Nach dem Urteil eines Bonner Gerichts muss die Telekom einer Kundin 5300 Euro zurückerstatten. Diese hatte aus Fahrlässigkeit monatliche Rechnungen in vierstelliger Höhe verursacht, aber erst spät Einspruch erhoben.
5800 Euro für fünf Monate
Aufgrund einer falschen Einstellung wählte sich der Router einer Kundin aus Niedersachsen mehrmals am Tag ins Internet ein, ohne das diese etwas davon mitbekam. So stieg die monatliche Rechnung in Kürze von etwa 40 auf rund 1000 Euro an. Unbehelligt zog der Anbieter die Gebühren ein und erst nach Monaten bemerkte die Kundin, dass fünf Monate surfen sie 5756,19 Euro gekostet hatten.
Fürsorgepflicht der Telekom
Doch die deutsche Telekom darf nicht einfach weiter abbuchen, sondern muss seine Kunden auf außergewöhnlich hohe Rechnungen aufmerksam machen, dass entschieden die Richter in Bonn. Nach Ansicht des Landgerichts hätte der Telekom das “ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten” auffallen müssen. Das Unternehmen habe eine bestimmte Fürsorgepflicht, so die Begründung.
Trotz allem wurde der Kundin eine gewisse Mitschuld zugesprochen, denn sie hatte innerhalb von fünf Monaten nicht einmal ihre Rechnungen oder Kontoauszüge geprüft. Demnach musste sie 460 Euro für diesen Zeitraum überweisen. Darin sind die Telefonkosten und eine monatlich Flatrate über 50 Euro enthalten.
Björn Mohr
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Checker schrieb am 16.08.2010 um 12:11
Kaum zu glauben für was man andere alles verantwortlich machen kann. Jetzt muss man seine Kunden noch mehr überwachen. Die größte Schuld liegt aus meiner Sicht beim Kunden. Wer 5 Monate keine Kontoauszüge + Rechnungen prüft handelt fahrlässig.
Ronny schrieb am 24.11.2011 um 07:55
Stimmt, was soll denn die Telekom noch alles machen.