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27.03.2007 16:59 #1Administrator












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Forenbetreiber verantwortlich für Beleidigungen
Der Betreiber eines Internetforums ist mit verantwortlich für beleidigende Einträge Dritter, sobald sie davon Kenntnis genommen haben. Beleidigende Beiträge müssen künftig gelöscht werden, wenn der Geschädigte dazu auffordert. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Demnach besteht diese Pflicht des Forum-Betreibers auch dann, wenn der Autor des ehrverletzenden Beitrags namentlich bekannt ist und der Geschädigte ihn direkt auf Unterlassung verklagen könnte. (AZ: VI ZR 101/06.
Ehrverletzende Äußerungen
Im aktuellen Fall hatte der Mitbegründer und Vorstandsvorsitzende eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet gegen den Betreiber eines Forums geklagt, das sich ebenfalls mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. In dem Forum war in zwei Beiträgen unter verschiedenen Pseudonymen die Lauterkeit des Klägers bezweifelt und ihm indirekt selbst Pädophilie unterstellt worden. Die Identität des hinter dem Pseudonym steckenden Autors "Rumtrauben" war den Beteiligten bekannt, die von "Katzenfreund" nicht.
Laut BGH hätte der Forum-Betreiber beide ehrverletzende Äußerungen löschen müssen. Der Kläger sei nicht verpflichtet, sich in dem einen Fall an den ihn bekannten Autor verweisen zu lassen. Die Karlsruher Richter folgten damit einem Revisionsantrag des Klägers und hoben ein gegenteiliges Urteil der Vorinstanz auf. Den Fall verwiesen sie an das Oberlandesgericht Düsseldorf zurück.
Quelle: Onlinekosten.de
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27.03.2007 16:59 # ADS
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27.03.2007 17:00 #2Administrator












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AW: Forenbetreiber verantwortlich für Beleidigungen
Hmmm heißt das jetzt, das Beiträge erst gelöscht werden müssen wenn die "Firma" sich bei mir meldet, oder schon vorab wenn nen Mod, oder nen Admin Info über die Beleidigung hat ?
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27.03.2007 17:03 #3SheGast
AW: Forenbetreiber verantwortlich für Beleidigungen
das heißt *denks* wenn der Geschädigte dazu auffordert.
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27.03.2007 17:09 #4Junior Mitglied

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AW: Forenbetreiber verantwortlich für Beleidigungen
Ja denke ich auch es gibt auch dieses Urteil:
Urteil: Forenbetreiber haftet nur für anonyme Postings mit
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Urteil (Az. 1-15 U 180/05) die so genannte Störerhaftung für Betreiber von Meinungsforen teilweise außer Kraft gesetzt. Wenn der Betreiber jenen Nutzer, der potenziell die Rechte eines Dritten mit seinen Äußerungen verletzt, bekannt gebe, sei er für das Posting nicht mehr in Mithaftung zu nehmen. In diesem Fall könne nämlich derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt vom Verletzer Unterlassung fordern. Als Basis für seine Argumentation zieht das Gericht die verfassungsmäßig garantierte Presse- und Meinungsfreiheit heran.
Im konkreten Fall hatten zwei Nutzer in einem Meinungsforum Schmähkritik an einer bestimmten Person geübt. Der eine Nutzer war dem Geschmähten namentlich bekannt, der andere nicht. Der so Diffamierte gab dem Forenbetreiber die Postings zur Kenntnis und forderte die Löschung der beiden Beiträge. Als dieser sich weigerte, erließ das Landgericht Düsseldorf auf Antrag des Geschmähten eine einstweilige Verfügung gegen den Forenbetreiber, mit der er zur Sperrung der Beiträge gezwungen wurde.
Nach dem erfolglosen Widerspruch gegen die Verfügung ging der Forenbetreiber gegen die Entscheidung in Berufung. Nun hatte der Pressesenat des Oberlandesgerichts darüber zu entscheiden, ob der Betreiber im vorliegenden Fall als Mitstörer für die Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte in beiden Beiträgen zur Verantwortung zu ziehen ist. Grundsätzlich erkennt der Senat gemäß [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] des Teledienstegesetzes (TDG) eine Pflicht des Betreibers, rechtswidrige Forenbeiträge zu entfernen, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird. Eine Ausnahme besteht dem Urteil zufolge aber, wenn im Forum wie im konkreten Fall überwiegend Meinungen ausgetauscht werden ("Meinungsforum").
Der Senat vergleicht derartige Webforen mit Live-Diskussionen im Fernsehen. Der Bundesgerichtshof habe bereits in einer Entscheidung aus dem Jahre 1976 ("Panorama-Urteil") festgelegt, dass das Fernsehen in einem solchen Rahmen "als Veranlasser oder Verbreiter einer Äußerung zurücktritt" und vielmehr als "Markt der verschiedenen Ansichten in Erscheinung trete". Obwohl die Analogie nicht komplett passe, sei ein Webforum ebenfalls ein "Meinungsmarkt". Deshalb bestehe für denjenigen, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zwar der Anspruch, dass der Forenbetreiber sich von den Nutzeräußerungen distanziert, nicht aber auf Entfernung des Beitrags. Die Unterlassung müsse vom Urheber des Beitrags gefordert werden.
Der in seinen Rechten Verletzte könne allerdings dann Unterlassung fordern, wenn der Forenbetreiber seinen Nutzern ermöglicht, vollständig anonym Beiträge zu verfassen. Im Umkehrschluss bedeutet das eine Haftungsbefreiung für Anbieter von Meinungsforen, wenn sie die Nutzer zweifelsfrei identifizieren und deren persönliche Daten im Fall einer Rechteverletzung an Betroffene weitergeben. Dies könne der Betreiber bei der Erstregistrierung zu einem Forum durchaus fordern, so der Senat.
Er räumt ein, dass einige kritische Meinungen vielleicht nicht den Weg ins Web finden, wenn sie nur unter Preisgabe der persönlichen Daten geäußert werden dürfen. Aber: "Die von den möglichen Teilnehmern vor dem Hintergrund etwa empfundene Einschränkung der Ausübung ihrer Meinungsfreiheit dadurch, dass sie der Möglichkeit beraubt werden, ihre Beiträge vollständig anonym einzustellen, was einzelne Personen davon abhalten mag, einen Beitrag zu verfassen, ist hinzunehmen."
Im konkreten Fall fordert das Gericht in seinem Urteil von der geschmähten Person folglich, seine Rechte beim namentlich bekannten Urheber des Postings direkt geltend zu machen. Im anderen Fall, bei dem der Name des Urhebers nicht bekannt war, sei der Forenbetreiber in der Störerhaftung. Der Senat hat eine Revision vor dem BGH in der Sache ausdrücklich zugelassen, da "angesichts der Häufigkeit von Meinungsforen im Internet das Auftreten dieser Frage in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten" sei und bisher noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vorliege.
Rechtsanwalt [Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen.] , Vertreter des Verletzten, sieht durch das Urteil künftig große Probleme für die Rechtspraxis: "Wenn mir ein Forenbetreiber nun einen Namen gibt und der vermeintliche Ersteller des rechtswidrigen Beitrags alles abstreitet, wird es schwer, den richtigen Unterlassungsschuldner in Anspruch zu nehmen. So könnte es erheblich dauern, die Löschung gerichtlich durchzusetzen. Für solche Fälle die Störerhaftung des Forenanbieters außer Kraft zu setzen, schwächt also de facto die Rechte von Verletzten". Sein Mandant erwäge daher, Revision beim BGH gegen das Urteil zu beantragen. (hob/c't)
Quelle: Heise.de
Die Leute hier sind ja nicht anonym sondern registriert, ich würde aber schon auf den "guten Ton" der User unteeinander achten und evtl. Beleidigungen vor allem gegen Firmen zensieren, damit solltest du dann keine Probleme bekommen
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27.03.2007 22:52 #5Super-Moderator












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AW: Forenbetreiber verantwortlich für Beleidigungen
Offenbar muß der Beitrag erst nach Aufforderung gelöscht werden, siehe hier:
Zitat von Webmaster
Zitat von Webmaster
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03.04.2007 08:03 #6morris69Gast
AW: Forenbetreiber verantwortlich für Beleidigungen
im prinzip kann man es ganz einfach umsetzen: es gibt mod´s (oder höher). die user sind für die unterhaltung untereinander selbst verantwortlich. wird ein mod durch durchsicht oder ähnliches auf eine beleidigung aufmerksam, ist es in seinem ermessen, dies zu unterbinden. dafür muss es im team eine klare marschrichtung geben. wenn ein mod von einem user auf eine beleidigung oder ähnliches hingewiesen wird, muss er ebenfalls eine ermessensentscheidung treffen.
es ist immer leicht gesagt: ich wurde beleidigt. für den einen ist das verschieben eines beitrags ins richtige forum eine beleidigung, für den anderen die tatsache, dass ihm jemand eine "halbe antwort" gibt.
meiner meinung nach alles panik mache, es sind doch alles private foren und jeder liest die anfangs übermittelten boardregeln gründlich! :-)
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