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Tarifwechsel mit Grundgebühr?

  • Jugin
  • 5. Februar 2018 um 13:15
  • Antworten
  • Jugin
    Gast
    • 5. Februar 2018 um 13:15
    • #1

    Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich des Tarfiwechseln bei simply. Im Moment habe ich die LTE Flat 3000 und eig. war ich bisher auch zufrieden. Nun werde ich aber eine Zeitlang kein modernes Smartphone haben und wollte deswegen zu LTE 500, weil ich einfach keinen ALL-Net Flat Tarif gefunden habe, der ohne Internet ist. Also halt mit 500mb. Besser als nichts.

    Jetzt verstehe ich aber überhaupt nicht wieso ich nur für den Wechsel von LTE 3000 zu LTE 500 NOCHMAL die Grundgebühr zahlen muss. Die habe ich am Anfang schonmal gezahlt und die SIM ist immer noch vorhanden.
    Ich wollte durch den Tarif Geld einsparen, nicht unnötig 15€ wegwerfen.

    Handelt es sich vielleicht um einen Fehler oder ist das mittlerweise schon gängige Praxis bei den Anbietern.

    Grüße

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  • Kirschpudding
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    • 5. Februar 2018 um 16:17
    • #2

    simply schreibt in seinen FAQ:

    • Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Anschlusspreis und dem monatlichen Paketpreis für den neuen Tarif sowie einer eventuell vorhandenen Vorfälligkeit für den bisherigen. Wird ein Handy ausgewählt, kommen auch die Kosten für das Handy hinzu. Bei einem Netzwechsel werden einmalig 29,95 EUR im bisherigen Tarif berechnet.


    Sprich, wenn du wechselst, musst du in der Regel erneut den Anschlusspreis zahlen, das, was der neue Tarif monatlich kostet (logisch) und die genannte Vorfällligkeit.

    Die Vorfälligkeit definiert simply folgendermaßen:

    • Bei einer Vorfälligkeit, werden die Entgelte bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit zu sofort fällig. Sie haben auch die Möglichkeit erst mit Vertragsende, ohne Berechnung dieser Kosten, einen Tarifwechsel zu beauftragen.


    Hier wird also auf Zahlung für den ursprünglich gebuchten Zeitraum bestanden. Hast du bspw. einen Tarif mit 24 Monaten Laufzeit und wechselst bereits nach 12 Monaten den Tarif, musst du die Grundgebühren des alten Tarifs dennoch für die nächsten 12 Monate (bis die 24 Monate voll sind) entrichten. Hier will simply quasi die vereinbarten Gebühren trotzdem haben. Sprich: Teuren Tarif mit X Laufzeit buchen und dann mal eben nach ein paar Monaten in einen niedrigeren wechseln, ist nicht - zumindest nicht gratis.

    Auf was sich deine 15 Euro letztlich beziehen, weiß ich nicht. Ich nehm aber an, dass du einen Monat entrichten musst, das also die Vorfälligkeit für einen Monat ist, da der LTE 3000 - zumindest der aktuelle - 1 Monat Laufzeit hat. Diesen einen Monat wirst du beim Tarifwechsel wohl noch mit bezahlen müssen - zumindest, wenn du mitten im Abrechnungsmonat wechselst.
    Soweit in den FAQ erklärt, wird diese Vorfälligkeit nicht erhoben, wenn du zum Start des nächsten Abrechnungsmonats wechselst...

    Zitat

    Handelt es sich vielleicht um einen Fehler oder ist das mittlerweise schon gängige Praxis bei den Anbietern.

    Die meisten Anbieter erheben Gebühren, wenn man einen Tarifwechsel durchführt. Meist ist der Wechsel in einen höheren Tarif jedoch kostenfrei, der Wechsel in einen niedrigeren nicht. Während einige Anbieter pauschale Tarifwechselgebühren erheben, beispielsweise 25 Euro pro Vorgang oder dergleichen, scheint simply das am aktuellen Tarif festzumachen. Da besteht die Gebühr demnach offenbar aus dem, was der alte Tarif in einem Monat kostet...

    Da du ebenfalls von einem höherwertigen Tarif in einen niedrigeren wechselst, ist die Erhebung von Tarifwechselgebühren durchaus normal. Es wird halt nur nicht immer so gehandhabt wie bei Simply. Üblicher sind pauschale Wechselgebühren mehr oder weniger unabhängig von der tatsächlichen Monatsgebühr.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    Gast
    • 5. Februar 2018 um 17:26
    • #3

    Auf was sich deine 15 Euro letztlich beziehen, weiß ich nicht. Ich nehm aber an, dass du einen Monat entrichten musst, das also die Vorfälligkeit für einen Monat ist, da der LTE 3000 - zumindest der aktuelle - 1 Monat Laufzeit hat. Diesen einen Monat wirst du beim Tarifwechsel wohl noch mit bezahlen müssen - zumindest, wenn du mitten im Abrechnungsmonat wechselst.
    Soweit in den FAQ erklärt, wird diese Vorfälligkeit nicht erhoben, wenn du zum Start des nächsten Abrechnungsmonats wechselst...


    Sorry habe das nicht genau ausführlich genannt. Ich hatte die Option den Vertrag sofort zu kündigen oder erst nach dem 30.3. Ich habe den 30.3 genommen also ohne Vorfälligkeit. Trotzdem muss ich die 15€ zahlen, mir weil ich anstatt 3Gb nur noch 0,5Gb will. Am Kundenservice wurde mir das damit begründet, dass simply damit spezielle Aktionen finanziert. Z.B Rabattaktion. (Wers glaubt)..

    Sowie ich das jetzt aber verstehe ist die Gebühr von 15€ legal und kein Versehen?(ohne Vorfälligkeit).

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  • Kirschpudding
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    • 5. Februar 2018 um 17:31
    • #4

    Ah okay.

    Dann nehm ich an, dass es sich um 14,99 Euro handelt und das dürfte der Anschlusspreis sein, den man bei einem Tarifwechsel ja noch mal zahlen muss.

    Also (siehe oben):

    "Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Anschlusspreis und dem monatlichen Paketpreis für den neuen Tarif sowie einer eventuell vorhandenen Vorfälligkeit für den bisherigen."

    In deinem Fall fällt die Vorfälligkeit weg, dafür hast du aber den einmaligen Anschlusspreis erneut. Das ist dann quasi eine Tarifwechselgebühr, die sich eben nach dem jeweils aktuellen Anschlusspreis richtet. Je nachdem wie hoch der ist, fällt das quasi als Wechselgebühr an.

    Wechselgebühren bei Tarifwechseln "nach unten" sind üblich - Ich seh da jetzt also keine Schikane oder Abzocke :)

    lg Kirschpudding 8)

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