Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Mietrecht in den aktuellen Zeiten. Vielleicht verstehe ich folgendes einfach nur falsch:
"Die Bundesregierung hat vorerst für den Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2020 einen Kündigungsschutz für Mieter ausgesprochen. Dieser gilt, wenn sie nachweislich aufgrund von Corona die Miete nicht rechtzeitig, nicht voll oder gar nicht zahlen können. Eine Zahlung der ausstehenden Miete muss bis 30. Juni 2022 erfolgen." (Quelle: Mietrecht bei Corona: Infos zu Miete & Umzug | Mietrecht 2020)
Jetzt meine Frage: ich meine Corona ist nicht weg und viele Leute haben immernoch Schwierigkeiten mit ihrem Job oder einen neuen Job zu finden. Müsste diese Regelung nicht also auch immernoch gelten???
Lg