Werben Mobilfunkanbieter damit, ihren Kunden ein "unbegrenztes Datenvolumen" zur Verfügung zu stellen, dürfen dieses nach Erreichen einer Volumengrenze nicht drastisch drosseln, entschied das Landgericht Potsdam.
Verbraucherschützer hatten gegen den Anbieter E-Plus geklagt, der trotz des Werbeversprechens die Geschwindigkeit von 21 Mbit/s auf 56 Kbit/s reduziert hatte - rund 500-mal weniger als vereinbart.
Die Verbraucherschützer und das Landgericht sahen dies als unangemessene Benachteiligung an.
Weitere Informationen hier: Urteil: Unbegrenztes Datenvolumen darf nicht gedrosselt werden
Was das Urteil für Kunden allerdings genau bedeutet ist unklar. Fraglich ist, was das Gericht unter einer "nicht zu drastischen Drosselung" genau versteht.