Rundfunkbeitrag gesetzeskonform – Die Frage um die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags wurde vom Bundesverfassungsgericht positiv beschieden. Die zuständigen Richter sehen den Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in weiten Teilen als gesetzeskonform an. Ausnahmen gibt es jedoch.
Rundfunkbeitrag und Haushaltsabgabe
Obwohl der Rundfunkbeitrag im Januar 2013 eine umfassende Änderung erfahren hat, empfinden viele Verbraucher ihn noch immer als ungerecht und nicht gerechtfertigt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde die Geräteabgabe in eine Haushaltsabgabe umgewandelt. Aus der verhassten GEZ wurde der Beitragsservice. Der monatliche Beitrag von damals 17,98 Euro änderte sich jedoch nicht und wurde nun von allen Haushalten unabhängig von der Art und Anzahl der empfangsbereiten Geräte erhoben.
Zwar fand vor einigen Jahren eine Absenkung auf nun 17,50 Euro pro Monat statt, der Rundfunkbeitrag ist trotzdem noch immer vielen Bundesbürgern ein Dorn im Auge. Darum entscheiden immer wieder Gerichte über die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Gebührenmodells. Bereits 2014 urteilte das Verwaltungsgericht Bremen über das Thema, 2016 das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Beide Instanzen kamen zu dem Ergebnis, dass die Haushaltsabgabe nicht zu beanstanden sei.
Rundfunkbeitrag ist gesetzeskonform
Nun befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage und bearbeitete die Klage eines Verbrauchers, der das neue Modell als ungerecht empfand. Die zuständigen Richter erklärten den Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk dabei größtenteils als gesetzeskonform. „Die Rundfunkbeitragspflicht für Erstwohnungsinhaber, Betriebsstätteninhaber und Inhaber nicht ausschließlich privat genutzter Kraftfahrzeuge steht mit der Verfassung im Einklang“, heißt es unter anderem im Urteil.
Die Zahlungspflicht ergebe sich bereits durch das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ob einzelne Bundesbürger das Angebot nutzen wollen oder nicht spiele dabei keine Rolle. Ebensowenig, ob es im Haushalt tatsächlich geeignete Empfangsgeräte gibt. Außerdem erkannten die Richter den derzeitigen Beitrag von 17,50 Euro pro Monat als akzeptabel an. 90 Rundfunkprogramme stünden rund um die Uhr zur Verfügung und würden die Beiträge rechtfertigen.
Doppelte Beitragsberechnung ist unzulässig
Allerdings hatten die Richter dennoch Kritikpunkte. Konkret wurde die derzeit gültige Regelung, dass Bürger auch für einen Zweitwohnsitz den vollen Beitrag entrichten müssen, obwohl sie diesen bereits für die Hauptwohnung zahlen, beanstandet. Darin sah das Gericht eine starke Benachteiligung. Betroffene können daher ab sofort einen Antrag auf Befreiung stellen und werden von der Doppelberechnung entbunden. Bis 30. Juni 2020 soll eine entsprechende Neuregelung im Gesetzes verankert werden.
Carmen Hornbogen
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