Donnerstag, den 12.01.17 12:10

aus der Kategorie: Mobilfunk

Anbieter müssen ab Juni besser über Tarifinhalte informieren

© Benicce – Fotolia.comAnbieter müssen über Tarifinhalte informieren – Die im letzten Jahr beschlossene Transparenzverordnung tritt am 1. Juni 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Anbieter ihre Kunden umfassend über relevante Vertragsinhalte informieren. Wie genau diese Informationen aussehen werden, können Kunden bis Februar mitentscheiden.

Anbieter müssen über Tarifinhalte informieren

Die Anfang Dezember vom Bundestag genehmigte Transparenzverordnung wurde am 19. Dezember 2016 final von der Bundesnetzagentur beschlossen. Ab 1. Juni 2017 müssen Mobilfunk- und Festnetzanbieter ihre Kunde umfassend über wichtige Vertrags- und Tarifdetails informieren und unter anderem eine verlässliche Aussage über die zur Verfügung stehende Übertragungsraten machen.

Das soll über einheitliche Produktinformationsblätter geschehen, über die sich Interessenten schon vor Vertragsabschluss über die wesentlichen Merkmale des Tarifs informieren können. „Das Produktinformationsblatt muss Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten enthalten. Die Kunden sind zudem auch darüber zu informieren, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind“, erklärt die Bundesnetzagentur.

Kunden um Mithilfe gebeten

Das Layout der Informationsblätter legt die Aufsichtsbehörde fest und hat zu diesem Zweck verschiedene Muster erarbeitet. Bis zum 6. Februar 2017 haben Interessenten die Möglichkeit, zu diesen Mustern Stellung zu beziehen und ihre Meinung abzugeben. Wer möchte, kann eigene Vorschläge einreichen. Die Bundesnetzagentur spricht dabei nicht nur Unternehmen und Institutionen an, sondern explizit die Öffentlichkeit. Die Meinung der Kunden ist ebenso erwünscht wie die der Unternehmen.

Kernstück der aktuellen Muster ist die jeweilige Geschwindigkeit der Anschlüsse, zudem finden sich Informationen über die monatlichen Kosten, Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sowie weitere relevante Vertrags- und Tarifdetails. Während die Anbieter im Festnetzbereich konkrete Angaben zur Minimal-, Maximal- und Normal-Geschwindigkeit machen müssen, können sie im Mobilfunksegment geschätzte Maximalwerte nennen.

Unter www.bundesnetzagentur.de stehen weiterführende Informationen und Details zur Abgabe einer Stellungnahme zur Verfügung.

Bildquelle: © Benicce – Fotolia.com


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