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Was bei Drillisch los ist … Teil 3

  • mgb70
  • 30. Mai 2025 um 17:47
  • Geschlossen
1. offizieller Beitrag
  • mgb70
    Anfänger
    Beiträge
    11
    • 30. Mai 2025 um 17:47
    • #1

    Moin,

    inzwischen haben sich weitere Sachstände bei meiner Drillisch/SIM24-Saga ergeben, von denen ich mir vorstellen kann, dass sie für die Allgemeinheit wertvoll sind zu wissen. Daher mache ich mir nochmal die Mühe, einen Thread zu starten.

    Vorab: was ich schreibe ist aus „100 biologischem Anbau“ – also ohne „Anbieter Bashing“, „unbewiesenen Behauptungen“ oder gar „übler Nachrede“. Alles was ich schreibe ist genau so passiert und belegbar. Lieber User Torc: bitte lass die Tastatur links liegen, ich möchte wirklich keine Neuauflage des gestrigen „Contest“.

    Nach meinem Update habe ich ganz unten nochmal zur Erinnerung oder für die, die nicht die bisherigen Posts lesen wollen, die Vorgeschichte zusammengefasst.

    Was ist nun neu:

    Die Widerrufsbedingungen von Drillisch „Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns …“ sind unwirksam, WENN sie im Zusammenhang mit einer physischen SIM-Karte oder gar Telefon verwendet werden.

    Warum ist das wichtig?

    Wenn man – so wie bei uns – neue SIM-Karten erst 2 Wochen nach Vertragsabschluss bekommt, könnte man nicht mehr widerrufen, wenn man dann erst feststellen kann, dass die Leistung ungenügend ist. Genau darauf hebt Drillisch ab: sie akzeptieren nämlich keinen Widerruf mit der Begründung „Frist“, wenn dieser mehr als 2 Wochen nach Vertragsschluss getätigt wird. Sie wissen aber sehr genau, dass das juristisch nicht tragfähig ist, es aber ganz viele Verbraucher nicht besser wissen.

    Warum behaupte ich das?

    Nun, ich habe mich juristisch beraten lassen. §356 BGB unterscheidet beim Widerrufsrecht verschiedene Fälle:

    Vertragsart                                                              Fristbeginn laut Gesetz

    Mit gelieferter Ware (z. B. SIM-Karte, Handy) - § 356 Abs. 2 Nr. 1a BGB → bei Erhalt

    Ohne Ware (nur Dienstleistung) - § 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB → bei Vertragsschluss

    Fehlende/fehlerhafte Belehrung - § 356 Abs. 3 BGB → Frist läuft gar nicht an!!

    Und warum weiß ich, dass Drillisch das weiß?

    Nun, wir haben dort 4 Verträge. Bei 3 war (technisch) ein SIM-Karten-Tausch nötig. Beim 4. nicht. Alle 4 haben wir gleichzeitig widerrufen. Es sind bei Drillisch immer völlig unabhängige Einzelverträge, ich bin für die also 4 Kunden!

    Bei allen 4 wurde der Widerruf mit Verweise auf „Frist“ identisch zurückgewiesen. Allerdings kamen die SIM-Karten erst wenige Tage vor dem Widerruf – worauf ich auch hingewiesen hatte - während der 4. Vertrag schon vorher umgeschaltet wurde. Dummerweise konnten wir gerade diesen nicht sofort testen, weil die SIM-Karte zusammen mit unserem Sohn im Ausland war X(

    Nachdem ich meine unendlichen Versuche, die Probleme mit dem Support zu lösen (s.u.), aufgegeben hatte, habe ich Nummernportierungen bei allen 4 Karten beauftragt und 4 neue Karten bei anderen Anbietern bestellt.

    Jetzt kommts:

    Bei genau den 3 Verträgen, zu denen neue Karten geschickt wurden, hat Drillisch – ungefragt und überraschend (!) - am Tag der Nummernportierung dem Widerruf zugestimmt! Nachdem sie ihn vorher mehrfach zurückgewiesen hatten!

    Widerruf hieß hier „Rückabwicklung nach Handyvertrag.de“. Dort wurde dann, auch ungefragt, der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt. Was ja in meinem Sinne war, und offensichtlich erkennbar für Drillisch da Nummern wegportiert. Wenn auch vertragsrechtlich unsauber.

    NUR der 4. Vertrag – der wo kein SIM-Wechsel stattfand – wurde anders gehandhabt:
    Da gab es auf meine finale Aufforderung zur Vertragserfüllung (nutzbares Netz am Vertragsort) gar keine (!) Reaktion innerhalb der gesetzten Frist (1 Woche). Diese Aufforderung ist juristisch wichtig, da ich dem Dienstleister angemessene Zeit zur Nachbesserung geben muss, ehe ich nach §314 BGB wegen dauerhafter Nichterfüllung fristlos kündigen kann.

    Das habe ich dann getan – worauf binnen Stunden (!) eine Reaktion kam: „Eine mangelnde Netzabdeckung stellt keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, weil wir leider keinen Einfluss auf die flächendeckende Verfügbarkeit Ihres Mobilfunknetzes haben. Dieses unterliegt verschiedenen Umgebungseinflüssen. Darauf weisen wir auch in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen hin (z. B. unter Abschnitt A. Ziffern 2.5, 2.6).“

    Natürlich werde ich das zu Ende ausfechten. Wenn mein Post nicht wieder gesperrt wird, gerne mit Bericht hier.

    Soviel nur vorab:

    In den Bedingungen von SIM24 steht auch, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht bei „erheblichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder Dienstequalität“. Das müssen sie auch, Anforderung des Telekommunikationsgesetzes! Aber solange sie hoffen können, dass es der Verbraucher nicht besser weiß …. siehe Verhalten bzgl 356 BGB … wird halt alles versucht. Kann jeder selbst entscheiden wie er das findet.
    Ich habe 3x schriftlich von SIM24, dass das Netz bei uns auf unbestimmte Zeit gestört ist...


    Vorgeschichte:

    meine Familie und ich hatten jahrelang Drillisch-Verträge, zuletzt 4 SIM-Karten bei Handyvertrag.de. Im April haben wir uns von Drillisch „überzeugen“ lassen (merke: kein Anbieter Hopping, Drillisch will das explizit so und ist auch klar warum – neue 24 Monatsbindung), von Handyvertrag nach SIM24 zu wechseln, da dort die dreifache Datenmenge zum gleichen Preis möglich sei. Was nicht gesagt wurde ist, dass das mit einem Umzug ins neue 1&1 Netz verbunden ist.
    Da Mobilfunkverträge nicht zu meinen Hobbies zählen, und wir ja schon jahrelang bei Drillisch waren, habe ich da auch vorher nix recherchiert oder dergleichen.

    Die Überraschung kam mit den neuen SIM-Karten:
    keiner von uns hatte mehr Empfang bei uns zuhause. Nada. Keine Daten, keine Sprache, nichts.
    Ab und an wählte sich die Karte ins 1&1 Netz ein, aber keine Verbindung möglich. Wenn man im Freien auf der Straße rumläuft, gibt es manchmal 1-2 Balken, kurze Verbindung, dann wieder Abbruch. Die Netzabdeckungskarte bei SIM24 zeigt für unseren Ort aber volle Abdeckung! „Highspeed bis 200Mbit“

    Wohlgemerkt:

    bis zum Vortag im alten Vertrag war alles Paletti. Wir haben einen Mobilfunkmast in unmittelbarer Sichtweite. Alle 3 anderen Netze volle Signalstärke. Ergo: Rückfall-Roaming auf Vodafone findet nicht wie versprochen statt!

    Da ich zunächst arglos war, habe ich natürlich den Service angerufen. Nicht einmal. Nicht zweimal. Zigmal. Alle möglichen Einstellungen geändert. Handies hoch & runter gefahren. SIM-Karten wurden aus der Ferne resettet. Nix!

    ABER: an anderen Orten, wie in München, funktioniert alles.

    Nicht so gut wie vorher (subjektiv), aber es geht. Natürlich könnte man jetzt glauben, es liegt ein simultaner 4fach Fehler der SIM-Karten vor. Aber nicht nur halte ich das für technisch und statistisch extrem unwahrscheinlich, sondern es wurde auch nie von SIM24 als mögliche Lösung angeboten! Also irrelevant.

    4 Mal editiert, zuletzt von mgb70 (30. Mai 2025 um 17:59)

    • Zitieren
  • Torc
    Gast
    • 30. Mai 2025 um 18:22
    • #2

    Warum?

    Fertig mit deinem Bashing?

    Nun Teil 3 wo 2 bereits geschlossen wurden.

    Lass es doch bitte.

    textilfreshgmbh , es geht schon wieder los.

    Bitte schließen.

    • Zitieren
  • textilfreshgmbh 30. Mai 2025 um 20:39

    Hat das Thema geschlossen.
  • prepaid.
    Moderator
    Reaktionen
    56
    Beiträge
    4.513
    • 2. Juni 2025 um 12:57
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    Wir haben hier nichts gegen sachliche Diskussionen, aber das hier geht zu weit. Daher Richtig, das geschlossen wurde. Wenn man einm Problem hat, wendet man sich an die Kundenbetreuung und versucht das Problem zu lösen. Lässt sich aber nicht in der Art in Foren aus.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten.

    • Zitieren

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