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Simply-Kündigung bei Todesfall und dennoch mehrjähriger Weiternutzung

  • Unregistriert
  • 12. November 2018 um 17:14
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  • Unregistriert
    Gast
    • 12. November 2018 um 17:14
    • #1

    Guten Tag,

    kann man einen Simply-Vertrag per Sonderkündigungsrecht wegen eines "Todesfalles" kündigen?
    Das Problem ist, dass der Todesfall schon ein paar Jahre zurückliegt, der Vertrag (Telefonie + Mobile Daten) jedoch weiterhin verwendet wurde. Wir haben erst jetzt erkannt, dass der Vertrag vom Verstorbenen abgeschlossen wurde.

    Was gibt es hierbei zu beachten? Kann Simply dabei Probleme machen?

    Vielen Dank! :)

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    • 12. November 2018 um 17:26
    • #2

    Nun ja, es wirkt sicher etwas komisch, wenn ihr euch erst jetzt meldet. Aber wenn der Inhaber nicht mehr lebt, kann da auch simply wenig gegen machen. Es gibt allerdings kein direktes Sonderkündigungsrecht bei Todesfall - kann also sein, dass ihr erst zum Ende der Laufzeit raus kommt.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    Gast
    • 12. November 2018 um 17:31
    • #3

    Vielen Dank!
    Du bist dir sicher, dass es kein Sonderkündigungsrecht bei Todesfall gibt? In den AGB wird ja generell nur von ordentlicher Kündigung des Kunden und außerordentlicher Kündigung des Anbieters gesprochen. Dann dürfte es ja generell keine außerordentliche Kündigung seitens des Kunden geben, oder?

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  • Kirschpudding
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    • 13. November 2018 um 12:19
    • #4

    Nö, gibt kein gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht bei Todesfall. Bei einem Todesfall greift § 1922 BGB: "Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über." Da gehören auch Verträge dazu.

    Allerdings bieten die meisten Anbieter die Sonderkündigung bei Todesfall an. Dürfte auch bei simply der Fall sein.
    Allerdings liegt in deinem Fall der Todesfall ja schon etwas zurück - wenn ihr sofort gekündigt hätten, hätte es sicher keine Probleme gegeben. Aber den Vertrag erst Jahre später mit der Begründung "Inhaber verstorben" zu kündigen und eine Sterbeurkunde mit einem Datum von vor einigen Jahren einzureichen, wirkt halt etwas komisch. Könnte also gut sein, dass simply sich da quer stellt - was sie rechtlich auch erst einmal dürfen. Aber raus kommt ihr so oder so - im Zweifel aber eben erst zum Ende der Laufzeit.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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