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Donnerstag, den 23.09.10 11:58

aus der Kategorie: Mobilfunk, Vermischtes

Abofalle: Handyanschluss darf nicht gesperrt werden!

Neben der Einrichtung von kostenlosen Telefon-Warteschleifen (Mobilfunk-Talk.de berichtete) sieht die Änderung des Telekommunikationsgesetzes noch weitere Verbeserungen für den Verbraucher vor. So sollen streitige Posten in der Handyrechnung nicht mehr zur Sperrung des Anschlusses führen.

Widerspruch nötig

Damit sind Handy-Vertragskunden, ebenso wie bereits jetzt Festnetzkunden, besser vor Abofallen per SMS oder Internet geschützt. Ein Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten führt nicht mehr zur Sperrung des Anschlusses.

Mindestlaufzeit maximal 24 Monate

Zu den weiteren Verbesserungen gehört die Begrenzung der Mindestlaufzeit von Verträgen auf 24 Monate. Zusätzlich müssen Telekommunikationsanbieter auch Verträge mit 12 Monaten Laufzeit anbieten.

Portierung am nächsten Tag

Die Rufnummernmitnahme, die heute teilweise noch mehrere Wochen dauern kann, soll deutlich vereinfacht werden. So soll künftig ein gesetzlicher Anspruch auf Rufnummernportierung innerhalb eines Arbeitstages bestehen.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Wenn ein Verbraucher umzieht, hat er ein Sonderkündigungsrecht, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht mehr verfügbar ist.

Da es sich um einen Gesetzentwurf handelt, kann es noch Änderungen geben. Allerdings dürften diese Änderungen gering sein, da es sich um EU-Verordnungen im Rahmen des EU-Telekom-Pakets handelt.

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Michael Beck       Jetzt kommentieren (1)               Zur Diskussion im Forum

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1 Kommentar zu Abofalle: Handyanschluss darf nicht gesperrt werden!

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