Montag, den 21.07.14 10:10

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Abzocke: Verbraucherschützer warnen vor gefälschten SEPA-Mails

Die Seit einigen Monaten eingeschränkt gültige EU-Verordnung zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren geht in die heiße Phase. Die neuen Regeln rufen nun jedoch auch Betrüger auf den Plan, die das zum Teil massive Chaos und die Unwissenheit deutscher Verbraucher ausnutzen wollen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor gefälschten Emails, mit denen Betrüger die SEPA-Daten leichtgläubiger Kunden kapern wollen.

Gefälschte SEPA-Mails im Umaluf

Obwohl fast jeder schon einmal von SEPA gehört hat, herrscht nach wie vor große Unsicherheit über die neuen Vorgaben und Regeln des einheitlichen Zahlungsverkehrs. Diesen Umstand machen sich nun Betrügerbanden zu Nutze, die gefälschte Emails an ahnungslose Verbraucher versenden und diese darin zur Abgabe eine SEPA-Mandates auffordern. Anders als bisher, darf eine Lastschrift nach SEPA-Vorgabe nur noch schriftlich erteilt werden und setzt ein entsprechendes Nachweisdokument voraus. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden jedoch auch ohne Mandat von den Banken auf das neue SEPA-Verfahren umgestellt.

Die gefälschten Emails fordern die Empfänger dazu auf, ein solches SEPA-Mandat abzugeben. Oft im Namen von Kreditinstituten verfasst, machen sich die Betrüger die Unsicherheit und Angst vieler Kunden zu Nutze und drohen an, ohne Abgabe der schriftlichen Erlaubnis keine Aufträge mehr durchführen zu können. Anders als in der Email angekündigt nutzen die Abzocker die erteilten Mandate im Anschluss, um Geld von den Konten der Opfer abzubuchen.

gefälschte SEPA-Mails

© WoGi – Fotolia.com

Zwar macht die Mandatspflicht das Zurückholen fälschlicherweise abgebuchten Geldes für Verbraucher deutlich einfacher, allerdings nur, wenn die Empfänger kein SEPA-Mandat nachweisen können. Im Falle der betrügerischen Emails wurde die Erlaubnis jedoch erteilt und erschwert die Zurückerstattung deutlich.

Warnung vor SEPA-Umstellung per E-Mail

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor der neuen Masche und rät zu erhöhter Vorsicht. Es ist zwar durchaus üblich, dass Firmen SEPA-Dokumente per Email zustellen, die der Kunde bequem ausdrucken und unterschrieben zurücksenden kann, allerdings sollte deren Rechtmäßigkeit genau geprüft werden. Oft wird das SEPA-Mandat ohnehin bei Vertragsabschluss erteilt, die Umstellung bereits bestehender Einzugsermächtigungen bedarf keiner nachträglichen Legitimierung und wird von Banken automatisch vorgenommen.

Für Privatkunden gilt noch bis 2016 eine Übergangsfrist, erst ab 1. Februar des Jahres müssen auch sie statt Kontonummer und Bankleitzahl ihre IBAN benutzen. Die BIC, die derzeit noch zur Zuordnung der jeweiligen Bank benötigt wird, soll bis dahin Geschichte sein. Viele Banken verlangen bei Überweisungen allerdings bereits jetzt die neuen international gültigen Zahlungsdaten des Empfängers.

Gefälschte Telefonrechnungen weiter im Umlauf

Unverändert wird zudem vor unerklärlichen Positionen in Telefonrechnungen gewarnt. Auch ein Wechsel des Telefonanbieters ist ein Thema bei Verbraucherschützern. Wie Petra Kristandt von der Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet, sind Verstöße gegen das Urheberrecht, wie sie häufig auftreten beim herunterladen von Musik oder Filmen aus Tauschbörsen, noch immer ein gefragtes Thema von Eltern. Schließlich nutzen hauptsächlich Jugendliche illegale Bereiche. Bisher ist diesbezüglich auch keine Kehrtwende zu erkennen. Phishing-E-Mails werden immer noch massenhaft von Online-Kriminellen versandt. Als Absender fungieren reale Anwaltskanzleien. Die Täter versuchen durch den Vorwurf von illegalen Downloads von Filmen und Musik, den Empfänger dazu zu bringen soll, eine ZIP-Datei zu öffnen. In der Regel wird nach dem Öffnen dieser Datei eine Schadsoftware auf den Rechner installiert, schreibt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Normalerweise werden Mahnungen immer per Post verschickt. Natürlich kann eine Verletzung des Urheberrechtes auch per E-Mail mitgeteilt werden, allerdings muss dann von vornherein schon in der E-Mail die angebliche Urheberrechtsverletzung präzise und ausführlich geschildert sein. Kein Anwalt würde, so die Verbraucherzentrale, eine Zip-Datei als Anhang samt Mahnung versenden. Die Online-Kriminellen drücken sich zudem in den Phishing-Mails eher vage aus, so dass der Leser praktisch gezwungen wird, auf die Zip-Datei im Anhang zuzugreifen. Solche dubiosen Mails sollten sofort gelöscht werden.


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