Die moderne Technik macht auch vor Gefängnisinsassen nicht halt, die mittels Smartphone und Email ihren Ausbruch planen. Ein britischer Gefangener hatte es offenbar im vergangenen Jahr besonders leicht, mit einem handelsüblichen Smartphone seine eigene Freilassung zu erwirken und die Justizvollzugsbeamten an der Nase herumzuführen.
Gefängnisausbruch via Smartphone
Im Western benötigten die gefangenen Postkutschendiebe meist eine Feile oder ein anderes kleines Werkzeug, mit dem sie die Gitterstäbe oder das Mauerwerk ihrer Zellen knackten oder einen Tunnel buddelten. Nahm der Scheriff sein wohlverdientes Nickerchen im Nebenraum wurde der Ausbruch durchgeführt und flink das Weite gesucht. Heutzutage sind weder Feile, Löffel oder Brechstange notwendig, für einen Ausbruch reicht ein handelsübliches Smartphone aus.
Wie die BBC über einen im letzten Jahr stattgefundenen Ausbruch berichtet, nutzte einem Häftling im Londoner Wandsworth-Gefängnis ein eingeschmuggeltes Mobiltelefon, um sich selbst aus der U-Haft zu entlassen. Der Ausbruch blieb drei Tage lang unbemerkt und fiel erst auf, als die Anwälte des Getürmten ihren Mandanten sprechen wollten. Wie das Smartphone in die Zelle gelangte, ist unklar.
Der Ausbrecher N. Moore verwendete das Gerät, um via Internet eine Domain zu erstellen, die der des zuständigen Gerichts „Southwark Crown Court“ ähnelte. Im Original wird der Name der Behörde mit Punkten abgetrennt, der findige Insasse nutzte stattdessen Bindestriche und konnte die Justizbeamten an der Nase herumführen. Er gab sich via Email als leitender Beamter aus und verschickte von der fingierten Adresse Dokumente und Anweisungen zu seiner Freilassung.
Häftling entlässt sich selbst aus dem Gefängnis
Am 10. März 2014 wurde er dank des Schwindels tatsächlich entlassen und konnte unbehelligt seiner Wege gehen. Als drei Tage später seine Anwälte mit ihm sprechen wollten, dämmerte den Justizbeamten, dass sie einem Betrug auf den Leim gegangen waren. Der Brite stellte sich jedoch wenige Tage später freiwillig und kam wieder in Gewahrsam.
Wie nach und nach bekannt wurde, hatte der Häftling die genutzte Domain unter dem Namen eines Kriminalbeamten registriert und als Adresse die des Londoner Royal Court of Justice angegeben. Der clevere Ausbruch ist nicht der erste Betrug, den der Mann überzeugend durchgeführt hatte.
Zu seiner U-Haft kam es durch einige ähnliche Betrügereien, mit denen er verschiedene Banken um circa 2,5 Millionen Euro erleichterte haben soll. Sein Trick: Der 28-jährige hatte sich in mindestens vier Fällen als Bankangestellter ausgegeben und das Geld so abgegriffen. In einem Fall soll er sogar überzeugend als Frau aufgetreten sein.
Kriminelle Genialität und wenig Skrupel
„Moores Verstand birgt eine Menge an kriminellem Einfallsreichtum“, erklärte der zuständige Staatsanwalt gegenüber der BBC. „Der Fall zeugt von einem außergewöhnlichen kriminellen Einfallsreichtum, von Verschlagenheit und Kreativität des Angeklagten.“ Das Urteil für die ursprünglichen Anklagepunkte und den spektakulären Gefängnisausbruch wird für den 20. April 2015 erwartet.
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Carmen Hornbogen
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