Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft

  • Hallo,


    ich benötige die Information bzw. Eure Meinung


    Am Samstag, den 21.04.2007 habe ich in einem Vodafone-Shop den Hauptvertrag "Super-Flat" abgeschlossen, da mir dieses Angebot sehr günstig erschien und mir sehr entgegen kam.


    Die Mitarbeiterin des Shops hat mir dann freudenstrahlend noch den Vertrag der "Erreichbarkeitskarte" ausgehändigt, den ich kostenlos verschenken kann. Sie meinte, derjenige könnte dann sogar noch für 5,00 umsonst telefonieren.
    Klang alles sehr verlockend und habe dem zugestimmt. Mein Partner hatte zwar schon selber einen Handyvertrag, aber man kann den Vertrag ja immer mal nutzen, wenn mal ein Handy nicht funktioniert oder ähnliches - dachte ich.


    Als ich dann daheim angekommen bin, habe ich mich erstmal ins Internet gestürzt und gelesen, weil ich mit den 5,00 im unterschriebenen Vertrag nichts gefunden habe. Im Internet wurde dann immer von einer "Partner-Karte" gesprochen und komischerweise immer von einem "Mindestumsatz" von 5,00 euro - was ja nicht das selbe ist wie das von der Mitarbeiter angepriesen.


    Nach kurzer Überlegung rief ich dann bei der Vodafone-Kundenbetreuung an und liess mir das bestätigen was vertraglich vereinbart war - nämlich den 5,00 euro - Mindestumsatz. Dies wollte ich ja nicht, denn "erreichbar" ist mein Partner ja durch seinen besteheden Vertrag - also wollte ich sofort den Vertrag der "Erreichbarkarte/Partner-Karte" kündigen.


    Die nette Dame der Kundenbetreuung hat mir dann gesagt, dass ich weder ein Kündigungsrecht habe, sondern nur darauf hoffen kann, dass die Mitarbeiterin im Vodafone-Shop kulanterweise den Vertrag kündigt, was von ihr aber nicht zwingend ist.


    Ich dachte, dass ein Vertrag immer innerhalb 14 Tagen zu widerrufen werden kann, zu mal hier ja hier eine Falschberatung vorliegt.


    Wie könnte ich in so einem Fall vorgehen? Ich werde auf jeden Fall am Montag zum Shop gehen und den Vertrag versuchen rückgängig zu machen, aber was tun, wenn die Mitarbeiterin plötzlich behauptet, sie hätte es ganz anders gesagt? Hat jemand so einen ähnlichen Fall erlebt oder Erfahrungen gesammelt und wie ist man dann vorgegangen?


    Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten


    Liebe Grüsse
    JKBiker249

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Tja, dann hast Du Pech gehabt, denn das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht für Vertragsabschlüsse im Geschäft, sondern nur für Verträge, die per Telefon, an der Haustür oder via Internet abgeschlossen wurden! Das gesetzliche Widerrufsrecht wurde eingerichtet, um Verträge, die Dir aufgeschwatzt wurden, die Du aber nicht haben wolltest, rückgängig machen zu können.
    Der Gesetzgeber geht aber davon aus, daß Du den Vertrag haben wolltest, wenn Du ihn im Geschäft abschließt.
    Du bist also tatsächlich auf die Kulanz der Verkäuferin angewiesen, denn eine arglistige Täuschung dürfte schwer nachweisbar sein, oder war Dein Partner oder jemand aus Deinem Freundeskreis/Familie beim Vertragsabschluß dabei?
    Im schlimmsten Fall bleibst Du auf den 24-Monats-Vertrag für die Partnerkarte sitzen. :(

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Danke für Deine prompte Antwort, leider habe ich mit einer positiveren Antwort gerechnet :( aber ich hoffe auch mal auf die Kulanz der Mitarbeiterin, es muss ja nicht alles immer negativ ausgehen. Heutzutage sind doch die meisten auf Kundenfreundlichkeit bedacht und wollen doch weiter empfohlen werden.


    Ich berichte jedenfalls wie es ausgegangen ist, für den Fall, dass jemandem auch sowas passiert ist oder passieren wird.


    Du hast recht, das schlimmste wäre, wenn ich 24 Monate die Partnerkarte behalten müsste. Aber auch hier finde ich - gibt es schlimmeres. Ich würde dann halt sofort eine offizielle Kündigung zum Vertragsende per Einschreiben schicken.


    Liebe Grüsse
    JKBiker249

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    das problem ist das die vodafone mitarbeiter ( aber auch d1,eplus,o2 oder jeder andere händyshop ) nur auf provision aus ist und deswegen haben die dir auch nicht die richtige auskunft gegeben , und dir die partnerkarte ANGEDREHT ein kumpel arbeitet bei einen handyshop und der sagte mir das mann auch auf sogenate partnerkarten provision bekommt bei d1 zumindestens bei d2 wir es wohl nicht anders sein !
    denen reicht es wenn du unterschreibst dann haben die ihr geld ! wenn du glück hast machen die das auf kulanz, haben vieleicht kein bock auf streß wenn es zu viele werden ! weil die meisten die das merken das sie geleimt wurden mit der partner karte und finden sich damit ab !

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    Einmal editiert, zuletzt von Matzezetel ()

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Hallo Matzezetel,
    naja, das klingt ja schon etwas besser...


    Ich habe nun mal etwas im Forum gestöbert und festgestellt, dass es so einen ähnlichen Fall schon mal gegeben hat und habe gesehen, dass WEBMASTER einen Brief an die Reklamationsstelle korrigiert hatte.


    Ich habe hier mal den Brief auf meine Belange geändert - vielleicht kann ja WEBMASTER auch meinen Brief mal durchlesen und evtl. korrigieren. :o




    Sehr geehre Damen und Herren,


    hiermit möchte ich von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Abschluß des Partnvertrages mit der Handynr. xxxxxx zum Hauptvertrag xxxxx annulieren!


    Grund:
    Am 21.04. besuchte ich den Vodafone Handy-Shop 4 in xxxxxx, um mich über das günstigste Angebot derzeit bei Vodafone zu erkundigen.


    Mir wurde beim Gespräch mit einer Dame der Tarif der Super-Flat angeboten, den ich als sehr günstig empfand. Ich habe dort den Vertrag der Super-Flat abgeschlossen.


    Zusätzlich wurde mir die Vodafone Partnerkarte ausgehändigt und dabei zugesichert, das diese völlig kostenfrei zu nutzen sei. Nach einer Weile unterzeichnete ich den Vertrag, was ich jetzt ich Nachhinein sehr bedauere.


    Ich wurde von der Mitarbeiterin weder auf die 5€ Mindestumsatz hingewiesen, sondern es behauptet, dass derjenige dem ich die Partnerkarte aushändige, sogar noch ein Guthaben von 5,00 hätte, das monatlich abtelefoniert werden könne. Auch auf die
    24 Monate Vertragsdauer wurde nicht hingewiesen.


    Ich finde es seitens ihre Mitarbeiter sehr dreist mich nicht auf die oben genannten Punkte hinzuweisen, hier geht es meiner Meinung nach nur darum einen Kunden zusätzlich mit einem zweiten Vertrag 24 Monate an Vodafone zu binden.


    Ich nutze Vodafone schon seit Jahren und war mit den Leistungen stets zufrieden und hätte mich auch über den neuen Hauptvertrag sehr gefreut und auch verlängert. Doch nach diesem Vorfall habe ich das Vertrauen in Vodafone verloren und werde mir nach dieser SCHLECHTEN BERATUNG eine Vertragsverlängerung erstmal gründlich überlegen!


    Für Rückfragen oder für ein klärendes Gespräch bin ich unter o.g. Angaben zu erreichen.


    Mit freundlichen Grüßen

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Vorab:


    Zitat

    hiermit möchte ich von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und den Abschluß des Partnvertrages mit der Handynr. xxxxxx zum Hauptvertrag xxxxx annulieren!


    dieses recht hast du nciht! Da du das in einem Shop gemacht hast!
    Hättest du Via Internet, E-Mail, telefon, fax, haustür den vertrag gemacht, hätte das gestimmt.


    desweiteren:


    Moment moment!


    Die auskunft selbstw ar richtig, es kann ja jeden monat für 5 € umsonst telefoniert werden, as ist daran falsch bitteschön?


    es gab 2 möglichkeiten:


    1. Mund aufmachen udn fragen was ist wenn man nciht telefoniert


    oder


    B. - was viel wichtiger ist - Vertrag der "Erreichbarkeitskarte" mal lesen! Wer unterschreibt ist der gelackmeierte.


    Ok lief ein wenig unsauber, aber falsch ist daran gar nichts.


    Begrümndung:


    Der Verkäufe rist mit der Aushänding der Vertrages seiner Informationspflicht nachgekommen, liest der Kunde nicht, ist das sein Bier!

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Hallo Surrender,


    deine Antwort klingt ja nicht gerade hoffnungsvoll und fast schon etwas schadenfroh - hmm :confused:


    Ich hab hier mal die links kopiert, die ich in einem anderen Thread gefunden habe:


    http://mobilfunk-talk.de/showpost.php?p=4208&postcount=8


    und hier die Antwort - die mir noch etwas Hoffnung machen lässt


    http://mobilfunk-talk.de/showpost.php?p=4498&postcount=10


    Ich hoffe natürlich auch, dass es trotz allem positiv für mich ausgeht - denn die Hoffnung stirbt zuletzt.


    JKBiker249

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Hoffe auf Kulanz, wobei da Shops etwas ganz spezielels sind.


    Und Schadenfroh bin ich nciht, egher bestürzt das es noch immer so viele Gutgläubige gibt die Ihre verträge nicht elsen oder sich nicht trauen zu fragen, warum ist das so?


    Das interessiert mich wirklich!

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Zitat

    bestürzt das es noch immer so viele Gutgläubige gibt die Ihre verträge nicht elsen oder sich nicht trauen zu fragen



    kenne in bekanten kreiß jemand die sich von mein bekanten 2 partnerkarten oder combi karten d1 auf schwatzen lassen hat !
    jeweils für 7 euro
    Sie bezahlt mit der Hauptkarte an die 50 euro
    Gutgläubigkeit wir heutzutage gerne ausgenutzt besonders wenn es um geld geht

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  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Hallo, so ich hab ja geschrieben, daß ich mitteilen werde, wie die Sache ausgeht und es ging gottseidank zu meinen Gunsten aus und der Vertrag der Partnerkarte wurde auf Kulanz storniert.


    Matzezetel, du hast genau recht, wenn Du in einen Laden gehst, weil Dir Beratung wichtig ist, dann glaubt doch jeder erstmal was einem da so erzählt wird. Dass dann im Vertrag nicht alles oder was anderes steht, daran denkt man doch zuletzt. Sicherlich ist es richtig, dass man ALLES was man unterschreibt nochmal lesen sollte - mach ich auch in Zukunft - aber es gibt lt. der Mitarbeiterin im Vodafone-Shop sogar Absprachen die nicht im Vertrag stehen und die dann rechtsgültig sind. hmm...


    Naja, ich schreib in hoffentlich kurzer Version wie es abgelaufen ist:
    Ich bin am Montag nochmal in den Vodafone-Shop und wollte mir zuerst das mit der "Erreichbarkarte" (richtig wäre Partnerkarte) erklären lassen. Ihre Version lautete nämlich: Jeder Vertrag einer Super-Flat enthält eine Partnerkarte. Jeder bekommt hier eine Gutschrift von 45,00 euro, so würde sich auch das Gesprächsguthaben von 5,00 euro auf die Partnerkarte erklären, die dann von demjenige abtelefoniert werden können. Der Mindestumsatz wird nicht berechnet, da ich im Shop eine Superflat abgeschlossen habe.


    Dies wollte ich dann alles schriftlich von ihr und man lese und staune, sie gab es mir sogar auf einem Papier, allerdings alles nur handschriftlich. War mir eigentlich egal, hauptsache ich hatte was in der Hand.


    Ich habe ihr dann gesagt, dass ich im Internet nirgends gefunden hätte, dass eine Superflat automatisch ein Vertrag mit einer Partnerkarte wäre. Sie blieb standhaft auf dieser Aussage. Ich wollte den Vertrag der Partnerkarte nie, da ich keinen Nutzen habe (kein weiteres Handy und auch keinen dem ich die Karte hätte geben können) und wollte, daß sie ihn mir storniert. Natürlich ginge das nicht. Ich hätte den Vertrag unterschrieben und könne nicht einfach so aus dem Vertrag zurücktreten. Naja ich bin dann etwas wütend aus dem Laden und habe mich an die Vodafone-Kundenbetreuung per Fax gewandt und habe den Fall geschildert, wie er abgelaufen ist.


    Schon einen Tag später - nämlich heute - rief mich ein sehr netter Mann der Kundenbetreuung an und teilte mir mit, daß der Vertrag der Partnerkarte kulanterweise storniert wird und hat sich für die Unanehmlichkeiten entschuldigt, die in dem Shop vorgefallen sind. Diese sind nicht im Sinne von Vodafone. Vodafone ist nach wie vor wichtig, dass die Kunden zufrieden sind und das hat mich sehr gefreut.


    Nun ist es doch etwas länger geworden - sorry :o , aber mir war wichtig, dass man nicht immer "Gutgläubigkeit" ankreiden kann, sondern sicher vorsichtig sein muss, aber es kann auch anders laufen. So waren hier nämlich Falschinformationen der Mitarbeiterin der Fall, die nur auf Provision aus ist und machte die Partnerkarte zum Bestandteil einer Superflat machte.


    Liebe Grüsse
    JKBiker249

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Wirklich super Kundenbetreuung im Gegensatz zu T-Mobile. Hatte damals 2 Tage zu spät gekündigt, habe zwar mitgeteilt das ich den Vertrag nicht mehr nutze sondern nur noch Prepaid doch das war denen egal.

    Jetzt darf ich 6 weitere Monate blechen obwohl ich keinerlei nutzen davon habe, dafür sind sie mich dann für die nächsten Jahre RICHTIG als Kunden los :mad:

    LG Veri

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Hallo,
    Ich habe in etwa das gleiche Problem.
    Ich habe eine Vodafone Super-Flat abgeschlossen, der Mitarbeiter hat mir dann noch dazu eine Partner - Karte aufgedreht, mit der man von Zuhause aus umsonst in das D2 Netz und Festnetz telefonieren kann. Man könnte diese Partnerkarte nach 3 Monaten über die 1212 (Kundenbetreuung) kündigen.


    Dies ist alles nicht so.
    Es ist ein 24 Monate Vertrag zusätzlich.


    Habe vorhin mit der Dame von der Kundenbetreuung telefoniert und die raffte mal überhauptnichts und sagte immer nur,dass sie nichts an dieser ganzen Sache ändern könne. Sie könne mir nur Informationen geben und mehr nicht!


    Naja gehe nun morgen mal in den Laden, und werde nun mal hoffen, dass er es zurücknimmt, denn er hat mir auf den Vertrag daraufgeschrieben 3 Moanate Kündigungsfrist und von der 1212 kündbar.
    Habe also alles schriftlich.


    Noch eine andere Frage: Ist der Vertrag überhaupt gültig, wenn auf meiner Durchschrift überhaupt keine Unterschrift darauf ist?


    Grüße Timo

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Entschuldigt, dass ich nicht jeden Beitrag genau gelesen habe,
    und meine Info wohl zu spät kommt.


    Aber das soll mal für alle folgenden Nachfragen der gleichen Art sein:


    DU hast sehr wohl ein Rücktrittsrecht von dem abgeschlossenen Vertrag, selbst wenn er im Laden unterschrieben wurde.
    Du hast ja wohl nicht bei einem nach Schwefel riechenden Typen mit Blut unterschrieben, oder?
    Dies ist im Gesetz verankert. Dabei ist es auch egal, was der jeweilige Verkäufer in seinen Vertrag (kleingedruckt auf der Rückseite) schreibt.


    Gesetzlich ist geregelt, dass man von jedem Vertrag, der nicht vor Ort von einem Notar beglaubigt wurde, innerhalb einer gewissen Frist Abstand nehmen kann. (Selbst da gibt es Möglichkeiten)
    Man muss nur für etwaige Kosten Sorge tragen.
    Das heißt in diesem Fall, hat man durch Telefonate Kosten verursacht, muss man diese begleichen, sonst auch nichts.


    Bei einem Vertrag ohne Unterschrift, dessen Auswirkungen bekannt sind, handelt es sich um einen stillschweigenden Vertrag oder einen mündlichen Vertrag.
    Beide sind gültig.
    Ansonsten muss man nachweisen, dass der Vertrag gegen die eigene Zustimmung erfolgt ist.


    Ich finde es schade, dass sich alle so ins Hemd machen.
    Seht es mal so:
    Die wollen euer Geld. Also sollen sie auch was dafür machen.


    Gruß

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Entschuldigt, dass ich nicht jeden Beitrag genau gelesen habe,
    und meine Info wohl zu spät kommt.


    Aber das soll mal für alle folgenden Nachfragen der gleichen Art sein:


    DU hast sehr wohl ein Rücktrittsrecht von dem abgeschlossenen Vertrag, selbst wenn er im Laden unterschrieben wurde.


    Aber das gilt doch nur in ganz besonderen Fällen :gruebel: Hast du mal nen § da oder ein Beispiel Urteil da :confused: So könnte man das eher nachvollziehen, mir war das ganze nur bei Täuschung oder so bekannt...

  • AW: Widerruf bei Vodafone-Partnerkarte bei Falschauskunft


    Es ist leider nicht richtig, dass alle Verträge ein Rücktrittsrecht haben. Der Meinung war ich auch und habe mich eines anderen belehren lassen müssen. Ich war sogar bei einem Anwalt und der hat mir versichert, daß man einen Vertrag den man selbst in einem Laden unterschrieben hat, nicht einfach widerrufen kann. Man hat mir das so erklärt, mit dem Eintritt den Laden bekundest Du das "Wollen" eines Vertrages und wirst nicht getäuscht. Die Einwilligung geht von Dir aus und welchen Vertrag mit welchen Bedingungen spielt dann erst eine zweitrangige Rolle.
    Die Bedingungen muss bzw. sollte man genau lesen, da ich es bei meinem Fall (siehe erstes Posting) auch nicht gemacht habe, kann ich nur jeden warnen und hoffen, dass man vorsichtiger reagiert wie ich damals.


    MfG
    JKBiker249

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