E-Plus, Ärger ohne Ende

  • E-Plus, Ärger ohne Ende
    Hallo,
    der Ärger mit E-Plus scheint eine unendliche Geschichte zu sein. Juristisch und betriebswirtschaftlich ist das Auftreten der E-Plus Service GmbH & Co. KG schon lange nicht mehr nachvollziehbar. Aber nun alles der Reihe nach.
    Fast drei Jahre liefen meine beiden E-Plus Verträge im Tarif ‚Zehnsation‘ ohne Probleme, bis E-Plus auf die Idee kam, mir eine Mahnung für eine Rechnung zu schicken. Ein Versehen, so dachte ich, bestand doch eine Ermächtigung zur Belastung meines Kreditkartenkontos für die Rechnungsbeträge. Ich ging daher von einer leichten Aufklärbarkeit aus und wandte mich per E-Mail an den Kundenservice. Einigkeit bestand schnell darüber, dass ununterbrochen eine Einzugsermächtigung vorlag und dann endet die Einigkeit auch schon. Der Kundenservice teilte mir mit, dass „es meine Schuld sei, dass E-Plus von der Einzugsermächtigung aktuell keinen Gebrauch macht“. Eine Erklärung für diese kühne Aussage gab es nicht, aber doch den Hinweis, dass ich den Betrag fristgemäß überweisen müsse, sonst würden meine Karten abgeschaltet. Ich hielt das Ganze noch immer für ein Versehen, überwies den Betrag und teilte E-Plus schriftlich mit, dass zukünftig doch wieder die Möglichkeit des Einzugs der Rechnungsbeträge genutzt werden sollte. Damit hätte die Angelegenheit erledigt sein können.
    Zwei Wochen später entnahm ich meiner Kreditkartenabrechnung, dass E-Plus den angemahnten Betrag dieser belastet hatte und zwar vor der mit übersandten Mahnung für diesen Betrag. Auf meine entsprechenden Anfragen zu diesem Sachverhalt erhielt ich außer nichtssagenden Phrasen keine Antwort. Mein Vertrauen in E-Plus aber nahm durch diese Abwicklung einen nicht unerheblichen Schaden. Der Kundenservice hätte vor seinen Antworten nur einen Blick in meine Kundendaten werfen müssen, um zu erkennen, dass die Mahnung offensichtlich ein „Versehen“ war. Der Kundenservice zog es allerdings vor, mir forsch und ohne Sachverhaltskenntnis zu schreiben. Von meinem Vertragspartner erwarte ich allerdings, dass er auch meine Vertragsverhältnisse beachtet. Ich widerrief die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung und wollte die Rechnungsbeträge zukünftig doch lieber überweisen.
    E-Plus teilte mir zu meiner Überraschung auf dieses Schreiben mit, dass nach den AGB’s meine nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen bestehenden Vermögensrechte eingeschränkt seien und ich diese nicht ausüben dürfe. Diese Auffassung hielt ich für so abenteuerlich, dass ich E-Plus entsprechend darauf hinwies. Vielleicht erkannte E-Plus, dass die mir gegenüber geäußerte Auffassung dem rechtlichen Nirwana entstammte, jedenfalls teilte man mir mit, dass man zukünftig die Einzelüberweisung akzeptieren würde und die Einzugsermächtigung daher hinfällig sei. Eine klare Aussage. Ich überwies also zukünftig fristgemäß die Rechnungsbeträge, um dann festzustellen, dass E-Plus parallel dazu fleißig weiter die Einzugsermächtigung nutzte, um die gleichen Beträge nochmals einzuziehen. Dieses Verhalten lässt sich mit einem bloßen Organisationsmangel nicht mehr erklären und erfüllt alle Tatbestandsmerkmale eines Betruges, den ich nicht hinnehmen wollte und sicherlich auch nicht muss. Ich kündigte daher die Verträge außerordentlich und forderte E-Plus auf, der Portierung der Rufnummern auf andere Verträge zuzustimmen, ein Verzicht auf die seit ca. 20 Jahren beruflich genutzten Nummern bedeutete für mich einen schweren Schaden. Ich erhielt ein Schreiben mit den schon bekannten Phrasen und Hinweisen. Von den beiden nun bestehenden Möglichkeiten, erstens eine Feststellungsklage gegen E-Plus einzureichen, zweitens den Vertrag einfach bis zum Ende laufen zu lassen und nur noch eingeschränkt zu nutzen, entschied ich mich aus wirtschaftlichen Gründen für die zweite.
    Damit hätte jetzt wirklich gut sein können, aber E-Plus wäre nicht E-Plus, wenn nicht noch weitere Überraschungen für den Kunden bereit gehalten würden. Durch die rechtswidrigen Vermögenstransaktionen zu meinen Lasten kam es zu einer Überzahlung in Höhe von mehr als zwei durchschnittlichen Monatsbeträgen. Ich forderte E-Plus unter Fristsetzung zur Rückzahlung dieser Beträge auf, was E-Plus nicht beeindruckte. Die gesetzte Frist verstrich ergebnislos. An dem dadurch eingetretenen Zahlungsverzug ändert auch die spätere Zahlung nichts, sie zeigt nur, dass E-Plus zumindest eingesehen hat, dass sie rechtswidrig erlangte Beträge nicht behalten kann.
    Dies war nun der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Ich kündigte erneut den Vertrag außerordentlich und schickte E-Plus die SIM-Karten zurück. Die Kündigung verband ich mit den Hinweisen, dass diese Angelegenheit nur gerichtlich geklärt werden könne und ich in keinem Fall weitere Zahlungen leisten würde. E-Plus solle schnellstens die Zahlung gerichtlich geltend machen.
    E-Plus war allerdings einmal auf dem automatisierten Weg, was kümmert da, was der Kunde will. Erst teilte man mir mit, dass man das automatisierte Verfahren gestoppt habe, dann erhielt ich wieder die bereits bekannten Schreiben mit Phrasen ohne Bezug zum individuellen Fall. Schließlich nahm man das automatisierte Verfahren wieder auf, um dann ein Inkassobüro einzuschalten. Egal was ich als Kunde auch dazu schrieb, es wurde ignoriert und ich erhielt nur Schreiben mit den schon bekannten Phrasen. Sei es drum, nun wird wohl das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, dann muss ich nur noch Widerspruch einlegen und dann bleibt nur noch das gerichtliche Verfahren.
    Nur zur Abrundung: Neben den ausführlich geschilderten Verhaltensweisen von E-Plus ist man dort der Ansicht, dass man den Datenschutz verletzen dürfe, das Recht des Kunden auf informationelle Selbstbestimmung braucht man nicht zu beachten, Fristen braucht man in keinem Fall einzuhalten, Vertretungsregelungen sind auch nur für die anderen da, an Nebenpflichten des Vertrages braucht sich E-Plus nicht zu halten; schließlich hat man so viel zu tun, dass der Kunde für solche Verstöße schon Verständnis aufbringen müsse. Und dann hat E-Plus wohl noch ein eigenes bürgerliches Gesetzbuch, nach dem nur der aktive Teil eines Vertrages gekündigt werden kann. Nach allgemeinem BGB ist diese Auffassung Bulls…t.
    Diese Angelegenheit wird hoffentlich gerichtlich geklärt, warum dann dieses Thema? Es ist als Entscheidungshilfe für mögliche Vertragsabschlüsse gedacht. Allein ein günstiger Preis macht noch keinen guten Vertragspartner aus. E-Plus hat sich mir gegenüber als dreister, nicht rechtstreuer und nur automatisierten Verhaltensweisen unterworfener Partner erwiesen und dies scheint, ausweislich einer Recherche im Internet, leider kein Einzelfall zu sein. Wenn meine Erfahrungen dazu beitragen, dass Anderen Ärger mit unzumutbaren Vertragspartnern erspart bleibt, dann hat der Beitrag sein Ziel erreicht.
    So long
    pausenbiker

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Hallo Pausenbiker, ich bin für BASE/E-Plus im Internet, um zu derartigen Themen mitzudiskutieren.


    Tut mir leid, dass du solchen Ärger hast. Natürlich kann ich nichts zu dem Sachverhalt schreiben und dazu auch nichts bei E-Plus recherchieren, weil uns Botschaftern selbstverständlich keine Einsicht in Kundendaten gewährt werden.


    Ich will E-Plus in deinem Fall auch gar nicht verteidigen, da scheint gehörig was schief gelaufen zu sein (was aus deiner Sicht wahrscheinlich untertrieben formuliert ist). Natürlich darf so etwas nicht passieren. Aber ich möchte zu bedenken geben, dass man ähnliche Fälle sicher auch bei anderen Unternehmen findet. Ich will damit nichts beschönigen, nur darauf hinweisen, dass bei vielen Millionen Kunden die Rechnungsprozesse anscheinend funktionieren. Natürlich liest man im Internet immer wieder mal Beschwerden zum Procedere bei E-Plus und anderen Anbietern. Aber ich habe auch die Erfahrung gemacht (z.B. wenn ich Foristen, die Probleme geschildert haben, an die spezielle Hotline mein@base.de verwiesen habe), dass E-Plus sehr wohl vom automatisierten Verhalten abweicht und sehr individuell auf den einzelnen Kunden mit seinem speziellen Problem eingeht.


    Da du deinen Beitrag ja quasi als Warnung vor E-Plus als dir gegenüber "dreister, nicht rechtstreuer und nur automatisierten Verhaltensweisen unterworfener Partner" hier veröffentlicht hast, wäre es sicher für die Nutzer hier interessant zu lesen, wie sich dein Fall vor Gericht weiter entwickelt hat. Wäre sehr nett, wenn du auch das Ergebnis hier posten würdest.


    Grüße
    Rainer
    base-botschafter.de

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Hallo Rainergra 2010,
    natürlich werde ich über die Angelegenheit weiter berichten. Die von Ihnen geschilderten Erfahrungen, dass E-Plus von einem automatischen auf ein individuelles Verfahren umschaltet, kann ich in keiner Weise bestätigen. Als Kunde will ich nichts Außergewöhnliches, nur eine faire Behandlung; Abbuchungen ohne entsprechende Einzugsermächtigung können bei 20 Mio. Kunden sicherlich einmal vorkommen, nach einer schriftlichen Bestätigung, dies zukünftig zu unterlassen, ist ein solches Verhalten nach der Rechtsprechung allerdings Betrug, der nicht vorkommen sollte. Wenn etwas schief gelaufen ist, scheint es dann Teil einer automatischen Strategie bei E-Plus zu sein, den Kunden mit allgemeinen Phrasen zu verunsichern und zu zermürben, um die Abwicklung/Fortführung des Vertrages zu erreichen. Bei den in Rede stehenden Summen findet man in der Regel auch keinen Rechtsanwalt, der einen berät, da die Gebühren zu gering sind. Wäre ich nicht zufällig selbst Jurist, hätte ich wahrscheinlich auch irgendwann resigniert. Juristisch betrachtet befindet sich E-Plus klar neben der Rechtsordnung. Egal ist, ob auch andere Unternehmen wie E-Plus auftreten, das kann ich nicht beurteilen, macht aber das Verhalten von E-Plus nicht besser. Als Kunde will ich auch als Kunde behandelt werden und nicht als Melkkuh.
    Bis dann

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    [...] Und dann hat E-Plus wohl noch ein eigenes bürgerliches Gesetzbuch, nach dem nur der aktive Teil eines Vertrages gekündigt werden kann. Nach allgemeinem BGB ist diese Auffassung Bulls…t. [...]


    Ich gehe jetzt nicht näher auf alles andere ein, da sich dies hier nicht klären lässt (keine Kundendaten etc.). Aber denkst du ernsthaft, dass E-Plus mit der Kündigung des aktiven Vertrages gegen deutsches Recht verstößt? Man, dass wird bei zu starkem Zahlungsrückstand usw. seit über 10 Jahren gemacht. Diverse Urteile wird es dazu geben und die sprechen in dem Fall für E-Plus, sonst würde dies nicht mehr gemacht werden. Meinst nicht?

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Hallo Xkaaay,
    meine ich nicht. Eine Kündigung beendet den Vertrag insgesamt, da ist das BGB ziemlich eindeutig. Eine gerichtliche Entscheidung im Sinne der E-Plus Teilkündigung ist jedenfalls in der einem Gericht zugänglichen juristischen Datenbank nicht enthalten und diese Datenbank ist schon ziemlich umfangreich und vollständig. E-Plus soll einfach entsprechend meinen Aufforderungen endlich klagen, dann wird die Sache geklärt. Ich habe keine Zweifel in diesem Rechtstreit zu obsiegen, Betrug zu meinen Lasten durch E-Plus und nachfolgender Zahlungsverzug zum Ausgleich des Schadens reichen als Grundlage dabei aus, die sonderbare Kündigung ist eigentlich nur eine nicht entscheidende Arabeske.

    Den Hinweis auf Kundendaten habe ich nicht verstanden. Wenn ich dies aber richtig deute, sind Sie wohl auch irgendwie von E-Plus, was Ihren Kommentar dann in einem noch anderen Licht erscheinen lässt. Wenn mir der zehnte Mitarabeiter mitteilt, dass E-Plus einfach toll ist und alles richtig macht, dann wird es auch nicht überzeugender oder richtiger. Wenn Sie ein legitimierter Vertreter der E-Plus Service GmbH sind, dürfen Sie sich gerne bei mir melden, es wäre schon ein riesiger Schritt für E-Plus, wenn dort erkannt wird, dass die Vertretungsregelungen auch für E-Plus gelten.

    So long

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    @pausenbiker
    wow ist schon krass was du da schreibst. :eek:

    Ich bin nun seit 1995 bei E-Plus und hatte noch nie Probleme mit denen, hoffe das es auch so bleibt.

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Hallo BIG T,
    ich habe seit fast 20 Jahren Mobilfunkverträge, die ohne Probleme liefen. Nur weil an meinem Wohnort das Netz von E-Plus den besten Empfang garantiert wechselte ich vor fast 4 Jahren zu E-Plus. Fast 3 Jahre gab es auch mit E-Plus keine Probleme, bis dann dort offensichtlich organisatorisch etwas falsch lief, was sicher überall passieren kann. Schlecht und einzigartig ist, dass E-Plus seitdem keine Chance auslässt, die Situation zu verschlimmern. Besonders störend ist die Hilflosigkeit, mit der man E-Plus gegenübersteht. Alles läuft automatisch und es ist egal was man vorträgt, es kommen immer die gleichen Phrasen und Textbausteine als Antwort, von immer anderen Bearbeitern. Wie soll so überhaupt die Lösung von Problemen in einem Vertragsverhältnis möglich sein? Und nach dem Ergebnis meiner Recherchen ist dieses Vorgehen bei E-Plus leider nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Ich wünsche BIG T und allen anderen, dass sie nie die Organisationsmängel von E-Plus erleben müssen, um dann 'automatisch' betreut zu werden.

    Reinerga_2010: Die meisten Verträge werden sicherlich auch bei E-Plus ohne große Schwierigkeiten und automatisch laufen; leider scheint aber die Organisation bei E-Plus insgesamt nicht auf Schwierigkeiten eingestellt zu sein. Wenn sich immer wieder verschiedene Bearbeiter um einen Fall kümmern und keiner davon die Vorgeschichte kennt, dann kommt schon einmal so etwas raus wie in meinem Fall. Bei dieser Organisation ist es dann nicht mehr möglich einen Fall sachgerecht zu behandeln. Vielleicht findet sich in der Organisation bei E-Plus doch noch jemand, der tatsächlich einmal Schreiben liest, da ich aktuell E-Plus zum wiederholten Male aufgefordert habe, nun endlich zu klagen. Meine Hoffnung darauf ist allerdings eher gering, ich tippe eher darauf, dass E-Plus nur 'automatisch' reagiert.

    pausenbiker

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    @ pausenbiker: Ja ich arbeite bei/für E-Plus, was aber lange nicht bedeutet, dass ich in diesem Forum auch dafür stehe. Hier bin ich eine neutrale Person und so schreibe ich hier auch. Trotzdem: E-Plus wird die Angelegenheit mit einer Kündigung des aktiven Vertragsteils rechtlich geprüft haben (im übrigen machen dies auch die anderen Mobilfunkanbieter). Hier wäre schon längst etwas dagegen geurteil worden, wenn dies rechtlich nicht in Ordnung wäre.

    Vielleicht bringt folgendes etwas Licht ins Dunkle: Bei Kündigung des aktiven Vertragsteils wird die SIM-Karte dauerthaft für alle abgehenden Gespräche / Kurznachrichten usw. gesperrt. Die Kündigung (also komplette Deaktivierung der Karte) findet zum Ende der vereinbarten Mindestlufzeit statt. Bis dahin bist du weiterhin telefonisch erreichbar (nicht Roaming) und kannst Kurznachrichten empfangen, da du ja über die Schadensersatzsumme deine Grundgebühr zu 75 % bis zum Laufzeitende zahlst.

    Letzendlich findet die Kündigung also tatsächlich erst statt, wenn die Laufzeit endet. Nach deinen Aussagen wäre das ja korrekt. Bis dahin ist die Karte halt nicht nutzbar, weil man den Zahlungen nicht nachgekommen ist.


    Im übrigen möchte ich klarstellen, dass du automatisiert nur eine Bestätigung über den Eingang eines Schreibens bekommst bzw. Anliegen, die tatsächlich automatisch abgearbeitet werden können (Kündigungen, Stornierungen). Alle Kundenanfragen die eine individuelle Antwort benötigen, bekommen diese auch - es gilt aber: auch Menschen machen Fehler :D

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Hallo xkaaay,

    da Sie Ihre Tätigkeit umschrieben haben, um die Aussagen Ihres Beitrags in einen angemessenen Zusammenhang zu stellen, möchte ich dies auch tun, damit Sie meine Aussagen vielleicht etwas klarer einordnen können. Ich arbeite seit über 20 Jahren als Jurist mit einem Schwerpunkt im Vertragsrecht. Ohne eingehende juristische Subsumtion hier nur noch einmal kurz: bei einer Kündigung gibt es keine Rest- und Mindestlaufzeit, vorherige Vereinbarungen sind in solchen Fällen uninteressant. Und ein Argument in dem Stil 'das machen alle' ändert daran auch nichts. Für den Fall eines einfachen Zahlungsverzugs ist eine Leistungseinschränkung in der von E-Plus und anderen Unternehmen praktizierten Art sicherlich zulässig, und dass ist die überwiegende Anzahl der Fälle. Gibt es keine Leistungseinschränkung auf der Grundlage des weiter bestehenden Vertrages, sondern eine Kündigung, dann gibt es definitiv keinen Leistungsteil mehr der fortgeführt werden kann, das entsprechende Gesetz ist insoweit erfreulich eindeutig. E-Plus macht offensichtlich keinen Unterschied und agiert automatisch in gleicher Weise bei Fällen einer Leistungseinschränkung und einer Kündigung. Individuelle Behandlung sieht für mich tatsächlich anders aus. Wie bereits ausgeführt ist dieser Aspekt aber nur ein Nebenschauplatz.

    Entsprechend Ihren Ausführungen macht E-Plus gegen mich aktuell auch Schadenersatzansprüche geltend, ohne eine Rechtsgrundlage zu nennen oder die Ansprüche zu konkretisieren. Sie schreiben, dass 75% der Grundgebühr dort üblicherweise veranschlagt werden. Nur: in meinem Fall wurde ein Tarif ohne Grundgebühr vereinbart. Was hat E-Plus denn da berechnet? Es scheint auch hier so, dass die üblichen Verhaltensweisen von E-Plus ungeprüft schematisch und automatisch übertragen wurden und einfach die Gesprächsgebühren mit Grundgebühren gleichgesetzt wurden. Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung mit dem Schadenersatzrecht nicht vereinbar. Auch dies ist klar.
    Nur als Arabeske: Nutzen kann ich die Karten schon lange nicht mehr, da ich diese an E-Plus zurückgeschickt habe, was mir auch bestätigt wurde, mit u.a. dem Hinweis, dass ich damit auch nicht mehr erreichbar wäre. Die 'individuellen' Ausführungen in der Kündigung durch E-Plus enthielten dann den Hinweis, dass ich die in meinem Besitz befindlichen Karten zukünftig nur noch für den Empfang von Gesprächen nutzen könne. Zumindest eine Antwort von E-Plus ist wohl nicht wirklich individuell, sondern eher schematisch und automatisch.

    Ich stimme Ihnen zu, das Menschen Fehler machen und das sicherlich überall. Nur bei E-Plus ist die Fehlerquote auf einem Niveau angelangt, das für mich einmalig ist. 'Die anderen Unternehmen der Branche' sind auch nicht fehlerfrei, nur nach einem Austausch mit meinen Kollegen, die schon den ein oder anderen dieser Fälle gesehen und entschieden haben, kamen wir zu dem Ergebnis, dass E-Plus unangefochten an der Spitze steht. Positiv fällt dabei für mich zu Gunsten von E-Plus eigentlich nur das von Ihnen - neutral, aber als Mitarbeiter von E-Plus - gezeigte Interesse heraus, das einer sachgerechten Behandlung des Falles insgesamt aber leider nichts nützt; trotzdem möchte ich mich dafür bei Ihnen bedanken.

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Die Schilderungen in Ihrem ersten Beitrag kann ich nichts ganz nachvollziehen.


    Belastungen von Kreditkartenkonten finden bei BASE nicht statt.


    Der Mobilfunkanbieter kann Sie nicht zwingen, eine Einzugsermächtigung für Ihr Girokonto aufzugeben. Die anfallenden Rechnungen müssen Sie ja auch so oder so bezahlen.
    Falls Sie Ihre Einzugsermächtigung später widerrufen und der Anbieter bspw. einen Monat später eine Lastschrift auf Ihr Konto aufgibt, haben Sie das Recht, bei der Bank eine Lastschriftrückgabe vorzunehmen und die vom MF-Anbieter in Rechnung gestellten Rücklastkosten zurückzuweisen. Aber das werden Sie ja auch selbst wissen..


    Eine Anschlusssperrung findet nach der 2. unbezahlten Rechnung statt. Sie haben dann nur noch die Möglichkeit, Anrufe etc. anzunehmen und nicht selber Verbindungen zu tätigen.
    Grundgebühren und Einzelverbindungen werden bis zum Datum der wirksamen Kündigung berechnet. Bei Diensten, die nur zeitversetzt abgerechnet werden, kann es auch vorkommen, dass Sie nach diesen Datum noch eine Rechnung erhalten.
    Das Datum der wirksamen Kündigung erhalten Sie mit Ihrer Kündigungsbestätigung.


    Auch bei einer einseitigen Anschlusssperrung werden Ihnen Grundgebühren voll in laufende Rechnung gestellt, sofern die Sperrung auf Ihr Verschulden zurückzuführen ist. Im Falle des Zahlungsverzugs liegt dies für den Anbieter i.d.R. vor.

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Belastungen von Kreditkartenkonten finden bei BASE nicht statt.


    Der Mobilfunkanbieter kann Sie nicht zwingen, eine Einzugsermächtigung für Ihr Girokonto aufzugeben. Die anfallenden Rechnungen müssen Sie ja auch so oder so bezahlen.


    Etwas falsch, denn bei Base kann man sehr wohl seine Kreditkarte belasten lassen. Und die Einzugsermächtigung ist bei einigen Tarifen (Web-Tarifen) Pflicht. Sollte man diese widerrufen hat Base den Anspruch den Tarif auf einen anderen Tarif zu ändern bei dem der Online-Vorteil entfällt.

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Zitat

    Der Mobilfunkanbieter kann Sie nicht zwingen, eine Einzugsermächtigung für Ihr Girokonto aufzugeben. Die anfallenden Rechnungen müssen Sie ja auch so oder so bezahlen.


    Ein Anbieter kann das Zustandekommen eines Vertrages jedoch von einer Einzugsermächtigung des Girokontos abhängig machen. Kein Anbietrer ist verpflichtet, mit einem Kunden einen Vertrag zu schließen, bzw. diesen zu genehmigen. Er kann also einen Vertragsabschluss von der Bedingung abhängig machen, dass ein automatischer Einzug vom Konto erfolgt. Nimmt ein Kunde diese Bedingung nicht an, besteht keine Pflicht zur Vertragsschaltung seitens des Anbieters.


    Wie Xkaaay bereits sagte, kann dies auch in AGB und Co. verankert sein, dass Tarif X dies notwendig macht. Alles andere wurde von ihm ja bereits erklärt.

  • AW: E-Plus, Ärger ohne Ende


    Hallo an die drei vorstehenden USER,
    es steht kein BASE Vertrag in Rede, keiner mit Grundgebühr und es geht auch nicht darum, was in Verträgen allgemein vereinbart werden kann. Die Vertragsbedingungen meines Vertrages halte ich insgesamt für in Ordnung, darum geht es auch nicht. Dagegen sehe ich keine Grundlage dafür, dass E-Plus mir schriftlich das Recht absprechen wollte über meine Vermögensverhältnisse selbst zu bestimmen und entsprechend einfach den Widerruf der Einzugsermächtigung ignorierte und weiter Belastungen meines Vermögens veranlasste. Die entsprechenden Forderungen aus dem Vertrag waren im Zeitpunkt dieser Belastungen fristgemäß per Überweisung bereits ausgeglichen worden, um allgemeine Vertragsdiskussion zu diesem Punkt auszuschließen. E-Plus hat mir schriftlich bestätigt, dass zum Zeitpunkt der entsprechenden Belastungen keine Zahlungsrückstände bestanden. Das Verhalten von E-Plus empfinde ich insoweit in diesem Punkt als dreist und unverschämt, rechtlich stellt es Selbstjustiz dar und erfüllt klar und eindeutig den Tatbestand des Betruges.

    Richtig ist, dass man die Belastungen rückgängig machen kann, an der Verwirklichung des Tatbestandes des Betruges und der allgemeinen Rechtswidrigkeit des Verhaltens von E-Plus ändert dies rechtlich aber nichts mehr. Klar ist auch, dass man die Kosten der Rückgängigmachung als Schadensersatz verlangen kann. Aber muss ich überhaupt ein solches, hier auch noch mehrfach gezeigtes, Verhalten meines Vertragspartners hinnehmen? Von meiner Seite dazu ein klares NEIN. Rechtliche Reaktionsmöglichkeit ist das Institut der außerordentlichen Kündigung, von der ich auch Gebrauch gemacht habe. Diese beendet den Vertrag sofort und vollständig, die Diskussion über Möglichkeiten in Fällen eines Zahlungsverzugs ist sicherlich interessant, für diesen Fall aber irrelevant.

    Erschreckend finde ich, dass E-Plus auch aktuell weiterhin das gezeigte Verhalten für richtig hält und die Angelegenheit schön automatisiert Schritt für Schritt abhakt, die Einhaltung allgemein gültiger Normen (z.B. Vertretungsregelungen) werden dabei auch weiterhin schön ignoriert. Ohne intensive rechtliche Prüfung könnte man bei dem von xkaaay geschilderten Verfahren einer individuellen Bearbeitung, wie die vorstehenden drei Beiträge auch, bei E-Plus zum Ergebnis kommen, dass man für Lastschriften schon irgendwo eine Ermächtigung des Kontoinhabers braucht und einen Widerruf nicht einfach ignorieren kann. Tut man aber nicht, vielleicht findet doch keine individuelle Bearbeitung statt oder E-Plus meint wirklich, die Vermögensrechte seiner Kunden verletzen zu dürfen. Fehler können sicherlich überall vorkommen wie xkaaay ausführt, E-Plus zeigt aber dann eine schon außergewöhnliche Ausdauer diese zu ignorieren. Ich erwarte eigentlich nicht viel mehr als einen sachgerechten Umgang mit einem tatsächlichen Sachverhalt und sehe ein ums andere Mal, dass E-Plus mich automatisiert abfertigt. Ich werde mir dies auch weiterhin von E-Plus nicht bieten lassen und alle Möglichkeiten zur Wahrung meiner Rechte nutzen. Die Angelegenheit wird jetzt voraussichtlich mit einer Strafanzeige gegen E-Plus und einem Verfahren bei der Bundesnetzagentur (Probleme bei der Nummernmitnahme) weitergehen; das zivilrechtliche Verfahren lässt sicherlich auch nicht mehr lang auf sich warten.

    Persönlich und wirtschaftlich ist die Ausgewogenheit sicherlich schon lange nicht mehr gegeben. Im Ergebnis kann ich jedenfalls nach meinen Erfahrungen nur nochmals empfehlen E-Plus als Vertragspartner zu meiden. Diese Einschätzung teilt zumindest auch ein Printmedium, denen ich den Sachverhalt zur möglichen Veröffentlichung übersandt habe, die allerdings zumindest bis zum Abschluss des zivilrechtlichen Verfahrens zurückgestellt wurde.

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