Smartphones und Co.: Updatepflicht und längere Gewährleistung laut Gesetz

  • Ein neues Gesetz, welches vor ein paar Tagen vom Bundestag verabschiedet wurde, lässt Smartphone-Besitzer und Besitzer von digitalen geräten wie Tablets, Smartwatches und Co, sowie Streamingsdienste, EBooks und Apps, aufatmen.


    Demnach gilt für diese digitalen Geräte und digitalen Produkte eine Updatepflicht, damit eine langfristige Funktionsfähigkeit gewährleistet ist.


    Unklar ist allerdings noch der Zeitraum der Updatepflicht. Bislang gilt „ein Zeitraum, den Kunden aufgrund der Art und des Zwecks“ benötigen.


    Weiterhin regelt das Gesetz eine Verlängerung der Gewährleistung von sechs auf zwölf Monate. Das ein Mangel schon beim Kauf vorlag, kann somit innerhalb zwölf Monaten angeprangert werden.

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