WhatsApp-Urteil – In einem Urteil entschied das Amtsgericht Bad Hersfeld, dass die automatische Weitergabe der Kontakte im Adressbuch an den Messenger WhatsApp illegal sei. Wer diese Daten ohne die Erlaubnis der Betroffenen an das Unternehmen weiterleitet, begeht eine Rechtsverletzung.
WhatsApp-Urteil für Verbraucher
Wer WhatsApp nutzt, stimmt zu, dass alle Daten im Telefonbuch an den Messenger übermittelt werden. Das ist notwendig, damit der Dienst sicherstellen kann, dass alle WhatsApp-Nutzer sich gegenseitig kontaktieren können und Kunden sehen, welcher ihrer Kontakte ebenfalls den Messenger nutzt.
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat diesen automatische Abgleich der Daten nun in einem Urteil gerügt und erklärt, dass WhatsApp-Nutzer vor dieser Weitergabe der Informationen die Erlaubnis aller Kontakte einholen müssen. Im vorliegenden Fall hatte das Gericht einer Mutter unter dem Aktenzeichen F 120/17 EASO auferlegt, die Smartphone-Nutzung ihres 11 Jahre alten Sohnes genauer zu kontrollieren. Unter anderem kam dabei auch der Messenger WhatsApp zur Sprache.
WhatsApp Datenweitergabe nicht ohne Erlaubnis
Im Urteil heißt es:
Wer den Messenger-Dienst „WhatsApp“ nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen
Wer durch seine Nutzung von „WhatsApp“ diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Damit wird der automatische Mechanismus des Messengers, der dafür sorgt, dass Nutzer einander schreiben können, faktisch ausgehebelt – zumindest dann, wenn vorab nicht die Zustimmung aller Kontakte im Telefonbuch eingeholt wurde. Liegen diese Genehmigungen nicht vor, können sich die betroffenen Kontakte mit einer Abmahnung zur Wehr setzen.
Droht eine WhatsApp-Abmahnwelle?
„Durch die automatische Weitergabe der Daten ohne Einwilligung der Kontakte verletzt jeder WhatsApp-Nutzer geltendes Recht und kann im Ergebnis abgemahnt werden“, erklärt Medienanwalt Christian Solmecke in einem Blogeintrag. Und weiter: „In der Praxis wären private Abmahnungen aber in den meisten Fällen widersinnig. Zum einen möchten sicherlich wenige ihre Freunde und Bekannten abmahnen. Weiterhin würde man sich als WhatsApp-Nutzer selbst in die Gefahr begeben, wiederum von dem anderen Nutzer abgemahnt zu werden.“
Doch selbst wenn sich Kontakte entscheiden, den Weg der Abmahnung zu gehen, wäre dieser „nicht zielführend und ineffektiv“. Der Anwalt meint: “ Denn man müsste ja gegen jede einzelne Person vorgehen, der man jemals seine Nummer gegeben hat, ohne zu wissen, ob sie WhatsApp nutzt.“
Die Gefahr einer Abmahnwelle sieht Christian Solmecke nicht, das Urteil dürfte jedoch ein weiterer Warnschuss für WhatsApp sein, dass der derzeitige Umgang mit Nutzerdaten überarbeitet werden sollte.
Carmen Hornbogen
Kommentare zu WhatsApp-Urteil: Droht Nutzern jetzt eine Abmahnung?