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Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

  • wolan1
  • 9. August 2010 um 16:31
  • Antworten
  • wolan1
    Gast
    • 9. August 2010 um 16:31
    • #1

    Hallo Forum,
    ch habe neulich bei einem Saturn Geschäft einen Vertrag mit dieser Gesellschaft (Start :: md.de), ein Mobilanbieter geschlossen.
    Verlaufszeit des Vertrags ist 2 Jahre, ich hatte den Verkäufer ausdrücklich danach gefragt, ob es möglich ist, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, weil es die Möglichkeit besteht, dass ich aus Deutschland ausziehe. Der sagte es gebe kein Problem, müsse mich nur beim Call Center über die Bedingugen/Gebühren informieren.

    Das habe ich gleich getan, und die Antwort lautet, es ist NICHT möglich den Vertrag frühzeitig zu kündigen. Das finde ich abwegig, ich habe gesagt ich bin bereit alles sofort zu bezahlen (der Vertrag sieht vor: 10 Euro/monat), um auszusteigen, aber nichts.

    Meine Fragen, bevor ich einen Anwalt einschalte:
    - ich dachte jeder Vertrag, unter den jeweiligen Bedingungen / Gebühren, kann gekündigt werden, ist das nicht so?
    - in dem Vertrag, den ich unterzeichnet habe, sind die Bedingungen nicht ausgeschrieben, es wirden nur "die Allgemeine Bedingungen..." gennant, mit dem ich einverstanden sein sollen. Ist auch das in Ordnung? Ich dachte in einem Vertrag müsste alles ausgeschreiben werden.
    - haben Sie empfehlungen? Habe ich da überhaupt Chancen? Meine Forderung ist: ich will sofort den Vertrag kündigen und die eventuelle Gebühren auf einmal bezahlen (also: 10Eurox24 Monaten).

    Danke sehr.
    Grüße aus München.

    • Zitieren
  • MC Oss
    Gast
    • 10. August 2010 um 16:11
    • #2

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Hallo,

    du wirst nicht aus dem Vertrag kommen. Allgemein bekannt dürfte sein, dass ein Handyvertrag 24 Monate gilt. Dies dürfte auch dem Händler bekannt sein.
    Wenn überhaupt könntest du rechtliche Schritte gegen den Händler einleiten. Da müsstest du aber Beweise haben, die sicherlich schwer zu beschaffen sein werden.

    Die AGB`s der Firma werden bei Vertragsabschluss vorgelegt. Natürlich stehen die nicht auf dem Vertrag (zu viele Seiten)

    Meine Idee: Vielleicht hast du jemanden aus der Familie oder Freunde, der den Vertrag gern weiterführen möchten. Wenn ja. lass ihn auf den jeweiligen Namen umschreiben. Zur Not geht auch:zerstör die Karte und zahle den Betrag an den jenigen aus, der sich bereit erklärt die Karte ohne Nutzung auf seinen Namen zu nehmen.

    • Zitieren
  • wolan1
    Gast
    • 11. August 2010 um 10:24
    • #3

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Hallo,
    danke für die Antwort.
    Dass der Vertrag 24 Monate läuft, ist mir im Grunde genommen egal.
    Was für mich ganz wichtig ist, ist dass ich nicht gezwungen bin, ein Girokonto in Deutschland zurückzulassen, nur damit die Herren von Mobilcom diese 10 euro pro Monate abziehen können. Ich finde blöde dass ich nicht auf einmal alles bezahlen kann ( also 10 euro x 24 monate) und schluss damit.

    Grüße.

    • Zitieren
  • Razor092
    Gast
    • 11. August 2010 um 11:04
    • #4

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Hey,

    wenn du hartnäckig bleibst, dann ermöglicht man dir bestimmt die sofortige Zahlung.
    Wichtig: immer nett und freundlichen bleiben!
    Wenn es über die Hotline nicht funktioniert, dann wende dich schriftlich an Mobilcom und schildere dort was vorgefallen ist und das du auch die 24x10€ zahlst.

    Hintergrund:
    Ich war mit ner Freundin im Shop von denen und Sie wollte den Vertrag loswerden. Die Mitarbeiterin bot ihr an, den Rest mit einmal zu bezahlen ...

    Das ist mal wieder eine Sache, die stark vom Mitarbeiter abhängt.

    Aber im Grunde gilt: Ein Vertrag der über 24 Monate geschlossen wurde, läuft auch über 24 Monate! Alles andere ist Kulanz!!

    lG
    Marvin

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  • Kirschpudding
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    • 11. August 2010 um 23:32
    • #5

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Die Frage ist jetzt allerdings, ob es ein mobilcom- oder Debitel-Vertrag ist. Saturn aktiviert hauptsächlich noch Debitel, auch wenn der Name schon zusammen dran steht...

    Wenn es ein Debitel-Vertrag ist, nützt es dir wenig, dich an mobilcom zu wenden, denn die haben kaum Zugriffe - auch auf neue - Debitel-Verträge. Dann muss alles zu Debitel.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Handybude
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    • 16. August 2010 um 15:02
    • #6

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Hallo,

    die Einzahlung auf das Kundenkonto per Überweisung schafft Abhilfe, damit gehst Du zwar in Vorleistung, umgehst aber Lastschriften. Außerdem kannst Du bei jedem Mobilfunkvertrag die Lastschriftermächtigung widerrufen und erhälst damit Rechnungen und ein Zahlungziel.

    Ich würde die noch fällige Grundgebühr im Voraus auf das Kundenkonto einzahlen, dann bleibt es als Guthaben bestehen und wird monatlich gegen die Rechnung gerechnet. Zeitgleich Lastschrift widerrufen, d.h. selbst wenn nach 24 Monaten es nicht exakt aufgeht (wegen Verschiebungen zum Abrechnungstakt etc.), kommt eine Rechnung und die kannst du bequem überweisen.

    MfG

    Handybude.de

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  • Wessi_im_wilden_Osten
    Gast
    • 24. August 2010 um 22:04
    • #7

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Sonderkündigen + Kopie der Ummeldung ins Ausland beifügen

    Ich glaube kaum das der Provider im Ausland die Leistung bereit stellen kann! Gelle ;)

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  • Razor092
    Gast
    • 24. August 2010 um 22:06
    • #8

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Nabend,

    dir ist aber bewusst, dass es dem Anbieter egal sein kann. Was kann Anbeiter X dafür, wenn du ins Ausland willst?!
    Viele legen den Vertrag still.

    Es ist nicht immer so einfach wie du beschreibst ;)

    Dies ist meiner Meinung nach alles Kulanz eines Anbieters .... Stilllegung / Aufhebung des Vertrages.

    • Zitieren
  • Wessi_im_wilden_Osten
    Gast
    • 24. August 2010 um 22:14
    • #9

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Schönen Abend,

    es gibt Dinge die nie vorhersehbar sind ..lol bin im Osten gelandet z.B :D

    Eine Leistung erfordert eine Gegenleistung!

    Kann der Provider die Leistung nicht erbringen dann rät er selbst zur Sonderkündigung.

    Er kann auch gar nicht anders handeln, weil er kein Netz im Ausland hat.

    Die Leistung ist somit unmöglich

    • Zitieren
  • Razor092
    Gast
    • 24. August 2010 um 22:19
    • #10

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Eigentlich bin ich nicht so aber ich mach mal ne Ausnahme:

    der Anbieter kann die Leistung im Ausland erbringen ... er kann ja weiterhin telen, simsen, surfen .....

    Aber mal im Ernst: er soll alles probieren, was ihm möglich ist. Ich drück Ihm die Daumen, dass er ne gute Lösung findet!

    • Zitieren
  • Kirschpudding
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    • 24. August 2010 um 22:30
    • #11

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Eine Sonderkündigung wegen eines Auslandsaufenthaltes ist eine Kann-Leistung, kein Muss (sofern es nicht in den AGB bzw. Nutzungsbedingungen entsprechend vermerkt ist).
    Wie Razor schon sagte, die Leistung kann seitens des Anbieters auch im Ausland erbracht werden, das allein ist also kein Grund. Eine Sonderkündigung ist immer eine Kulanzsache. Wenn man, wie in diesem Fall, eine bestimmte Bedingungen an den Vertrag knüpft, sollte man sich so etwas auch schriftlich bestätigen lassen und sich nicht auf Hören-Sagen verlassen...

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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  • Wessi_im_wilden_Osten
    Gast
    • 24. August 2010 um 22:40
    • #12

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Es hat etwas mit den Fremdnutzungsgebühren zu tun.

    Diese sind bei einem dauerhaften Umzug überhöht und dies hat nichts mehr mit Kulanz zu tun.

    So ist auch die Rechtsprechung, da der Provider niemanden zwingen kann dauerhaft in D zu bleiben.

    • Zitieren
  • Razor092
    Gast
    • 24. August 2010 um 22:59
    • #13

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Magst du mir mal einen Link zu dieser Rechtssprechung senden? -> nicht weil ich es dir nicht glaube, sondern weil ich mir das gern mal durchlesen würde.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------


    Warum sollte der Provider bestraft werden, weil der Kunde ins Ausland zieht?
    Es ist uns auch allen bewusst, dass Anbieter X uns nicht zwingen kann in D zu bleiben. Aber der Anbieter zwingt mich auch nicht einen Vertrag abzuschließen!

    lG
    Marvin

    • Zitieren
  • Wessi_im_wilden_Osten
    Gast
    • 25. August 2010 um 05:56
    • #14

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Landgericht München 12 O 19670/07 , Entscheidung zu Festnetz aber gleichwertig zu Handyvertrag

    • Zitieren
  • Razor092
    Gast
    • 25. August 2010 um 21:45
    • #15

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Wenn ich es richtig verstanden habe, wird dort beschrieben, dass das Verwendungsrisiko des Telefonanschlusses beim Kunden liegt und nicht immer eine fristlose Kündigung akzeptiert werden muss! -> Kulanz

    ----
    Im Falle des TE ist es natürlich doof gelaufen, da er ja am Anfang nachgefragt hat, ob es ein Problem darstelle. Aus diesem Grunde, wird sich in diesem Fall auch bestimmt eine Kulanzlösung finden lassen, sofern man hartnäckig bleibt.

    lG
    Marvin

    • Zitieren
  • Kirschpudding
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    • 25. August 2010 um 21:50
    • #16

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Obwohl ein Festnetz stationär gebunden ist und ein Handy mobil einsetzbar?

    Nur so eine Frage weil es mich interessiert :)

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

    • Zitieren
  • Razor092
    Gast
    • 25. August 2010 um 21:54
    • #17

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Also gleichwertig kann es meiner Meinung nach nicht sein. Wie du schon geschrieben hast, weil das FN stationär gebunden ist und ein MF-Anschluss nicht.

    Greetz
    Marvin

    • Zitieren
  • Wessi_im_wilden_Osten
    Gast
    • 25. August 2010 um 23:20
    • #18

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Im BGB ist es zu finden!

    Im Grunde auch dies was das LG München festgelegt hat.

    Bsp. aus der Realität.
    Umzug steht innerhalb der BRD an.
    Provider teilt mit das er keine Leistung am Umzugsort erfüllen kann.
    Zusätzlich teilt mir der Provider mit das ich Sonderkündigen soll!

    Die Antwort vom Provider kam prompt : "Aus Kulanzgründen ..blabla "

    Quer gedacht, normalerweise hätte der Provider schon mit der Umzugsmeldung und seinem Wissen selbst kündigen müssen, weil er die vereinbarte Leistung nicht erfüllen kann.

    Roaming ist ne feine Sache, doch unüblich ist es zu erwarten das jemand über Jahre deutlich höhere Gebühren fürs telefonieren zahlen soll als im Inlandnetz des jeweiligen Landes.

    Nächstes Gedankenspiel, zieht man beruflich um und ist an einem Zeitmietvertrag gebunden so wird dieser auch gecancelt.

    Jeder weiß das es 100.000 verschiedene Vertragsmöglichkeiten incl. Optionen auf dem Mobilfunkmarkt gibt.
    Zuzüglich eventuell subventionierten Handy etc pp.

    Sonderkündigen bei Umzug ins Ausland, Meldebescheinigung beifügen und bei subventioniertem Handy das Handy bezahlen.

    Ob am Ende der Provider Kulanz oder Urteil anführt kann egal sein!

    §314 BGB

    • Zitieren
  • Razor092
    Gast
    • 26. August 2010 um 14:08
    • #19

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Zitat

    § 314
    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.

    (3) Der Berechtigte kann nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

    (4) Die Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen, wird durch die Kündigung nicht ausgeschlossen.

    Ich entnehme dem, das es immer auf die Situation ankommt ^^

    Zu dem mit dem Festnetz und umziehen:
    Ein Festnetzanschluss ist stationär gebunden, ein Mobilfunkanschluss ist dies nicht! Außerdem kann die Leistung auch im Ausland erfüllt werden. Es ist meiner Meinung nach immer noch Kulanz.
    --------------------------------------------------------------------------
    Was kann ein Unternehmen dafür, wenn du Deutschland verlässt bzw. verlassen möchtest?
    Du kannst nicht immer nur sagen, dass das Unternehmen seine Leistungen bzw. zusagen einhalten muss. Der Kunde muss dies auch. Ein Anbieter zwingt dich nicht, dort etwas zu kaufen oder einen Vertrag zu schließen.
    --------------------------------------------------------------------------

    -> Für mich ist hier Schluss, was das Thema betrifft!

    lG
    Marvin

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  • funshopper_de
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    Prepaid/Vertrag
    Vertrag
    • 29. August 2010 um 19:25
    • #20

    AW: Kündigungsrecht bei Mobilcom: bitte Hilfe!

    Sonderkündigungsrecht bei Schuldverhältnissen bedeutet im Klartext:

    Bezahlst Du Deine Rechnung nicht, kann der Provider Dir fristlos kündigen und die restlichen Kosten mit Grundgebühr in Rechnung stellen ;) (Wink mit dem Garagentor)


    MfG funshopper_de

    Wir machen Deine Teile heile

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