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Mietrecht in Corona-Zeiten

  • smarty
  • 7. August 2020 um 11:29
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  • smarty
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    • 7. August 2020 um 11:29
    • #1

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zum Mietrecht in den aktuellen Zeiten. Vielleicht verstehe ich folgendes einfach nur falsch:
    "Die Bundesregierung hat vorerst für den Zeitraum vom 01. April bis 30. Juni 2020 einen Kündigungsschutz für Mieter ausgesprochen. Dieser gilt, wenn sie nachweislich aufgrund von Corona die Miete nicht rechtzeitig, nicht voll oder gar nicht zahlen können. Eine Zahlung der ausstehenden Miete muss bis 30. Juni 2022 erfolgen." (Quelle: Mietrecht bei Corona: Infos zu Miete & Umzug | Mietrecht 2020)

    Jetzt meine Frage: ich meine Corona ist nicht weg und viele Leute haben immernoch Schwierigkeiten mit ihrem Job oder einen neuen Job zu finden. Müsste diese Regelung nicht also auch immernoch gelten???

    Lg

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  • Kirschpudding
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    • 7. August 2020 um 12:27
    • #2

    Müsste wahrscheinlich - das seh ich auch so - aber offiziell tut sie es mWn nicht. Sie ist offiziell Ende Juni ausgelaufen. Entsprechend kann man sich derzeit auch nicht darauf berufen.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • smarty
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    25
    • 7. August 2020 um 16:00
    • #3

    Eigentlich ein Unding. Corona ist ja nicht weggelaufen.

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    • 7. August 2020 um 16:35
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Einzige Möglichkeit ist es wohl, mit dem Vermieter über eine Stundung bzw. Ratenzahlung zu sprechen.
    Leider ist es so, das trotz Corona die Miete gezahlt werden muss, denn säumige Mieter riskieren eine Kündigung.


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    • 7. August 2020 um 19:17
    • #5

    Und der Vermieter verhandelt dann mit dem Stromanbieter und der Gemeinde oder Stadt, weil der Mieter seine Unkosten nicht zahlen kann oder was?

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    • 7. August 2020 um 20:11
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    • #6

    Nicht unbedingt- mit dem Stromanbieter verhandelt der Mieter- er zahlt ja auch die Stromkosten-nicht der Vermieter. Oder zieht bei Dir der Vermieter die monatlichnen Stromkosten ab?


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    Einmal editiert, zuletzt von textilfreshgmbh (8. August 2020 um 17:27)

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    • 8. August 2020 um 15:10
    • #7

    Tatsache ist doch das dem Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses bestimmte Kosten entstehen die er zu bezahlen hat. Da schützte Corona nicht vor. Gibt verschiedene Möglichkeiten der Warmmiete, das ist doch Klar. Jedenfalls finde ich es Unfair, wenn eine bestimmte Personengruppe meint wegen Corona und weil es ihnen so schlecht geht nicht mehr zahlen zu müssen. Gleichzeitig ist Geld für Zigaretten und billiges Bier da.

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    • 8. August 2020 um 17:31
    • Offizieller Beitrag
    • #8

    Leider wird es immer so sein, das es in Krisenzeiten einige betrifft- andere nicht. Beispiel Hartz 4-Empfänger: Ich kenne sehr viele, die haben alles was man braucht von PlayStation, PC , TV und und und bis hin zu Alkohol und diversen Rauchinstrumenten. Kommt auch darauf an was vor der jeweiligen Krisenzeit angeschafft wurde und gespart wurde.


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    • 10. August 2020 um 17:34
    • #9

    Ich finde ja schon, dass man zwischen nem Normalo-Arbeitnehmer, der oft nicht mal genug verdient, um groß Rücklagen zu bilden, und einem Immobilienbesitzer schon ein Unterschied machen kann. Als letzterer gilt man mehr oder weniger als Geschäftsmann - da sieht die Rücklagengeschichte ja ganz anders aus. Oder sollte es zumindest, wenn man es richtig macht.

    Sicherlich muss man seinen Vermieter nicht in die Armut treiben, aber wenn der direkt in die Insolvenz rutscht, nur weil ein Mieter mal 2 Monate nicht die volle Miete zahlen kann, hat er mehr falsch gemacht, als der Mieter, der unverhofft seinen Job verloren oder in Kurzarbeit gerutscht ist.
    Das kann einem Vermieter ja so oder so immer passieren, dass es säumige Mieter gibt - da sollte man schon etwas vorgesorgt haben. Was man als Geschäftsmann mit Wohneigentum, welches man vermietet, ja ganz anders handhaben kann (und sollte) als als Privatmann mit Mindestlohn.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 10. August 2020 um 22:25
    • Offizieller Beitrag
    • #10

    In der Regel hat ein Vermieter ja nicht nur einen Mieter, sondern eine größere Anzahl Mieter um der Bezeichnung Geschäftsmann bzw. Immobilienmarkler gerecht zu werden. Insofern summiert es sich schon, wenn dann gleich mehere Mieter ihre Miete nicht zahlen (können).

    Ich finde- wenn es eben möglich ist- sollte sich jeder Rücklagen als Sicherheit anlegen um Krisenzeiten entgegen zu wirken. Schon kleine monatliche Beträge summieren sich auf die Jahre.


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    • 11. August 2020 um 12:47
    • #11

    Du MUSST je nach Gesellschaftsform sogar Rücklagen bilden. Zum Beispiel als GmbH. Von daher sollten die so oder so vorhanden sein.

    Natürlich ist es schwierig, wenn plötzlich mehrere Mieter ausfallen. Aber sowas sollte in einem gewissen Maß in der Kalkulation beinhaltet sein. Denn das ein Mieter keine Miete mehr zahlt, kann immer vorkommen. Ebenso, dass die Wohnung längere Zeit nicht vermietet ist. Auch dann gibt es für diese ja keine Mieteinahmen. Wenn das halbe Haus leer steht ist bezüglich der Mieteinnahmen nicht viel anders als wenn diese Wohnung keine Miete mehr zahlen....

    Zumal ja auch keiner verlangt, dass die Vermieter monatelang auf ihre Einnahmen verzichten. Aber kulante Lösungen im Sinne der Stundung von ein oder zwei Mieten oder die Bezahlung einer niedrigerer Summe für kurze Zeit (deren Rest natürlich nachgezahlt wird) sollten drin sein. Es ist ja auch eher unwahrscheinlich, dass das plötzlich das halbe Haus betrifft. In der Regel sind das ja tatsächlich Ausnahmefälle. Die man sich auch belegen lassen kann.

    Und wenn partout keine Besserung bei den Mietern in Sicht ist, muss dann ja eh über andere Optionen gesprochen werden. Aber das wäre außerhalb von Corona ja genauso.

    lg Kirschpudding 8)

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