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Urteil: 0180 Rufnummern dürfen nicht mehr kosten

  • AlterMann
  • 2. März 2017 um 13:11
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1. offizieller Beitrag
  • AlterMann
    Gast
    • 2. März 2017 um 13:11
    • #1

    Guten Tag,

    ich habe eben eure News zum Thema EuGH-Urteil und den 0180 Rufnummern gelesen, werde aber nicht so ganz schlau aus dem Artikel. Laut dem Urteil des Europäischen Gerichtshof dürfen 0180 Rufnummern nicht mehr Kosten als Handynummern und Festnetz-Gespräche, was es derzeit aber mit oftmals 42 Cent pro Minute tut.

    Für mich ist die Sache klar, die Anbieter müssen entsprechend reagieren und die Kosten senken! Jetzt heißt es aber in eurer News:

    Zitat

    "Eine direkte Absenkung der Gebühren sollten Verbraucher jedoch nicht erwarten. Das Landgericht Stuttgart nimmt nach der Klarstellung des EuGH die Verhandlungen wieder auf. Welche Veränderungen sich ergeben werden, bleibt abzuwarten."

    Wieso muss jetzt noch in Deutschland weiter verhandelt werden, wenn der Gerichtshof entscheidet, dass die Gebühren zu hoch sind und nur normal wie bei Anrufen ins Mobilfunk- und Festnetz abgerechnet werden darf?! Wenn man eine Allnet-Flat hat, müssen auch diese Servicenummern in Zukunft abgedeckt werden, so einfach ist das. Ansonsten bei einem 9-Cent Prepaid-Tarif werden 9 Cent pro Minute fällig.

    Die Rechtssprechung von Brüssel ist doch in diesem Fall eindeutig?!

    verwunderte Grüße "Der Alte Mann"

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  • Kirschpudding
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    • 2. März 2017 um 15:03
    • #2

    Es gab keinen direkten Fall vor dem EuGH, vereinfacht gesagt.
    Ausschlaggebend für die Entscheidung war die im Artikel genannte Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart, in der es um eine möglicherweise zu teure Hotline mit 0180-Nummer geht. Konkret soll das Landgericht bei dieser klären, ob die geforderten Gebühren des genannten Unternehmens zu hoch sind/waren.

    Zu den maximalen Kosten gibt es eine EU-Verbraucherrechte-Richtlinie. Das Landgericht Stuttgart war sich nun unsicher, ob und wie diese ausgelegt werden kann - sowas ist meist eher schwammig formuliert und lässt viel Interpretationsspielraum. Das Urteil des EuGH bezieht sich auf diese Richtlinie, die Richter haben also entschieden, dass diese nur so ausgelegt werden darf, das Hotlines nicht mehr als normale Gespräche kosten dürfen.
    Mit dieser Information bzw. dieser Klarstellung des EuGH wird nun der Fall vor dem Landgericht Stuttgart weiter verhandelt. Die Entscheidung des EuGH fließt dann in die Urteilsfindung in diesem Fall mit ein.

    Ob und welche Auswirkungen sich durch die EuGH-Entscheidung allgemein ergeben werden - und ob sich da überhaupt etwas ergibt - ist aber noch völlig unklar. Es könnte in Zukunft eine Anpassung dieser EU-Richtlinie geben, es könnte eine Absenkung der maximalen Gebühren folgen, ect. Es könnte aber auch sein, dass mehr oder minder gar nichts passiert und es auch weiterhin nur bei einzelnen Verhandlungen wie der vor dem Landgericht zum tragen kommt.

    Deswegen steht im Artikel auch dieser schwammige letzt Satz drin, weil de Facto noch gar nichts final entschieden ist. Der EuGH hat nur gesagt, dass zusätzliche Gebühren für 0180-Hotlines nicht erhoben werden dürfen - mehr aber auch noch nicht.

    Diese sehr ausführliche Erklärung hätte man sicher auch mit den Artikel schreiben können, aber das würde dort den Rahmen sprengen und würde die meisten Leser nicht interessieren. Deswegen ist dieser mit den wichtigsten Informationen veröffentlicht worden.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

    2 Mal editiert, zuletzt von Kirschpudding (2. März 2017 um 15:18)

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    • 2. März 2017 um 15:06
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    • #3

    Aktuell alles etwas verwirrend, lief gerade auch im TV und bei T-Online hab ich folgendes gesehen:

    Zitat

    Der Anruf bei einer Kundendiensttelefonnummer darf nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. (Az: C-568/15)

    Kostenpflichtige Rufnummer 0180

    Wer bei einer 0180er-Nummer anruft, rechnet meist schon damit, dass es teuer werden kann. Wie hoch das Entgelt sein darf, ist aber festgelegt. Verbraucher können das auf der Internetseite der Bundesnetzagentur herausfinden. So darf ein Anruf zum Beispiel bei einer 0180-1er-Nummer höchstens mit 3,9 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz zu Buche schlagen.

    Möchte mal wissen, seit wann ein "normaler Anruf" im Mobilfunknetz 42 Cent kostet? Das mit dem 3,9 Cent beim Festnetz kommt schon eher hin. Aktuell werden die ja meist mit 12-14 Cent berechnet. Also für mich ist aktuell auch nichts klar geregelt...

    • Nächster offizieller Beitrag
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    • 2. März 2017 um 15:13
    • #4

    Ich hab das so verstanden, dass diese Gebühren, wie die derzeit festgelegt sind, irgendwann - also wenn man sich mal geeinigt hat - nicht mehr erhoben werden dürfen.
    Für mich bedeutet das: Es müsste in absehbarer Zeit eine Anpassung der Höchstgebühren kommen, nämlich auf ein "normaler Anruf"-Niveau.

    Aber ich bin auch nur Laie - Ich kann mich irren. Und ob der EuGH das damit gemeint hat - und was er überhaupt gemeint hat - ist leider noch völlig unklar.

    Zusammenfassend lässt sich sagen:

    Der EuGH hat gesagt, dass 0180-Nummern nicht mehr kosten dürfen als normale Anrufe - Punkt.

    Mehr ist da noch nicht, schon gar nicht irgendeine Änderung. Und bis die kommt - wenn sie kommt - wird es noch eine Weile dauern. Kommt sicher auch darauf an, was das Landgericht Stuttgart entscheidet und ob das Thema jemand weiterverfolgt, die Verbraucherzentralen zum Beispiel.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 2. März 2017 um 15:31
    • #5

    Es gibt für fast jede 0180er Nummer eine Alternative. Da braucht man solche Nummern erst gar nicht anrufen.

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    • 2. März 2017 um 15:37
    • #6

    Da es mittlerweile ein paar nähere Informationen gibt, wurde der Artikel einem Update unterzogen.
    Großartig mehr Klarheit gibt es zwar noch immer nicht, aber es wird deutlicher, um was es eigentlich ging und was sich daraus ergeben könnte.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 3. März 2017 um 00:15
    • #7

    Ich habe das auch gelesen und überall steht was anderes. Ist ja der Wahnsinn was aus so einer Nachricht alles gemacht wird. Erinnert mich irgendwie an das Spiel "Stille Post" :D

    Das Urteil bezieht sich nur auf Servicenummern für Bestandskunden, dass wurde bislang nirgends erwähnt, außer bei der "Blöd" hier heißt es:

    Zitat

    Das Urteil gilt allerdings nur für Fälle, in denen Verbraucher bereits einen Vertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen haben. Andere Service-Nummern spielten in dem Verfahren keine Rolle.

    Mach auch am meisten Sinn, gilt also für die Kundenhotines z.B. bei Sky, Telekom, Vodafone u.s.w. Damit sollte die Sache geklärt sein?!

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    • 3. März 2017 um 11:02
    • #8

    Nicht zwingend, ob die Bild richtig liegt, ist ja nicht ganz sicher...

    Natürlich könnte das so stimmen, allerdings liest sich die Ansage des EuGH nicht so als könnten Anbieter bei Neukunden verlangen was sie wollen. Der EuGH hat ja recht klar gesagt, dass Hotlines zu Vertragsfragen nicht mehr kosten dürfen als "normale Gespräche" weil hohe Gebühren die Kunden von der Kontaktaufnahme abhalten könnten - das interpretiere ich nicht automatisch so, als gelte das nur für Bestandskunden. Dieses "Abhalten" ist bei Neukunden ja genauso der Fall.

    Womit wir dann aber auch wieder beim eigentlichen Problem sind, nämlich der Auslegung. Da es an konkreten Umsetzungen und Plänen hapert, interpretiert das natürlich auch jeder etwas anderes. Ich zum Beispiel habe das eher so interpretiert, dass sich in Zukunft eine Trennung der Nummern ergeben könnte - also eine günstigere für Vertragsfragen und eine zweite für "allgemeine Fragen". Wobei dann auch wieder fraglich ist, wie und wann man das trennen will... Einfacher wäre es dann sicherlich, einfach eine entsprechend günstige Nummer für alles anzubieten. Aber ob und was da wirklich kommen wird? Keine Ahnung.

    Das die Bild unbedingt richtig liegt würde ich also nicht sagen - das dürfte mehr deren Interpretation sein. Deswegen liest man "überall auch was anderes", weil da nun jeder ein bisschen interpretiert und versucht, mögliche Folgen abzuleiten. Aber ohne finale Entscheidung einer entsprechenden Stelle sind das halt alles nur Möglichkeiten ;)

    Ebenfalls bedenken sollte man, dass das alles eigentlich erstmal nur für den Comtech-Fall vor dem Landgericht Stuttgart irgendeine Relevanz hat. Natürlich ist anzunehmen, dass sich auch später Gerichte an dieser Aussage orientieren werden - aber sicher ist da eigentlich noch gar nichts :D

    lg Kirschpudding 8)

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    • 3. März 2017 um 12:46
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    • #9

    Ich denke, die Auswirkung wird in die Richtung gehen, dass die betroffenen Unternehmen von der Rufnummerngasse 01805 in die Rufnummerngasse 01806 wechseln werden, wie das schon bei den sog. "Warteschleifen-Hotlines" passiert ist. Da wird zum Festpreis abgerechnet, und dann dürfte den Anforderungen des EuGH-Urteils auch Genüge getan sein.

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    Schöne Grüße

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    • 3. März 2017 um 17:06
    • #10

    So richtig helfen wird den allermeisten Telefonkunden dieses Urteil sowieso nicht.Dei allermeisten haben doch bei ihren Internet- und Telefonanschluß zuhause zumindest eine Festnetz-Flat dabei. Diese deckt aber keinesfalls die 0180 Rufnummerngasse ab so das für Gespräche zu 0180 weiter Kosten anfallen. Sie werden dann wohl nur entsprechend günstiger werden.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt.

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  • nullkommajosef
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    • 3. März 2017 um 21:37
    • #11
    Zitat von bernbayer

    ...So richtig helfen wird den allermeisten Telefonkunden dieses Urteil sowieso nicht...Sie werden dann wohl nur entsprechend günstiger werden.

    Na ja,.... Ist doch was...!


    ________________________
    Ois ohne Gewäähr... [emoji854]

    Grüße vom Josef


    "...mir sagte man heute im Samsung-Chat, dass das Gerät eine interne Schutzsoftware habe, welche zuverlässig genug ist..."

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