Jeder hat es schon mal erlebt. Es kam ein kurzes Anklingeln mit einer 0900- oder 0137-Nummer als Absender. Dieses Anklingeln war allerdings computergeneriert, und diente nur dem Zweck, die teure 0900- oder 0137-Nummer anzurufen, nicht aber um Kontakt mit dem Angerufenen aufzunehmen.
Gegen eine solche Ping-Anrufwelle im Sommer 2008 wurde Anzeige wegen Betruges erstattet. Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte jedoch das Verfahren innerhalb weniger Tage ein mit der Begründung, es läge kein Betrug vor! Wer sich dafür entscheidet, eine unbekannte Nummer anzurufen, ohne zu wissen, welche Gebühren dafür anfallen, tue dies auf eigenes Risiko.
Gegen die Einstellung des Verfahrens wurde Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingereicht. Diese Beschwerde wurde zurückgewiesen. Schließlich sei es nicht Aufgabe des Strafrechts, sorglose Menschen von den Folgen ihrer Entscheidungen freizustellen.
Sieht so aus, als betrachten die Staatsanwaltschaften das Ganze als Bagatelldelikt. Schließlich liegt der Schaden bei jedem Einzelnen bei einem Euro.