WhatsApp...unsere Kinder...legal...illegal...scheissegal

  • Bei der Anhörung vor dem Europäischen Parlament am Dienstag wurde Facebook-Chef Mark Zuckerberg konkret nach der Datenweitergabe gefragt.
    ...
    “Wollen Sie mir und den europäischen WhatsApp- und Facebook-Nutzern versprechen, dass es vom kommenden Freitag an keinerlei Austausch oder gegenseitige Nutzung von Daten zwischen beiden Diensten gibt?”,
    ...
    fragte der Grünen Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht.
    ...
    Er bekam keine Antwort auf seine Frage.
    ...
    Auf die schriftlich nachgereichte Frage antwortet Facebook nun:


    „Nein, weil wir Daten zwischen WhatsApp und Facebook tauschen werden, damit Facebook Dienste wie Tools oder Analysen für WhatsApp bereitstellen und dabei helfen kann, einen Missbrauch der Dienste zu bekämpfen.“


    ..................................


    Es geht um die Nutzung
    des Messenger Dienstes
    WhatsApp
    durch unsere Kinder
    und
    unser Wissen um die Hintergründe
    und
    um die Tatsache,
    dass es Alternativen gibt.


    Ich persönlich habe WhatsApp im August 2016 gelöscht und mich einem Dienst, der mit meinen Daten korrekt umgeht, zugewandt.



    Ihr Männer unter den WhatsApp Nutzern, stellt euch die folgende Situation vor:



    Ihr sitzt in einem Restaurant, steht plötzlich auf, geht zum Nachbartisch, greift euch das Smartphone einer wildfremden Frau und auf den irritierten Blick dieser antwortet ihr: „Ich will nur mal in ihr Telefonbuch schauen…"


    Was denkt ihr, was nun passiert?




    Frauen versetzen sich bitte in die Lage der beschriebenen Frau

  • Nicht nur sein Vergleich "hinkt";) Ich finde jeder kann und soll auch selbst (bei Kindern eben die Eltern) entscheiden, welchen Dienst er nutzt. Über die Problematik mit beispielsweise Whatsapp, Facebook und Co wird ja im Internet und in den Medien fast täglich berichtet, also Unwissenheit zu diesem Thema dürfte nicht der Punkt sein.



    Schaut auch mal bei mobitalk rein. Du wirst informiert über News aus dem Bereich Telekommunikation und Internet, sowie über Tarif-Angebote und Handy-News.



  • Nicht nur sein Vergleich "hinkt";) Ich finde jeder kann und soll auch selbst (bei Kindern eben die Eltern) entscheiden, welchen Dienst er nutzt. Über die Problematik mit beispielsweise Whatsapp, Facebook und Co wird ja im Internet und in den Medien fast täglich berichtet, also Unwissenheit zu diesem Thema dürfte nicht der Punkt sein.


    Was genau hinkt denn an meinem Vergleich?
    Es war ein zarter Versuch, das Nachdenken anzuregen.
    Seit August 2015 verstoßen alle WhatsApp Nutzer gegen ein bundesdeutsches Gesetz und niemand hinterfragt das!
    In die Handtasche oder das Smartphone lasse ich (sicher wie genau alle anderen Frauen...)nicht mal meinen Mann reinschauen...
    Aber Herr "Kohlenhydrathügel" nimmt sich das Recht und Millionen Nutzer schauen wie Lämmer und unternehmen nichts???


    Wenn eine physische Person an mein Smartphone will, gibt es Kloppe, wenn es der kulturlose Redneck aus Amerika macht geht das in Ordnung?
    Denkt denn niemand auch nur weiter als von der Tapete bis zur Wand?


    Man könnte glatt zu der Erkenntnis gelangen, dass man es mit Millionen bildungsferner Unterschichtler zu tun hat...
    Ich verstehe die Welt nicht mehr!!!


    @textilfreshgmbh ... Ich bin ein Mädchen :=)

  • Zitat

    In die Handtasche oder das Smartphone lasse ich (sicher wie genau alle anderen Frauen...)nicht mal meinen Mann reinschauen...


    Also mein Mann darf sowohl in meine Handtasche als auch in mein Smartphone. Ersteres muss er recht oft, da er da drin gern sein Portemonaise verstaut und letzteres kommt auch vor, wenn er mal schnell was nachsehen muss und sein Gerät außer Reichweite ist. Er fragt beim Smartphone vorher und gut ist. Ich hab da kein Problem mit... Andersherum er auch nicht.


    Also mal nicht von dir auf andere schließen - auch wenn der eigene Mann, der in Smartphone und Handtasche schaut, ein ebenso doofer Vergleich ist wie das Restaurant.


    Zitat

    Wenn eine physische Person an mein Smartphone will, gibt es Kloppe, wenn es der kulturlose Redneck aus Amerika macht geht das in Ordnung?
    Denkt denn niemand auch nur weiter als von der Tapete bis zur Wand?


    Dein Anliegen in allen Ehren, aber dein Auftreten ist unter aller Sau. Kommst hier an, haust Tiraden raus und erklärst jedem, der nicht sofort "Ja, wie recht du doch hast" ruft, erst mal wie doof er ist. Sorry, aber da musste dich nicht wundern, wenn es Gegenwind gibt.


    Sowohl Textil als auch ich gehören hier "zum alten Eisen", wir haben sicherlich im Bereich Mobilfunk mehr Erfahrung als du, dein Smartphone und deine Handtasche zusammen - wir debattieren gern, aber wir lassen uns nicht gern von Irgendjemanden, der nicht mal einen Namen findet, mit dem er hier agiert, blöd von der Seite anmachen.


    Zitat

    Man könnte glatt zu der Erkenntnis gelangen, dass man es mit Millionen bildungsferner Unterschichtler zu tun hat...
    Ich verstehe die Welt nicht mehr!!!


    Gleiches Thema wie grad schon besprochen.
    Du hast eine Ansicht, teilst die vergleichsweise aggressiv und erklärst sofort, dass diejenigen, die nicht "Ja, wie recht du hast" rufen, "bildungsferne Unterschichtler" seien.
    Wie arrogant kann man den bitte sein, dass nur die eigene Meinung die einzig wahre ist und nur man selbst - einzig aufgrund dieser Ansicht - zur geistigen Elite gehört...


    Ich sags gleich, wenns in der Art und Weise bei dir hier weiter geht, dann such dir lieber gleich eine andere Plattform, auf der man deinen Tiraden eher zugeneigt ist - hier bist du falsch, wenn du nur auf Stunk aus bist.


    Ne vernünftige Diskussion gern - aber dann ohne Beleidigungen und die sofortige "Gott, seid ihr doof"-Geschichte, wenn mal eine Antwort nicht deinen Vorstellungen entspricht. So funktioniert das bei uns nicht.

  • @Kirschpudding


    Oh, das hat gesessen!
    Nicht ganz zu Unrecht - ich gebe es zu.
    Mein Name ist Maria und ich habe in der Tat noch kein Pseudonym für mich gefunden.
    Entschuldigung.
    Ich stoße leider - mit einer vernünftigen Argumentation - auf taube Ohren.
    Und ja, ich will polarisieren!!!


    Dann versuche ich es mal mit meiner Mundart...


    Die Einleitung zum Thema insbesondere die (Nicht)Antwort Herrn Zuckerbergs sind des Eisbergs Spitze...

  • Da wäre zum einen ein Beschluss des Familiengerichtes Bad Hersfeld - leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein aber immerhin…
    Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat in seinem Beschl. v. 15.05.2017 mit Az.: F 120/17 EASO festgestellt:
    Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank Entscheidungen der hessischen Gerichte
    [...]
    Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
    Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
    [...]
    Ob Privatnutzer tatsächlich Gefahr laufen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, ist umstritten. Derartige Abmahnungen sind mir bislang (leider) nicht bekannt.
    Zwar stimmen Rechtsanwälte der Beurteilung des Gerichts zu, dass die in den Geschäftsbedingungen vorgesehene Datenweitergabe an WhatsApp nicht deutschem Recht entspreche, ob damit aber auch Nutzer des Dienstes eine Rechtsverletzung begehen…
    Die Tathandlung des Auslesens von Daten wird schließlich durch WhatsApp begangen. Die entsprechende Klausel in den Nutzungsbedingungen könnte sich nach Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches als unwirksam herausstellen.
    Unwirksamkeit überraschender Klauseln in Verbraucherverträgen…
    Dazu gern an anderer Stelle mehr
    Also doch alles nur Panikmache und die Nutzung von WhatsApp ist legal?
    Der Anwalt Carsten Ulbricht, der auf die Ausnahmeregelungen im Bundesdatenschutzgesetz verweist, die persönliche und familiäre Kommunikation ausdrücklich freistellen, könnte dahingehend interpretiert werden…
    Nix passiert also?
    .

  • JAIN
    Dem entgegen steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2003, mit dem die Geltung solcher Ausnahmen bei der Übermittlung von Daten im Internet eingeschränkt wurde.
    Offen bleibt, ob ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz auch bei Privatpersonen abmahnfähig ist.
    Um das zu klären, müsste es erst einmal solche Abmahnungen geben. Diese müssten dann mehrere Instanzen durchlaufen, um eine gesicherte Rechtsprechung zu etablieren.
    Nun gibt es aber auch ganz schlaue WhatsApp Nutzer, die behaupten, dass das Urteil aus Bad Hersfeld ja nur ein Beschluss und gar kein richtiges Urteil sei und die Wirkungen von Urteil und Beschluss schließlich unterschiedlich seien. Ein Urteil ist „höherwertig" oder der Beschluss gelte nicht allgemein.
    Das ist auf jeden Fall falsch. Jedes Urteil bindet immer nur die am Verfahren Beteiligten. Darüber hinaus entfaltet es grundsätzlich keine Wirkung. Es kann sein, dass sich andere Gerichte dieses Urteil als Präzedenzfall zum Vorbild nehmen, aber sie können auch genau anders entscheiden. Nicht einmal Urteile der obersten Bundesgerichte sind für die unteren Instanzen verbindlich. Genau das Gleiche gilt natürlich auch für Beschlüsse.
    Einen kleinen Unterschied gibt es zwischen Urteilen und Beschlüssen, was die Anfechtbarkeit angeht: Gegen Urteile gibt es Berufung und Revision, gegen Beschlüsse Beschwerde und Rechtsbeschwerde. Von Details abgesehen ist aber auch das im Endeffekt wieder das Gleiche: Berufung und Beschwerde erlauben eine erneute Tatsachenprüfung, mit der Rechtsbeschwerde und der Revision können dagegen nur Rechtsfehler gelten gemacht werden.
    Ein Beschluss ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass er keinen Tatbestand (Sachverhalt) und keine Entscheidungsgründe enthält.
    Er beinhaltet somit nur den Tenor der Entscheidung und ist daher in der Praxis bei Richtern sehr beliebt.
    ...zurück zum Sachverhalt...


    Bitte nicht den Faden verlieren…es geht um unsere Kinder und unsere Vorbildwirkung beim Thema Datenweitergabe…
    Jeder WhatsApp-Nutzer hat den AGB bzw. „Terms of Service" der WhatsApp Inc. zugestimmt, bevor er den Messenger in Betrieb nehmen konnte.
    Kaum einer hat diese Bedingungen jedoch jemals gelesen.
    Hier heißt es u.a. (Stand 05.09.2017):
    […]
    Adressbuch. Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.
    […]
    Deine Lizenz gegenüber WhatsApp. Damit wir unsere Dienste betreiben und bereitstellen können, gewährst du WhatsApp eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Verbreitung, Erstellung abgeleiteter Werke, Darstellung und Aufführung der Informationen (einschließlich der Inhalte), die du auf bzw. über unsere/n Dienste/n hochlädst, übermittelst, speicherst, sendest oder empfängst.
    […]
    WhatsApp lädt also - mit Zustimmung der Nutzer und unter Versicherung der Nutzer, dass diese hierzu autorisiert sind - das gesamte Telefonbuch des Gerätes als Klardaten auf Server der WhatsApp Inc. hoch!!!
    Auf diese Weise erhält der Dienst Zugriff auf Daten von Millionen Personen, die sich in den meisten Fällen niemals damit einverstanden erklärt haben.
    Eventuell sogar absichtlich dem Messenger ferngeblieben sind.
    Dieses Vorgehen ist natürlich problematisch.
    Zum einen werden hier nämlich personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Genehmigung des Dritten gegenüber dem Dienstanbieter erhoben, gespeichert und verwertet.
    Zum anderen schiebt WhatApp den Nutzer der App als „Buhmann" vor, indem man in den Nutzungsbedingungen eine entsprechende Zustimmung des Dritten gegenüber dem Nutzer voraussetzt.
    Natürlich wohlwissend, dass der durchschnittliche Nutzer weder die Bestimmungen liest (sein eigenes Problem), noch über diese Praxis informiert ist, noch in fast allen Fällen eine solche Zustimmung vorliegen wird.
    Ist die Nutzung von WhatsApp in diesem Zusammenhang illegal und abmahnbar?
    Ja, in der beschriebenen Konstellation ist die Übermittlung der Klardaten von Dritten, die dem nicht zugestimmt haben, eine deliktische Handlung i.S.d. § 823 II BGB. Dem Dritten entspringt hierdurch ein abmahnfähiger Unterlassungsanspruch i.S.d. § 1004 I analog BGB.
    Strittig sind lediglich die Herleitung bzw. die Identität des verletzten Schutzrechtes i.S.d. § 823 II BGB.
    Teilweise wird dabei vertreten, dass die deliktische Handlung in der Verletzung des § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu sehen ist, welches seinerseits Schutzgesetz i.S.d. § 823 II BGB ist. Dabei wird argumentiert, dass der Nutzer durch Zustimmung zu besagten AGB als Mittelsmann ein Teil des kommerziellen Geschäftsmodels der Firma WhatsApp Inc. wird. Aus diesem Grunde seien die Vorschriften über die Datenerhebung für „eigene Geschäftszwecke" des § 28 BDSG heranzuziehen.
    Nach anderer Ansicht geht eine derartig pauschalisierte Betrachtungsweise fehl. Es sei demnach der Einzelfall zu betrachten und auf diese Weise festzustellen, ob der Anwendungsbereich der §§ 27 ff. BDSG eröffnet sei. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Nutzung der Daten in geschäftsmäßigem Rahmen stattfindet. Typischerweise sei dies bei Personen anzunehmen, die berufstypisch mit Kundendatenstämmen umgehen.
    Nach letzterer Ansicht gelten die Regelungen der §§ 27 ff. BDSG also für alle, die Kontakte in ihrem Telefonbuch zu geschäftlichen Zwecken gespeichert haben, insbesondere aber für Berufsgruppen, für die der Umgang mit Kundenstammdaten berufstypisch ist. Hierzu zählen wohl insb. Makler, Anwälte, Kundenbetreuer und auch Lehrer.
    Wer seine Kontakte nur privat nutzt kann dennoch nicht aufatmen. Denn auch hier liegt eine Rechtsverletzung gegenüber dem Dritten vor! Denn: Der Nutzer verletzt das Recht des Dritten auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hergeleitet. (vgl. BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]. Dieses Institut ist auch als Schutzrecht i.S.d. § 823 II BGB anerkannt, womit sich auch für Privatnutzer von WhatsApp der Kreis schließt.
    Das Gericht hat den Sachverhalt wohl zunächst in etwa wie oben beschrieben festgestellt. Da weder die Kindsmutter, noch das Kind den Hauch einer Ahnung von der Praxis des Betreibers, geschweige denn von den rechtlichen Konsequenzen hatten, wurde den Eltern auferlegt Maßnahmen zu treffen, um eine mediale Erziehung und Bildung des Kindes zu betreiben. Weiterhin müsse - und das ist keine Frage des Einzelfalls, sondern gemein geltendes Recht - die Einwilligung aller Kontakte (Dritten) zur Nutzung des Dienstes und der damit verbundenen Datenweitergabe eingeholt werden.
    Ohwe! Datenschutz sei also nicht zeitgemäß. Das tut weh. Denn er ist notwendiger als jemals zuvor, was sich nicht zuletzt in der Einstellung und dem Wissensstand vieler WhatsApp-Nutzer zeigt. Man kann sich den Kommentar nicht verkneifen, dass auch die Privatinsolvenz in diesem Falle kein gangbarer Weg ist, da die Restschuldbefreiung gem. § 302 InsO bei bedingt vorsätzlichen deliktischen Schulden nicht stattfindet und der bedingte Vorsatz hier annehmbar sein könnte.
    Aber zurück zur Sache: Während in besagtem Artikel unsinnigerweise gefordert wird, dass das Familiengericht WhatsApp angreifen solle, um die missliche Lage zu klären, hat er prinzipiell in einem Recht: Das Problem ließe sich effizienter auf Seiten des Betreibers lösen.
    Eine technische Lösung ist möglich - wenn auch kaum gewollt
    Anstatt seine Nutzer wie die Lemminge in die Illegalität zu treiben, könnte WhatsApp recht unkompliziert einige technische Änderungen vornehmen, um das Problem zu beheben. Zum einen wäre es möglich einfach pro Benutzer einen Haken setzen zu können, der den Abgleich der Daten erlaubt (so müsste zumindest nicht von jedem Nutzer eine Einwilligung eingeholt werden). Ggf. ist das Chatten mit nicht aktivierten Nutzern eben nicht möglich. Andererseits könnte WhatsApp die Daten einfach als Hash übertragen und diese anstatt den Telefonnummern gegeneinander abgleichen.
    Die WhatsApp Abmahnung
    Diese bleibt natürlich nach wie vor unwahrscheinlich. Nicht zuletzt, weil jeder, der in WhatsApp den Kontakt eines anderen findet und sich über dessen WhatsApp-Nutzung echauffiert eben selbst genau in gleicher Weise gegen das Persönlichkeitsrecht des Dritten verstoßen hat.
    Spannend - und sicherlich von Gerichten zu klären - bleibt die Frage, ob die WhatsApp AGB in Deutschland wirksam sind. Hieran melde ich persönlich erhebliche Zweifel an, da die oben geschilderten Klauseln für den durchschnittlichen Empfänger wohl aus überraschende Klausel i.S.d. § 305c einzuordnen sind. Auch der Inhaltskontrolle nach § 307 II 1 BGB in Verbindung mit §§ 4 f. BDSG halten die AGB wohl nicht stand. Da der Grundsatz des Verbotes der geltungserhaltenden Reduktion gilt, fallen die Klauseln wohl gänzlich weg. Mithin läge das deliktische Verhalten nunmehr wieder ausschließlich bei der Firma WhatsApp. Eine deliktische Handlung durch den Nutzer wäre dann wohl nicht mehr anzunehmen.
    Fazit
    Der Beschluss des Familiengerichtes ist nicht zu beanstanden. Lediglich die Frage nach der Gültigkeit der AGB hätte besprochen werden können, hätte den Rahmen der Sache jedoch wohl gesprengt. Die Nutzung des Messengerdienstes WhatsApp ohne rechtliche Absicherung ist und bleibt rechtlich kiritisch, solange hierzu kein Urteil mit Blick auf die AGB ergangen ist

  • @Kirschpudding
    [...]
    Ne vernünftige Diskussion gern - aber dann ohne Beleidigungen und die sofortige "Gott, seid ihr doof"-Geschichte, wenn mal eine Antwort nicht deinen Vorstellungen entspricht. So funktioniert das bei uns nicht.
    [...]


    Ich bin immer bereit "vernünftig" zu diskutieren.
    Dann aber bitte substantiiert vortragen und schlüssig widerlegen.


    Grüße
    Maria

  • Maria scheint ein kluges Madel zu sein.
    Meine Frau würde mir was husten, wenn ich an ihre Handtasche gehe.
    Den Vergleich mit dem Restaurant finde ich ganz gut.


    Also mal nicht von dir auf andere schließen - auch wenn der eigene Mann, der in Smartphone und Handtasche schaut, ein ebenso doofer Vergleich ist wie das Restaurant.


    Sowohl Textil als auch ich gehören hier "zum alten Eisen", wir haben sicherlich im Bereich Mobilfunk mehr Erfahrung als du, dein Smartphone und deine Handtasche zusammen - wir debattieren gern, aber wir lassen uns nicht gern von Irgendjemanden, der nicht mal einen Namen findet, mit dem er hier agiert, blöd von der Seite anmachen.


    Doofer Vergleich ?
    "zum alten Eisen"


    Deine Diktion ist aber auch nicht viel besser.
    Nur weil Du ein paar (mehr) Erfahrungen im Bereich Mobilfunk zu haben glaubst, solltest auch Du gerade den Mund nicht sooooo voll nehmen - Deine bisherigen Postings betrachtend...
    Es gibt immer einen, der mehr weiß als man selbst.


    @Maria
    Das Niveau Deiner "Tiraden :=)" übersteigt in der Tat sicher das der meisten hier.
    Du solltest Dich nach einem juristischen Blog umschauen.
    Dort spricht man sicher eher Deine "Mundart"...


    Der Max

  • Ich schmeiß mich weg.
    Greift da jemand unsere Einäugige unter den Blinden an?


    Der Kirschpudding hat hier schon schon fielen geholfen getun hat und so...

  • So ganz aktuell sind die ganzen Entscheidungen von vor x Jahren, dass WhatsApp Daten weitergeben dürfe, aber auch nicht mehr.


    Es gab mehrere Urteile, dass WhatsApp die Daten deutscher Kunden eben nicht weitergeben darf. Und die waren auch bis letzte Woche Freitag gültig und haben eben diese Datenweitergabe verhindert.


    Wie sicherlich alle mitbekommen haben, trat jedoch am Freitag die DSGVO in Kraft - und damit haben sich für WhatsApp und Facebook ganz neue Möglichkeiten ergeben.


    Durch Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung, die bekanntlich ja europaweit gilt, wurde diese Entscheidungen ausgehebelt und sind nicht mehr gültig. Deshalb "darf" Facebook jetzt auch die deutschen Daten von WhatsApp abgreifen.


    Man könnte also sagen: Das, was es eigentlich besser machen sollte, hat es eigentlich nur schlimmer gemacht.


    Da die ganze DSGVO ziemlich kompliziert und an vielen Stellen auch sehr kurz gedacht ist, wird sich da wohl auch nicht so schnell was ändern. Jetzt müssen hierzulande erst einmal Gerichte aktiv werden, um zu entscheiden, was denn nun wie auslegbar ist und umgesetzt werden muss.


    Wer die Pressekonferenz der Bundesregierung verfolgt hat, wird ja gemerkt haben, dass sich selbst die Resorts untereinander nicht einig sind, was nun wie gilt und wie umgesetzt werden muss... Das dauert also noch ne Ecke bis dort zumindest eine gewisse Klarheit herrscht.


    ---------


    Ansonsten eine Frage: Wo kommt ihr plötzlich alle her? Und das zufällig mit der gleichen Ansicht wie die Threaderstellerin? Und sagt nicht über Google, das glaubt euch eh keiner...
    Es wirkt, als würden einige wenige versuchen, mit verschiedenen Accounts auf Masse zu machen. Auch gut möglich, dass einer einfach ein paar Kumpels zusammentrommelt, die hier mal ein bisschen für (Zu)Stimmung sorgen...


    Kleiner Tipp: Was auch immer es ist, reduziert es. Es wirkt wie seeehhhhrrr gewollt und das sollte es nicht, wenn das Konzept "Ich bin hier drüber gestolpert und muss mal was dazu sagen, weil die TE hat ja so recht" aufgehen soll ;)
    Wir wissen, wie viele Leute im Schnitt neu zu uns kommen - ein ganzer Berg Leute, die sich plötzlich in einem solch kontroversen Thread wie diesem hier versammeln - und zwar nur hier - fallen ziemlich auf... Und das führt dazu, dass nicht nur wir uns veralbert fühlen ;)


    Wenn ihr eurem Anliegen also wirklich Gehör verschaffen wollt, dann solltet ihr - oder du, je nachdem - subtiler vorgehen und nicht so auffällig auf Masse bzw. Stimmung machen.


    Und - auch ganz wichtig - legt euch jeweils einen Nickname zu. Wir bieten diese Möglichkeit ja auch für unregistrierte Nutzer an. Nutzt das - sonst wirkt das Ganze wie die verschiedenen Persönlichkeiten einer einzigen Person, die ein bisschen am Rad dreht...Auseinanderhalten kann man so nichts.

  • @Kirschpudding


    Hast Du etwa selbst verzapft, was Du da von Dir gibst?


    Ich versuche mich mal einfach auszudrücken:
    Ich komme in Dein putatives Reich und vertrete eine Meinung, welche DIR nicht in den Kram passt.
    Du teilst diese Meinung nicht.
    Du greifst mich ob meines gewählten Tonfalles an.
    Du bezeichnest meine rudimentär dargestellte These als "doofes Beispiel" und stellst Dich selbst auf ein Podest "alte Hasen"..."mehr Ahnung im Bereich Mobilfunk..."
    Entschuldige, dass ich mich in "Deinen Sandkasten" verirrt habe und es mir erlaube, gegen Dich Lokalgröße zu opponieren.


    ...und nun lass es gut sein...


    Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Aber bitte das Thema betreffend.


    Wenn nicht, ich warte noch 2-3 Tage auf Beiträge mit echtem Gehalt und ziehe mich dann - wie gewünscht - zurück und überlasse der Prinzessin das Feld.


    Maria

  • So ganz aktuell sind die ganzen Entscheidungen von vor x Jahren, dass WhatsApp Daten weitergeben dürfe, aber auch nicht mehr.


    Es gab mehrere Urteile, dass WhatsApp die Daten deutscher Kunden eben nicht weitergeben darf. Und die waren auch bis letzte Woche Freitag gültig und haben eben diese Datenweitergabe verhindert.


    ...nur am Rande bemerkt...damit hast Du Unrecht.
    Dein Kenntnisstand und die Tiefe Deines Sachvortrages lassen auf wenig Durchdringung der Thematik schließen.


    Maria

  • Ich schliesse mal das Thema, weil es meiner Ansicht nach ausser Beleidigungen nichts Positives für die Allgemeinheit mehr bringt.



    Schaut auch mal bei mobitalk rein. Du wirst informiert über News aus dem Bereich Telekommunikation und Internet, sowie über Tarif-Angebote und Handy-News.



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