Hilfe!!! Arbeitgeber ließt Whatsapp Nachrichten.

  • Brauche dringend Hilfe.
    Mein Chef hatte auf dem Tablet der Firma Wahtsapp aktiviert, damit auch Kunden mich über whatsapp erreichen konnten. Jetzt hat er es im streit einkassiert und ich komme nicht mehr an das Tablet ran. Was mache ich nun? Er kann jetzt alle meine Nachrichten lesen???

  • wenn er das will wird er sie wohl schon gelesen haben.ich verstehe aber nicht ganz:Firmentablet oder dein eigenes Tablet?Wende dich an support whatsapp.com und lasse mit der Begründung "gestohlen,verloren"deinen account sperren.Falls eine Sim im Tablet ist,diese über den Netzbetreiber sperren lassen.

  • Nix macht er @ Ollie...!


    Es war ein überlassenes Arbeitsmittel, da kann er gar nix sperren oder sonst was.


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    Zitat

    Nobody belongs anywhere, nobody exists on purpose,
    everybody's going to die. Come watch TV...!

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  • Hm, ich weiß nicht genau, wie sich die Datenschutzfrage bei Dienstgeräten, die nicht mit "eigenen" Accounts bestückt sind, verhält. Rein von meinem Verständnis her, würde ich sagen Pech. Wenn es sich um ein Dienstgerät handelt, dessen WhatsApp-Account vom Chef mit dem Ziel eingerichtet wurde, dass es nur beruflich bzw. für die Kommunikation mit Kunden genutzt wird, dann ist das auch nur dafür gedacht gewesen. Wenn du damit private Kommunikation tätigst, dürfte das zum einen nicht der eigentliche Verwendungszweck gewesen sein und zum anderen kein Grund, auf Datenschutz zu beharren.


    Zumindest kenn ich das bei Dienstgeräten so, dass man da tunlichst keine allzu privaten Dinge mit anstellen sollte, weil der Chef im Zweifel immer mitlesen kann und/oder das Gerät unvermittelt einkassiert.

  • Fristlose Kündigung bei Privatgesprächen über Diensthandy zulässig


    Landesarbeitsgericht Frankfurt_am_Main
    Urteil v. 25.07.2011 - Az.: 17 Sa 1


    Das kann und hat der TS zu erwarten, nicht mehr und mit Glück weniger. Evtl. kommt er mit einer Abmahnung aus der Nummer raus. Als Schaden/Grund kann der AG schon die Zweckentfremdung der Arbeitszeit für private Korrespondenzen als Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten des AN abmahnen oder ggf. auch kündigen.


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    Zitat

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  • Aus dem TS geht nicht deutlich hervor, ob es erlaubt ist oder nicht. Ich bin mal davon ausgegangen es ist erlaubt, denn er schreibt ja "....damit auch Kunden mich über whatsapp erreichen konnten". Wie es da rechtens ist, vermag ich nicht zu sagen.

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