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21.09.2008 20:49 #1
Garantie und/oder Gewährleistung
Die meistens User heutzutage gehen von einem mind. 2 jährigem Garantieanspruch bei dem Kauf eines Handys aus.
Das kann zu einem fatalem Irrtum führen- denn Hersteller wie Nokia als Beispiel, geben lediglich eine eingeschränkte Garantie.
Auch muss dabei unbedingt beachtet werden, das im Allgemeinen der Kaufvertrag nicht mit dem Hersteller direkt- sondern über einen Mobilfunkanbieter getätigt wird. Dieser widerum kann ganz andere Garantie/Gewährleitungsbestimmungen haben!
Für den Kunden wichtig und praktisch relevant ist die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel an der gekauften Sache, so wird zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Wird ein Fehler erst später entdeckt, müsste der Kunde im Streitfalle seinerseits nachweisen, dass dieser bereits bei Entgegennahme der Kaufsache bestand. Häufig werden jedoch auch spätere Mängel durch zusätzliche Garantieversprechen des Herstellers abgedeckt und so unkompliziert behoben.
Hier der Unterschied (also in die ABG`s schauen)
1. GarantieGeändert- siehe Beitrag Insider.Daraus hinüber kann jeder Hersteller auf sein Produkt eine freiwillige Herstellergarantie von 12, 24, 36 Monaten usw. oder gar eine lebenslange Garantie geben. Inhalt und Umfang richten sich ausschließlich nach dem Garantieversprechen. Es besteht keinerlei rechtlicher Anspruch auf eine solche Leistung!
2. GewährleistungBetrifft Mängel die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Produktes bestanden haben. Hier gilt die gesetzliche Frist von 24 Monaten.In den ersten 6 Monaten der Gewährleistungsfrist gilt für Endverbraucher (bitte Punkt 3 beachten) der Grundsatz der Beweislastumkehr, d.h. es wird angenommen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Auslieferung vorhanden war und es muss eine Nachbesserung seitens des Verkäufers, also uns, erfolgen.Nach Ablauf dieser 6 Monate muss vom Käufer nachgewiesen werden, dass der Fehler bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden hat. Ist dies möglich, gilt auch hier die Nachbesserungspflicht des Verkäufers. Diese Regelung ist aber unter normalen Voraussetzungen ziemlich wage, da wenn ein defekt bereits von anfang bestanden hat, so würde niemand erst nach 7 oder mehr Monaten diesen reklamieren.
Nach einer Reparatur oder Umtausch bleibt sowohl bei der Garantie, als auch bei der Gewährleistung immer das Kaufdatum als Ursprungsdatum bestehen- icht das Datum eienr Reparatur/ Umtausch
Man sollte sich in jedem Fall vorsichtshalber vor einer Reparatur erkundigen.Geändert von textilfreshgmbh (23.09.2008 um 15:04 Uhr)
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21.09.2008 20:49 # ADS
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23.09.2008 14:06 #2Stammbesucher
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AW: Garantie und/oder Gewährleistung
falsch. es gibt keine gesetzliche garantie.Es gibt die gesetzliche Garantie von 6 Monaten, die eine Gewerbetreibender seinem Käufer geben muß.
garantie ist ein freiwilliger service des herstellers.
gesetzlich geregelt ist die 2-jährige gewährleistung, die der händler geben muss.
edit: auch eine lebenslange hersteller-garantie ist (zumindest in deutschland) nicht möglich. maximal 30 jahre sind zulässig.Geändert von Insider (23.09.2008 um 14:10 Uhr)
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