Heute wurde durch das Bundesverfasungsgericht ein Urteil verfasst, das-vorläufig bis 2o10-das Rauchverbot in Kneipen wieder erlaubt wird.
Das gilt jedoch nur für sogenannte Eckkneipen, die nicht grösser als 75 qm Fläche zur Verfügung haben und somit nicht -wie es bei grossen Retsaurants z.B möglich ist- extra abgetrennte Zimmer/Räume zur Verfügung stellen können.
Hintergund/Begründung:
Zur Begründung führte das Gericht unter anderem den Grundsatz der Gleichbehandlung an.
Näheres zu erfahren:
AFP: Karlsruhe kippt Rauchverbote in kleinen Kneipen und Diskos