• Ich habe vor 18 monaten ein Iphone 3GS 32GB gekauft für 749,-€, jetzt haben gesprächspartner von mir ein brummen in der Leitung als wenn ich mich rasieren würde, ich dagegen höre nur ein leises brummen, ein Gespräch ist dann aber nicht mehr möglich. leider ist es mein Iphone und eine Garantie so habe ich erst jetzt erfahren gibt es bei Apple nur für ein Jahr???? Ich bin sauer :motz:da ich in zwei Apple shops mit "tja haben sie Pech gehabt " weggeschickt wurde! Jetzt habe ich mich auf Apple eigeschossen und weiss nicht ob das nicht alles so ein Schrott ist wie mein Handy, sich die umgehensweise mit Kunden weiter in dieser überheblichen Art beschränkt! Also für einen Anspruch aus der Gewährleistung muss ich beweisen das der Defekt schon bei Auslieferung bestand???
    Wie bitte soll das gehen:down:

  • AW: Garantie Iphone


    Gewährleistung ist trotzdem 2 Jahre, Garantie gibt Apple aber nur 1 Jahr. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt immer 2 Jahre bei Neugeräten, 1 Jahr bei Gebrauchtgeräten.
    Die Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und nicht zwingend vorgeschrieben. Die Garantie ist eine Kann-Leistung, das heißt, sie kann gewährt werden, muss aber nicht. Bei vielen Produkten wird sie gar nicht gewährt.
    Das heißt, du bekommst von Apple sogar mehr als von anderen Herstellern, darfst aber Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.


    Die Gewährleistung besteht zwar 2 Jahre aber nur für Defekte, die bereits bei Auslieferung bestanden oder durch Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, für die du nichts kannst.
    Das Gesetz, genauer § 476 BGB, geht davon aus, dass jeder Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Kauf an einer Sache zeigt und nachweisbar nicht auf eigenverschulden zurückzuführen ist (runterfallen, Feuchtigkeit, ect.), schon beim Kauf bestand. Das heißt, der Verkäufer muss beweisen, dass das nicht so war (eigenverschuldet, ect.).


    Nach den 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und der Käufer muss nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand...


    Und da du mit deinen 18 Monaten deutlich über die 6 Monate drüber bist, liegt es nun an dir, nachzuweisen, dass der genannte Fehler entweder schon beim Kauf ("Gefahrenübergang") bestand oder auf mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen ist. Es ist also komplett richtig, was man dir gesagt hat. Nachzulesen im BGB.


    Das ist allerdings bei allen Herstellern so, nicht nur bei Apple. Wenn sich nach 18 Monaten plötzlich ein Fehler zeigt, der bisher nie in Erscheinung trat, kann das natürlich Materialermüdung sein, aber der Hersteller geht natürlich erstmal davon aus, das der Nutzer den Fehler verursacht hat. Das heißt, du musst beweisen, dass du das nicht warst. Und das ist meistens schwierig, schon allein, weil nach der Zeit schon durch die ständige Benutzung irgendwas kaputt gehen kann, ohne das da vorher ein Materialfehler oder ähnliches bestand.

  • AW: Garantie Iphone


    Hallo,


    leider ist dem Beitrag von Kirschpudding nichts mehr hinzuzufügen. Besser hätte man es nicht Formulieren können.


    Am besten ein iPhone Reparatur Service des Vertrauens aufsuchen. Der defekt müsste für max. 45,- EUR lösbar sein.



    Viele Grüße aus Düsseldorf,
    Phone-Hospital

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