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10.04.2006 23:16 #1Administrator












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Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Hallo,
da viele Probleme mit diveresen Sms-Seiten haben, habe ich mich in vielen Foren schlau gemacht und kann folgende Daten posten:
1. Ist der Vertrag überhaupt rechtswirksam?
§ 106 BGB
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt
§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Anm: Bei einem Abonnement tritt die vollständige Wirksamkeit nur nach § 107 BGB nicht nach § 110 ein, weil diese Vorschrift voraussetzt, dass der Minderjährige seine Leistungspflicht in vollem Umfang erfüllt hat. Dies ist aber dann der Fall, wenn ein Monatsbetrag gezahlt worden ist, ansonsten ist der Vertrag schwebend unwirksam nach § 107 BGB.
Weitere Infos dazu unter
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++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++
2. Geburtsdatum wurde absichtlich gefälscht
Dazu kann ich nur schreiben was ich in den meisten Foren gefunden haben:
1. Eltern haften nicht für ihre Kinder sondern nur für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht
2. Mit allergrößter Sicherheit wird gegen keinen jugendlichen Anmelder ein Strafverfahren wg. "Betrugs" eingeleitet werden
3. Eine falsche Altersangabe kann wohl kauzm zur Aushebelung der Jugendschutzvorschriften im BGB führen. Schließlich passiert es doch auch tagtaäglich im realen Geschäftsverkehr, dass sich unter 18-jährige a) als solche nicht erkannt werden und b) sich auch schonmal als volljährig ausgeben. Wenn der Verkäufer dann nicht den Ausweis verlangt hat er wohl schlechte Karten die Wirksamkeit des Vertrags zu erreichen.
Die schwebende Unwirksamkeit gilt auch dann, wenn der Minderjährige falsche Angaben zum Alter gemacht hat. Der Kaufmann muß sich davon überzeugen, daß er es mit einem volljährigen Geschäftspartner zu tun hat.
P.s. Wie immer keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung!
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10.04.2006 23:16 # ADS
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17.07.2006 11:38 #2Neuling

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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Hi Webmaster,
du darfst aber den Taschengeld paragraphen nicht vergessen und Jugendliche können rechtskräftige geschäfte abschließen es sind zwar ein paar kriterien zu berücksichtigen, aber man muss schon vernünftig lesen was in den agbs oder in den vertragsbedinungen steht.
Vorsicht ist auf jeden fall geboten, man muss seine kiddies halt dahin gehend informieren, bzw. "aufklären" das sie nicht einfach verträge im internet eingehen! und wers doch macht. manchmal denk ich mir dann nur "selbst" schuld. klar oft ist es so ein durcheinander bei dem kleingedruckten aber wer lesen kann ist klar im vorteil. gibt ja nicht nur leute die einen über den tisch ziehen wollen
also erstmal vielen dank für deine meinung. wollte noch nen kleinen beitrag dazu geben! mehrere meinungen, bzw. wissen von mehreren verschaft irgendwann dann den durchblick
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17.07.2006 13:40 #3Administrator












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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Der Taschengeldparagraph trifft aber bei Abo-Verträgen nicht zu, genauso ist es ja mit einem Handyvertrag wo eine monatliche Grundgebühr anfällt. Die Laufzeit dieser Verträge ist meist 12-24 Monate und das sind dann Summen die die meisten Jugendlichen selbst nicht bezahlen können.
Zitat von SkaTooN_aka_RaZeR
Habe auch noch NIE gehört das ein Jugendlicher vor Gericht wegen so einer Abo Sache stand. Das kostet dem Betreiber dieser Abo-Dienste nur Geld und wenn dann zahlt man wegen Fälschung der Angaben Geld an die Staatskasse aber nicht an den Abobetreiber.
Abos wie Jamba werden meist bezahlt, da es wegen 20€ nichts bringt nen Anwalt einzuschalten und nen langen Papierkrieg zu führen, denn da kostet das "Ei" mehr als das ganze "Huhn"
Gruß ThomasGeändert von Webmaster (17.07.2006 um 13:40 Uhr)
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23.07.2006 02:13 #4surrenderGast
AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Abo-Verträge im Rahmen um die 4,699 €/Monat dürfen abgeschlossen werden ab 16 Jahre!
Siehe Jamba!
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09.02.2007 21:37 #5Anfänger

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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
zum thema unter 18 habe ich aber andere infos
nicht die eltern werden dann angezeigt wenn sich ein/e 16 jährige/r als 18 ausgibt sondern der "betrüger" selbst
immerhin wurden hier klar falsche tatsachen vorgespiegelt um sich eine leistung zu erschleichen.
da bleibt man nicht vor einer anzeige verschont
anderst dürfte es aber aussehen wenn der "überltäter" unter 14 jahren ist
da wird er in jedem fall straffrei davon kommen.
gruß
Thomas
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09.02.2007 21:43 #6Administrator












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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Nö hab noch NIE gehört das jemand wegen falscher Daten angezeigt wurde...weil das mehr kostet als die Sache Wert ist, macht auch keiner der Abo Betreiber weil sie sich evtl. eher nen Eigentor schießen. Da es eine Fälschung einer Urkunde ist, sieht man hier von einer Anzeige ab.
Zitat von sms-schleuder.de
Das ganze ist auch nicht richtig gut geschützt, wer das mit Perso dann evtl. Ja aber so kann man auch "ausversehen" ne falsche Jahresangabe gemacht haben..
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09.02.2007 21:48 #7Anfänger

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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
wie gesgat da habe ich andere erfahrung da ich einen abo betreiber persönlich kenne
Zitat von Webmaster
wenn der user anklickt die agb gelsen und akzeptiert zu haben und ausserdem versichert volljährig zu sein und zudem im altersauwahlmenüe auchnoch bestätigt mit der jahreszahl das er über 18 jahre alt ist , dann kann es kein versehen gewehsen sein
es ist dann schon bewusst gefälscht worden und wenn wir ehrlich sind ist es in 99,9999% der fälle wahrscheinlich auch so !
mir sind deshlab zahlreiche fälle bekannt in denen wirklich anzeige erstattet wurde
ob diese dann hinterher von der staatsanwaltschaft fallen gelassen werden ist ja wieder ein anderes thema.
fact ist aber auch wenn ein brief vom rechtsanwalt kommt in dem mit anzeige wegen leistungserschleichung gedroht wird die meisten eltern der teenies dann wohl doch lieber das geld überweissen
gruß
Thomas
EDIT: deswegen sage ich ja immer rechtezitg den vertrag wiederufen man hat IMMER 14 tage zeit dazu
dann kann einem nichts passieren auch wenn man unter 18 ist oder sonst irgendwie falsche angaben gemahct hat. man kann ja überall die gratis sms wirklich gratis bekommen wenn man sich mal 2 minuten zeit nimmt und das kleingedruckte liest
das problem ist nur das heutzutage die meisten leute schlicht zu faul sind und einfach zu gierig
sie lesen irgendwo GRATIS und SMS und schon wird sich angemeldet
und wenn man dann bei den daten noch falsche angaben macht ist es den meisten auch egal
hauptsache sie bekommen was umsonst - GIER nennt man sowas glaube ichGeändert von sms-schleuder.de (09.02.2007 um 21:51 Uhr)
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09.02.2007 21:53 #8Administrator












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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Naja Anzeigen kann man ja heutzutage jeden, wenn nen Sms-Abo Betreiber mit nen RA zusammenarbeitet will er noch mehr Druck auf Leute aufbauen...aber vor Gericht hat der Betreiber keine Chance das ist Tatsache.
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09.02.2007 22:16 #9Anfänger

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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
das glaube ich auch das der richter dem abo betreiber nicht recht geben würde
Zitat von Webmaster
aber alleine wenn ein brief von nem anwalt zuhause einflattert haben die meisten leute soviel angst das sie lieber zahlen
es ist mir halt noch keinn fall bekannt wo ne anzeige am ende auch wirklich vor gericht verhandelt worden wäre
interessant würd ichs aber trozdem finden mal zu wissen was ein richter zu dem ganzen zu sagen hätte
mfg
Thomas
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11.02.2007 20:33 #10Super-Moderator












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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß Anzeigen wegen Betrugs vor Jugendgerichten überhaupt verhandelt werden. Das setzt nämlich erstmal voraus, daß die Jugendlichen überhaupt wissen, was Betrug wirklich bedeutet. Da sowas in der Schule frühestens ab der 9. Klasse (Arbeitslehre) gelehrt wird, können die Jugendlichen selbst bei hoher Intelligenz nicht wissen. Außerdem müssen sie Erfahrungen im Umgang mit schuldrechtlichen Vertägen haben, was nur in Einzelfällen bei hochgradig intelligenten Jugendlichen der Fall ist.
Zitat von sms-schleuder.de
Dazu kommt auch noch zu Ungunsten der Anbieter verschäft hinzu, daß sie nichts gegen die massenhafte Anmeldung von Jugendlichen tun, also auch selbst zu den Falschanmeldungen beigetragen haben, vor allem durch die Werbung mit z. B. 100 gratis SMS, was die Gier der Jugendlichen erst recht weckt.
Da diese SMS-Abo-Dienste erst ab 18 Jahren erlaubt sind, und Falschanmeldungen offensichtlich keine Einzelfälle sind, besteht die Verpflichtung, sich vor Falschanmeldungen zu schützen, beispielsweise mit Altersverifikationssystemen wie ueber18.de! Ich lasse doch auch nicht meine Wohnungstür offen stehen, wenn ich meine Wohnung verlasse!
Zivilrechtlich sieht es noch schlechter aus, da die Eltern diese Verträge widerrufen können. Und Schadensersatz? Wer selbst ordentlich zum Schaden beiträgt, kann wohl kaum den vollen Schaden ersetzt bekommen.
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13.11.2008 17:34 #11Neuling


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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Ich denke, dass ihr mehr Informationen erhaltet, wenn ihr einfach mal bei Google nach "geneaklogie" sucht. Ist ja im Prinzip das Selbe. Dort gibt es tausende von Foren und Seiten darüber. Auch, was das Alter betrifft
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20.12.2008 12:44 #12Benutzer


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AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
soviel ich weiss werden wenn solche Anschuldigungen zum staatanwaltschaft kommen trotzdem in eine Akte gelegt wenn bewusst nachgewiesen werden kann dass falsche angaben gemacht wurden um eben dienste zu erschleichen die für einen in seinen alter noch nicht vorgesehen sind.
Diese Daten werden aber mit volljährigkeit dann wieder gelöscht nennt sich jugendakte oder so ähnlich
gruss taz
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20.05.2009 10:34 #13CoccoGast
AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?
Also, ich habe nach Problemen mit Bobmobile mich intensiv mit dem Jugendrecht beschäftigt und bin auf folgenden Link gestoßen:
[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.]
Darin steht, dass man für Kosten, die von Minderjährigen verursacht worden sind (z.B. bei der Angabe von Handynummern bei Facebook (IQ-Test) und anderen Seiten, bei denen man unfreiwillig und unwissentlich mit einem Abo "belohnt" wird, nicht aufkommen muss. Mit diesem Argument habe ich dann auch mein Geld zurückerhalten.
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