Nach der DSL-Drossel geht es der Telekom LTE-Drossel an den Kragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte die Telekom Anfang Dezember wegen ihrer LTE-Drossel angemahnt. Eine Unterlassungserklärung wurde vom Bonner Mobilfunkanbieter bisher nicht abgegeben, weshalb die Verbraucherzentrale eine letzte Frist setzt. Update: Laut Verbraucherzentrale Sachen soll spätestens am Freitag eine Presseinformation über den weiteren Verlauf erfolgen.
Telekom entfernt Wording „Flatrate“
In einer ersten Reaktion hatte die Telekom kurz nach dem Erhalt der Abmahnung, den Begriff „Internet-Flatrate“ von ihren Produkten entfernt und am 17. Dezember eine Unterlassungserklärung abgegeben. Die Telekom wirft für ihre Call & Surf via Funk-Tarife mit Bandbreiten von bis zu 100 Mbit/s.
LTE-Drosselung besteht weiterhin
Hinsichtlich der LTE-Drosselung gab es seitens der Telekom bisher kein Einlenken. Nach dem monatlichen Verbrauch des LTE-Inklusivvolumens greift weiterhin eine Drosselung, die die Bandbreite bis zum nächsten Abrechnungsmonat auf 384 Kbit/s reduziert. Ein „Surfen mit bis zu 100 Mbit/s“ ist dadurch nicht mehr möglich.
Telekom lässt Fristen verstreichen – Letze Frist
Zunächst hatte die Telekom eine erste Frist zum 11. Dezember verstreichen lassen. Die Verbraucherschützer räumten dem Unternehmen eine weitere Frist bis zum 8. Januar 2014 ein. Nachdem auch diese, ohne eine Reaktion seitens der Telekom, am Mittwoch verstrichen ist, setzt die Verbraucherzentrale nun eine neue letzte Frist bis zum 15. Januar 2014.
Telekom droht Klage vor Gericht
Sollte auch diese Frist furchtlos verstreichen, wird die Verbraucherzentrale aller Wahrscheinlichkeit nach Klage vor Gericht einreichen. Ende November hatte die Telekom vor dem Landgericht Köln eine Niederlage erlitten, dass Gericht erklärte die geplante DSL-Drossel für unzulässig. Da sich die Call & Surf Tarife an Festnetznkunden richten, könnte auch hier das Gericht zugunsten der Verbraucher entscheiden.
LTE-Datenbremse erst bei 2 Mbit/s?
Denkbar wäre auch ein Anheben der LTE-Drosselung auf 2 Mbit/s, so wie es die Telekom zunächst in ihren DSL-Tarifen vorsah. Eine Drosselung auf 384 Kbit/s entspricht in keinster Weise den heutigen Standard und schränkt die Nutzbarkeit des Internets sehr sein. Ohnehin bietet sich für viele LTE-Kunden oft keine Highspeed-Alternative und sie sind in Sachen Bandbreite und Preis klar im Nachteil gegenüber DSL- oder Kabel-Kunden.
Bestandskunden auf Kulanz angewiesen
Sollte sich die Telekom außergerichtlich dazu entscheiden, ihre Geschwindigkeit für ihre LTE-Drossel zu erhöhen, so möchte die Verbraucherzentrale auch auf verbesserte Konditionen für Bestandskunden drängen. Laut Verbraucherschützerin Katja Henschler seien Kunden in diesem Fall allerdings auf die Kulanz der Telekom angewiesen.
Thomas Scheckenbach
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