AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig

  • hallo zusammen,


    ich möchte von euch gerne wissen, wie ihr dieses Thema seht.


    Kurze Einleitung:
    Auch bei mir wurde die alte Simply-Karte gegen eine von Vodafone getauscht. Vorher hatte ich jedoch den neuen AGBs widersprochen, der Widerspruch wurde auch bestätigt.
    Ich fand dann heraus, daß bei mir bestimmte Funktionen nicht mehr aufrufbar waren. Diese Funktionen werden beim Telekomnetz angeboten, bei Vodafone jedoch nicht. Für mich ein starkes Indiz, daß man mich trotz Widerspruchs der AGBs ins Vodafonnetz portiert hatte. Aber lest selbst...


    ---
    Ihre Frage: 06.06.2012
    Sehr geehrte Damen und Herren,


    leider ist bei mir die Tastenkombination *135# nicht funktionsfähig. Mit dieser Tastenkomination wird mir meine Telefonnummer angezeigt;


    Laut COMPUTER BILD: Tests, Downloads, Ratgeber & Kurse, Kaufberatung, Video funktioniert dieser Kurzbefehl "nur bei T-Mobile-Diensten (T-Mobile, Callmobile, Congstar, Klarmobil, MaXXim, Penny/Rewe mobil, Simply)."


    Ich hatte der AGB-Änderung am 31.01.2012 widersprochen (s. Email: Ihr Widerspruch zur simply AGB-Änderung - "xxxxxxxxxx3", "xxxxxxx3"). Daher gilt für mich noch folgende Regelung:


    "Zwischen dem Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH und simply besteht ein Diensteanbietervertrag, aufgrund dessen simply in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für die online-Vermarktung des GSM-Netzes verantwortlich ist. simply bietet insbesondere die Möglichkeit, mit Hilfe des Mobiltelefons Telefonanrufe zu tätigen und entgegenzunehmen bzw. Datenverbindungen (Daten, Fax, Kurzmitteilungen, GPRS oder MMS) zu nutzen. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen."


    Jetzt stelle ich fest, daß ich Dienste des Telekomnetzes nicht nutzen kann. Durch den Wechsel der SIM-Karte wurde ich - trotz mehrfacher Nachfrage - anscheinend aus dem D1-Netz der Telekom ins Netz von Vodafone portiert.


    Meine Frage lautet also: Wieso bin ich nicht im D1-Netz der Telekom, obwohl mir die AGB dies zusagt?


    mfg,
    peter72
    ---
    Antwort der Hotline: 07.06.2012
    Sehr geehrter Herr peter72,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Sie telefonieren mit der neuen SIM Karte in bewährter D-Netz-Qualität und sollten Sie keine optimale Versorgung in Ihrem Wohnbereich haben, bedauern wir das sehr. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir jedoch leider keine 100 % Netzabdeckung gewährleisten.


    Eine vertragliche Vereinbarung auf ein bestimmtes Mobilfunknetz besteht nicht.


    Probieren Sie bitte Ihre neue SIM-Karte aus und nutzen Sie Ihre Vorteile.


    Sollten Sie die neue SIM-Karte gar nicht verwenden können, so haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Mobilfunkvertrag fristgerecht zu kündigen. In diesem Falle bitten wir Sie, die Kündigung schriftlich bei uns einzureichen.


    Wir bitten um Ihr Verständnis. Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.


    Freundliche Grüße
    Ihr simply Team


    Freundliche Grüße aus Maintal
    Ihr simply Team
    ---
    Ihre Frage: 09.06.2012
    Bitte kopieren sie die entsprechende(n) stelle(n) aus der für mich gültigen agb, aus der ihre aussage zweifelsfrei hervorgeht.


    vielen dank
    ---
    Antwort der Hotline: 12.06.2012
    Sehr geehrter Herr peter72,


    vielen Dank für Ihre Nachricht.


    In Ihren AGB auf Ihrer ServiceWelt unter "Services" --> "Mein Tarif" in der PDF-Datei "AGB" finden Sie folgenden Absatz:


    II. Dienstebereitstellung im Bereich Mobilfunk durch simply


    1. Der Diensteanbieter erbringt gegenüber dem Kunden in Deutschland Telekommunikationsdienstleistungen. Zu diesem
    Zweck bezieht der Diensteanbieter die Netzleistungen von einem Netzinfrastrukturlieferanten (z.B. dem Betreiber
    eines Mobilfunknetzes). Die Auswahl des Netzinfrastrukturlieferanten einschließlich eines Wechsels des Lieferanten
    während der Vertragslaufzeit, liegt im Ermessen des Diensteanbieters; der Kunde hat insbesondere keinen Anspruch
    auf Nutzung eines bestimmten Mobilfunknetzes.


    Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und stehen gern für weitere Fragen zur Verfügung.


    Freundliche Grüße aus Maintal
    Ihr simply Team
    ---
    Ihre Frage: 14.06.2012
    Ich habe dieser Regelung widersprochen. Für mich muß also gelten


    Zitat:


    Die bisherige Regelung


    "Zwischen dem Netzbetreiber Telekom Deutschland GmbH und simply besteht ein Diensteanbietervertrag, aufgrund dessen simply in eigenem Namen und auf eigene Rechnung für die online-Vermarktung des GSM-Netzes verantwortlich ist. simply bietet insbesondere die Möglichkeit, mit Hilfe des Mobiltelefons Telefonanrufe zu tätigen und entgegenzunehmen bzw. Datenverbindungen (Daten, Fax, Kurzmitteilungen, GPRS oder MMS) zu nutzen. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen."


    Bitte bestätigen sie die Gültigkeit dieses Auszuges aus der für mich gültigen AGB.
    ---
    Antwort der Hotline: 15.06.2012
    Sehr geehrter Herr peter72,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Wir bitten um Verständnis, dass ein Wechsel zurück in Ihren Ursprungstarif nicht mehr möglich ist, da dieser nicht mehr angeboten wird.


    Unser Konzern vermarktet Mobilfunkdienstleistungen in verschiedenen deutschen Mobilfunknetzen und bietet unterschiedliche Marken und Produkte für die vielfältigen Ansprüche unserer Kunden an.


    Sie telefonieren mit der neuen SIM-Karte in bewährter D-Netz-Qualität. geben Sie uns die Gelegenheit, Sie mit der neuen Mobilfunkkarte im neuen Netz zu überzeugen. Die Prüfung der Netzversorgung zeigte optimale Voraussetzungen an Ihrem Wohnort, und wir sind uns sicher, dass Sie mit dem neuen Produkt zufrieden sind.


    Probieren Sie bitte Ihre neue SIM-Karte aus und nutzen Sie Ihre Vorteile.


    Sollten Sie Ihre neue SIM-Karte wider Erwarten nicht nutzen wollen, so haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Mobilfunkvertrag fristgerecht zu kündigen und die Rufnummer binnen 31 Tagen zu einem anderen Anbieter zu portieren. Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir die Portierungskosten für Sie übernehmen. In diesem Falle bitten wir Sie, die Kündigung schriftlich bei uns einzureichen.


    Wir würden uns freuen, Sie weiterhin als zufriedenen Kunden betreuen zu dürfen.


    Freundliche Grüße aus Maintal
    Ihr simply Team
    ---


    Ich danke euch für eure zahlreichen Posts!

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Rechtlich bin ich da überfragt. Fakt ist ja aber auch, dass der Anbieter sicher entsprechend bestimmen kann, wie und was er wo realisiert. Du kannst zwar einer Änderung widersprechen, hast rechtlich für mein Verständnis aber keinesfalls das Recht, dadurch bis zum Sanktnimmerleinstag die alten Konditionen beizubehalten. Wenn der Anbieter sich dazu nicht bereits erklärt, bleibt dir nur die Kündigung - und die wird dir ja soagr explizit angeboten...


    So fasse ich das ganze zumindest aus...

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Mich wundert das leider gar nicht, es gibt hier schon einige Threads bzw. Posts dazu, auch in dem Thread, den ich im April eröffnet habe.
    Ich denke nach wie vor, dass simply gegen die AGB verstößt - wenn man der Änderung widersprochen hat, müssten auch meiner Meinung nach die alten AGB weitergelten, in denen eindeutig steht, dass die Leistungen im Netz der Telekom zu erbringen sind. Nur bekommt man, wenn man simply darauf anspricht, nur ausweichende Antworten mit Text-Bausteinen oder gar keine Antwort.


    Eine Mitarbeiterin der kostenlosen Hotline hat sich einfach nur kommentarlos angehört, wie ich sie minutenlang zugetextet habe, mit unverhohlener Wut auf das Vorgehen von Drillisch. Als ich mit meinen Ausführungen fertig war, meinte sie nur sowas wie, es täte ihr auch leid, dass das jetzt so wäre, aber leider könne simply keine Leistungen mehr im D1-Netz anbieten, weil die Verträge gekündigt seien, wie ich ja unschwer den Medienberichten hätte entnehmen können. (Ah ja? An dieser Stelle sagte ich, dass ich eigentlich von simply erwartet hätte, zeitnah über diese Tatsache informiert zu werden und nicht ein halbes Jahr später vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden. Kein Kommentar der Hotline-Mitarbeiterin.) Ich verlangte die Telefonnummer ihres Vorgesetzten. Sinnlos, ich weiß, war mir vorher schon klar. Ich drohnt mit einem Anwalt. Sinnlos, nur Schweigen in der Leitung. Irgendwann legte die Hotline-Frau auf.


    Schriftlich bekam ich auch nur Text-Bausteine - ähnlich wie Du.


    Immerhin bietet man Dir folgendes an:

    Zitat

    Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht werden wir die Portierungskosten für Sie übernehmen.

    Das habe ich zwar mehrfach gefordert, aber simply ging nicht darauf ein, und im übrigen ist die Portierung bei mir sowieso gescheitert. (simply hat abgelehnt; keiner der Anbieter sagte mir rechtzeitig, dass ich bei simply unter victorvox lief.)


    Ich glaube, allein mit Mails hast Du, trotz aller Beweise, keine Chance.
    Versuche es doch mal beim Verbraucherschutz?
    Oder nimm Dir einen Anwalt, wenn Du es Dir leisten kannst?
    Ich selber rege mich zwar immer noch auf, aber ich bin inzwischen bei Congstar, mit einer neuen Nummer, und sehr zufrieden bisher. Und froh, von Drillisch weg zu sein.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Die gute Frau hat aber Recht. Keiner kann dir ein Netz anbieten, mit dem nun einmal nicht mehr zusammen gearbeitet wird... Und da kannst die Widerrufe pink anmalen und den Inhalt tanzen lassen, ändert nix daran, dass es nun mal nicht mehr geht, weil mit denen nicht mehr zusammengearbeitet wird.


    Soweit der TE die Aussagen zitiert hat, wurde aus diesem Grund ja auch eine Kündigung angeboten... Ein generelles Recht auf endlose Weiterführung des Netzes - auch wenn das nicht mehr geht - hat man durch einen Widerruf ja nun auch nicht.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Grundsätzlich sehe ich das so wie Peter.
    Die neuen AGB wurde verschickt, Peter hat abgelehnt. Peter hätte dann schon die Kündigung erhalten müssen, weil der Anbieter genau wusste das er die AGB so nicht weiter erfüllen kann. Dies geschah nicht, somit gelten für Peter die alten AGB.


    Im zweiten Teil stimme ich kirsch zu. Du kannst die für dich geltenden AGB nicht durchsetzen, da seitens des Anbieters nicht mehr mit Telekom zusammengearbeitet wird.


    Ein Anwalt wird dir da auch nichts nützen, ausser unnötig Geld verschlingen.


    Ich würde das Angebot der kostenlosen Rufnummernportierung nutzen und dann eben zu einem Anbieter im D1-Netz wechseln.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Also das schlimmste sind für mich folgende Sätze von der Kundenhotlien, denn hier LÜGT Simply schlichtweg den Kunden an:


    Zitat

    Eine vertragliche Vereinbarung auf ein bestimmtes Mobilfunknetz besteht nicht.


    Natürlich war in den ersten AGBs eine Leistung im Telekom-Netz vereinbart. Den neuen wurde widersprochen, daher ist dies belegbar falsch!


    Zitat

    Sollten Sie die neue SIM-Karte gar nicht verwenden können, so haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Mobilfunkvertrag fristgerecht zu kündigen. In diesem Falle bitten wir Sie, die Kündigung schriftlich bei uns einzureichen.


    Ahja "fristgerecht", wenn Simply den Vertrag nicht mehr erfüllen kann, steht dem Kunden eine Sonderkündigung zu, bzw. es muss dem Kunden kündigen. Hier wird der Kunde bewusst getäuscht, denn rechtlich ist das ganze so nicht haltbar!


    Natürlich kann kein Kunde auf sein Netz bestehen, wenn es keine Verträge mehr dazu gibt, aber was hier versucht wird ist Verarschung des Kunden, das geht ganz klar aus den versendeten E-Mails von Simply hervor!

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Grundsätzlich sehe ich das so wie Peter.
    Die neuen AGB wurde verschickt, Peter hat abgelehnt. Peter hätte dann schon die Kündigung erhalten müssen, weil der Anbieter genau wusste das er die AGB so nicht weiter erfüllen kann.


    Genau das denke ich auch!
    Als ich im Herbst 2011 durch Zufall erfuhr, dass simply zu Drillisch gehört und Drillisch der T-Com gekündigt hat oder umgekehrt, habe ich gedacht, simply würde mich rechtzeitig "offiziell" darüber informieren. Passierte aber nicht.
    Als dann die AGB-Änderung im Januar 2012 kam, der ich am gleichen Tag noch widersprach (was mir noch am selben Tag bestätigt wurde!), nahm ich an, dass simply mir schon kündigen würde, wenn es wirklich keine Möglichkeit gäbe, mir weiterhin im D1-Netz Leistungen anzubieten. Das war für mich das einzig logische: simply kann nicht mehr D1 anbieten, Kunden haben aber durch Widerspruch ein Recht auf D1 - also muss simply diesen Kunden kündigen. Damit hatte ich gerechnet und damit hätte ich leben können.


    simply hat aber all dies nicht getan, sondern versucht, die Kunden zu verarschen: Man informierte uns nicht über die gekündigten Verträge mit der T-Com, sondern versuchte, uns die AGB-Änderung unterzuschieben (viele haben die Mail wahrscheinlich nie gelesen, weil sie sie nicht für wichtig hielten). Und als das bei einigen Leuten nicht klappte, probierte simply trotzdem, sie "ganz unauffällig" durch eine angebliche "Modernisierung der SIM-Karten" ins Vodafone-Netz abzuschieben. Das ist unverschämt und nicht rechtens, was simply hier getan hat!


    Richtig gewesen wäre aus meiner Sicht:
    Die Kunden darüber informieren, dass ab dem x.x.2012 keine Leistungen mehr im D1-Netz angeboten werden können, und ein Sonderkündigungsrecht plus die kostenlose Portierung anbieten. Das hat simply aber nicht mal annähernd gemacht, stattdessen: Nur Verarsche, Hinhalte-Taktik, Schweigen.


    Zitat

    Ich würde das Angebot der kostenlosen Rufnummernportierung nutzen und dann eben zu einem Anbieter im D1-Netz wechseln.


    Viel Glück - wie gesagt, bei mir hat die Portierung nicht funktioniert.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Die Frage in diesem Fall ist wirklich, wie war das ganze in den alten AGB formuliert... Für Laien ist in diesen Texten nicht unbedingt erkennbar, ob tatsächlich eine rechtliche Bindung an ein bestimmtes Netz besteht bzw. bestand oder ob es dort nicht doch ein Schlupfloch gab. Und ich denke, das gab es - wenn auch nicht gleich durch die Formulierung erkennbar. Wenn das so ist, besteht an sich keine Informationspflicht über ein anderes Netz, solange der Leistungsumfang des Tarifs gleich bleibt.


    Der zitierte Text im ersten Beitrag ist meiner Meinung nach kein Indiz dafür, dass eine verbindliche Bindung an die Telekom bestand, sondern nur der Hinweis, dass (derzeit) die Leistungen im Telekom-Netz realisiert werden.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    In alten Verträgen der Drillisch-Gruppe ist in den AGB tatsächlich noch eine Netzbindung an das Telekom-Netz vorhanden. Das Netz läßt sich aber nicht gerichtlich durchsetzen, da die Verträge mit der Telekom schlicht aufgelöst wurden.


    Da aber die ordentliche bzw. außerordentliche Kündigung wissentlich ausgeblieben ist, obwohl bekannt ist, daß die Leistung im Telekom-Netz nicht mehr erbracht werden kann, besteht m.E. dem Grunde nach Schadensersatzanspruch (Portierungskosten, Anschlußkosten beim neuen Anbieter).

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Der zitierte Text im ersten Beitrag ist meiner Meinung nach kein Indiz dafür, dass eine verbindliche Bindung an die Telekom bestand, sondern nur der Hinweis, dass (derzeit) die Leistungen im Telekom-Netz realisiert werden.


    Die zitierte Textstelle belegt das wirklich nicht einwandfrei, aber es gibt in den alten AGB mindestens einen Satz, der eindeutig belegt, dass die Leistungen im Netz der Deutschen Telekom (D1) zu erbringen sind. (Ich schaue mal, ob ich das noch finde - kann sein, dass ich es schon gelöscht habe, in meinem Jubel, dass ich von Drillisch endlich weg bin.)


    Natürlich kann man simply/Drillisch nicht zwingen, weiterhin D1 anzubieten, wenn es keine Verträge mehr mit der T-Com gibt - aber dann bleibt meiner Meinung nach eigentlich nichts anderes übrig, als dass simply dies den betroffenen Kunden offen mitteilt und ein Sonderkündigungsrecht sowie die Übernahme der Portierungskosten anbietet. Nichts davon hat simply jedoch getan, und viele Kunden kämpfen bis heute gegen gezielte Fehlinformationen, Verschleierungstaktiken und Schweigen bei der Telefon-Hotline und im Mail-Kundenservice.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Gut, wenn es wirklich genau so drin stand, dann ist das von Simply natürlich blöd... Hier kommts aber wohl ganz genau auf die verwendete Formulierung an, aus der ergeben sich dann entsprechende Vorgaben, bei denen man dann unterscheiden muss, ob diese eingehalten wurden oder nicht...

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Bei älteren Verträgen sieht der AGB-Text so aus:

    Zitat

    Die Leistungen des Diensteanbieters sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von Telekom Deutschland GmbH betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen.


    Maxxim: Zwangsmigration von Telekom-Kunden zu o2
    Ist zwar Maxxim, aber letztendlich der selbe Verein. Ich glaube kaum, daß Drillisch für seine verschiedenen Marken verschiedene AGBs verwendet hat. Penny Mobil und ja!mobil ist dabei ein Sonderfall.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Die Leistungen des Diensteanbieters sind räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich des von Telekom Deutschland GmbH betriebenen Mobilfunknetzes beschränkt. Die Erreichbarkeit aus anderen Netzen oder von Teilnehmern in anderen Netzen ist davon abhängig, dass entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Netzbetreibern bestehen.


    Kann ich für simply bestätigen. Das sind die AGB, die meinem Kenntnisstand nach bis zur Kündigung meines Vertrags (durch mich!) für mich hätten gelten müssen, da ich im Januar der Änderung widersprochen habe, was durch simply bestätigt wurde.
    Der im letzten Posting verlinkte Artikel über Maxxim nennt beide Passagen aus den AGB (die alte und die neue), die im gleichen Wortlaut auch bei simply in den alten und neuen AGB sind bzw. waren.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Hallo Leute,


    danke für die zahlreichen Antworten.
    Um es kurz zu machen: Simply verhält sich wie ihr es beschrieben habt: ausweichend, unkonkret und mit vorgefertigten Textbausteinen.
    Man hat mir ebenfalls eine kostenlose Übernahme der Portierungskosten angeboten. Soll ich mir das schriftlich bestätigen lassen?
    Desweiteren gibts haufenweise Stress bei der Portierung der Nummer zu einem anderen Anbieter, da keiner so genau weiß, bei welcher der zahlreichen simply-Firmen die eigene Nummer geführt wird... ich hab jetzt mal nachgefragt, man schreibt zurück, dass ich bei simplytel sei. Woher weiß ich nun, daß diese Angabe richtig ist?


    grüße
    pedder72

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Naja, aber so richtig steht da ja auch nicht drin, dass es nur und ausschließlich die Telekom sein darf oder muss. Da steht ja nur, dass der Empfang an die räumliche Verfügbarkeit des Telekom-Netzes gebunden ist. Also man quasi nur da telefonieren kann, wo auch das Netz der Telekom verfügbar ist. Was ja logisch ist, wenn das Angebot in deren Netz realisiert wird... Aber ob man das jetzt so auslegen kann oder darf, dass es eine komplette Bindung nur ans Telekom-Netz gibt, stelle ich mal in Frage. Das lese ich zumindest so nicht heraus...


    Rein rechtlich scheinen die also wirklich auf der sicheren Seite zu sein....

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig



    ich hab jetzt mal nachgefragt, man schreibt zurück, dass ich bei simplytel sei. Woher weiß ich nun, daß diese Angabe richtig ist?


    Gar nicht.
    Vielleicht sind die simply-Mitarbeiter inzwischen anders drauf, aber als ich die Portierung versucht habe (Mitte/Ende April), habe ich weder telefonisch noch schriftlich jemals die Information bekommen, dass ich bei "victorvox" war. Es hieß immer nur, die Angaben seien alle korrekt.

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    Finales Ende:


    ich bin angeblich bei MSIM (hab mehrfach nachgefragt, ob das die richtige Schreibweise ist... angeblich ja! wißt ihr mehr?)


    und dann endlich die erlösung:


    die Kündigung Ihres simply Vertrages mit der Rufnummer 0151-59xxxxxx haben wir erhalten. Ihre Entscheidung, das Vertragsverhältnis zu lösen, bedauern wir sehr.


    Wir bestätigen Ihnen Ihre Kündigung wunschgemäß zum nächstmöglichen Termin. Ihr Vertrag endet somit zum 31.07.2012.


    Sie können Ihre Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter mitnehmen, wenn Sie Ihren Vertrag fristgerecht gekündigt haben und wenn der Portierungsantrag bis spätestens 31 Tage nach Deaktivierung der Rufnummer gestellt wurde.


    --> wird die Deaktivierung mit dem Termin der Kündigung gleich gesetzt? oder wird schon früher etwas deaktiviert? wißt ihr dazu was?


    grüße peter

  • AW: AGBs werden übergangen! trotz Widerspruch! alte AGBs sind nicht gültig


    An sich wird eine Deaktivierung zum Kündigungsdatum vorgenommen. Du kannst deine Nummer aber - auch wenn die schon gekündigt und deaktiviert ist - bis zu 30 Tage nach Vertragsende zu einem anderen Anbieter mitnehmen.

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