtes "drosseln" wünschen das sich an die jweiligen Mobilfunkzelle anpasst.
    Das sollte mit QoS heute möglich sein, leider möchte man den Kunden lieber schröpfen.

  • ... Thema ist jetzt zwar schon älter aber:


    Warum gibt es eigentlich keinen "Speed nach Bedarf" in Form einer zweigeteilten (begrenzten) Volumen-Flat? Oder gibt es das gfs. mittlerweile schon? Jedenfalls ist mir nichts bekannt.


    Hintergrund:


    Es ist doch eigentlich egal, ob in der gedrosselten Version dann 2, 4, 8, oder 99 GB verbraten werden - Flat ist Flat - nur eben dann gedrosselt.


    Man müsste wählen können, wann man "Speed" braucht (Filme gucken, sonstige größere Downloads) und damit sein vertragliches Volumen in Anspruch nimmt - oder - wenn man mit einer langsameren Verbindung hinkommt (außerhalb des vertraglichen Volumens). Und zwar OHNE Zeitverlaufsbindung oder Verfall. Unverbrauchtes Speed-Volumen müsste im darauffolgenden Monat dem Primärvolumen hinzugefügt werden.


    Damit hätte man immer genügend Speedpotential im Hintergrund, wenn man es benötigt.


    Bisher ist es ja so, dass man zwar die Geschwindigkeit wählen kann, aber der gesamte Traffic das Volumen schmälert. Mit einer zweigeteilten Flat stünde man wesentlich besser da.


    Das nur mal ein Gedanke.


    Auf den Ausgangspost bezogen kann ich natürlich auch die Anbieter verstehen, die ja unter betriebswirtschaftlichen Bedingungen agieren müssen. Doch dann komplett zu drosseln kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein - da müssen sich die Verantwortlichen in den Chefetagen mal zusammen an einen Tisch setzen und nach zeitgemäßen Alternativoptionen suchen - mit denen alle leben können. Die besagte 2-Wege-Flat wäre ein durchaus vernünftiger Ansatz.

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