PYUR-Kundendaten wurden gehackt – Der seit Anfang Oktober erhältliche Anbieter PYUR wurden offenbar Opfer einer Hacker-Attacke. Durch diese wurden zahlreiche Kundendaten abgefischt, die nun möglicherweise für unautorisierte Transaktionen verwendet werden.
PYUR-Kundendaten wurden gehackt
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, wurde die erst vor wenigen Wochen an den Start gegangenen Kabelmarke PYUR, eine gemeinsame Marke von Tele Columbus und Primacom, Opfer einer Hacker-Attacke. Die Informationen stammen den Angaben nach von einem Mitarbeiter des Unternehmens, die Attacke habe bereits am 26. Oktober 2017 stattgefunden.
Betroffene Kunden werden in diesen Tagen per Post über den Vorfall informiert und von PYUR in Kenntnis gesetzt, heißt es. In dem Schreiben wird dringend dazu geraten, die Kontobewegungen im Auge zu behalten, „da auch die IBAN der Betroffenen im Rahmen des Hackerangriffs gefährdet sei.“
Kontobewegungen genau beobachten
Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen rät dazu, den Tipp zu befolgen und das hinterlegte Bankkonto regelmäßig auf seltsame Transaktionen zu überprüfen. „Werden ungewöhnliche Abbuchungen bemerkt, sollte man sich umgehend mit der Bank in Verbindung setzen, Rückbuchungen veranlassen und das Konto gegebenenfalls sperren lassen.“ Zudem sollt Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Zum Präventiv-Schutz raten die Verbraucherschützer zum Wechsel der Passwörter bzw. Zugangsdaten der Konten, die bei PYUR hinterlegt sind. Auch ein kompletter Kontenwechsel sei eine Option, heißt es.

Ob Betroffene Anspruch auf einen Schadenersatz haben, können die Verbraucherschützer zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht sagen. „Dies hängt davon ab, ob der Hackerangriff vermeidbar gewesen wäre“, so Stefanie Siegert. „Die Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung derartiger Angriffe müssen dem Stand der Technik entsprechen. Wichtig ist dahingehend, dass bestehende Sicherheitslücken geschlossen werden.“
PYUR erstellt Kulanzgutschrift von 50 Euro
Den Angaben nach erstellt PYUR für alle Kunden eine Gutschrift von 50 Euro, um die Unannehmlichkeiten auszugleichen. „Sollten aber tatsächlich finanzielle Schäden oder weiterreichender Datenmissbrauch bei den Betroffenen auftreten, werden 50 Euro sicher nur ein schwacher Trost sein“, meint Stefanie Siegert.
Carmen Hornbogen
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