Bundesnetzagentur verhängt Rechnungslegungsverbot – Nachdem zwei hessische Internetkunden Opfer von Router-Hackern wurden, hat die Bundesnetzagentur ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für mehrerer ausländische Rufnummern ausgesprochen. Den beiden Hacking-Opfern entstand ein Schaden von rund 50.000 Euro.
Weitere Rechnungslegungsverbote
Update vom 1. Juni 2018 In drei weiteren Fällen des Router-Hackings hat die Bundesnetzagentur Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ausgeprochen. In den vorliegenden Fällen hatten sich Dritte Zugang zu den Routern von drei Nutzern verschafft und über diese „innerhalb von drei Tagen über 300.000 Verbindungsminuten zu über 600 ausländischen Rufnummern generiert“. Dabei wurde ein Gesamtschaden von 250.000 Euro verursacht.
Die Bundesnetzagentur hat es den Anbietern untersagt, die angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen. Bereits ausgestellte Rechnungen dürfen nicht eingetrieben werden. Update Ende.
BNtzA spricht Verbot aus
Zwei Internetkunden aus Hessen wurden Opfer von Router-Hackern. Diese umgingen die Sicherheitsmaßnahmen des Routers und drangen in das System ein. Anschließend nutzten sie den Zugriff auf das Gerät, um teure ausländische Rufnummern zu kontaktieren. In Summe kamen so über 12.000 Verbindungen und Gebühren von über 50.000 Euro zusammen.
Die Bundesnetzagentur ist nun zum Schutz der Kunden eingeschritten und hat ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot für mehrere ausländische Rufnummern ausgesprochen. Das heißt, dass die über den Hack entstandenen Gesprächskosten zu diesen Rufnummern nicht in Rechnung gestellt werden dürfen. Kosten, für die bereits eine Rechnung vorliegt, dürfen von den Festnetzanbietern nicht per Inkasso eingetrieben werden.
Netzbetreiber darf Geld nicht weitergeben
Außerdem wurden es den Netzbetreibern untersagt, die entstandenen Kosten an Dritte auszuzahlen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass missbräuchlich generierte Verbindungsentgelte nicht an in- und ausländische Vertragspartner ausgezahlt werden.
„Zum Schutz von Verbrauchern und des Marktes muss sichergestellt werden, dass die Auszahlung von Geldern unterbleibt, die in krimineller Art und Weise generiert werden“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir schützen vor den finanziellen Folgen des Router-Hackings. Auch der Netzbetreiber, der sich für die Betroffenen einsetzt, soll vor Schäden bewahrt werden.“
Festnetzkunden, die ähnliche Vorgänge an ihrem Router bemerken oder unvermittelt hohe Rechnungen erhalten, die sie sich nicht erklären können, sollten Kontakt zur Bundesnetzagentur aufnehmen. Eine Liste der Maßnahmen ist auf der Homepage der Bundesnetzagentur einsehbar.
Carmen Hornbogen
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