Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, aber mit O2. Ich hatte mit meinem Blackberry das Wlan an, aber das Handy ist über den Mobilfunkvertrag gesurft (ist bei BB beschissen geregelt). Ich bin im O2o Tarif, was eine minutengenaue Abrechnung bedeutet. Nachdem ich mich auf der Seite eingeloggt hatte und sah, dass ich tausend Minuten online war, habe ich seitdem bei der Internetnutzung die Verbindung zu O2 immer gekappt. Nun ist es so, dass in dem Preisverzeichnis deutlich darauf hingewiesen wird, dass es beim O2o eine tägliche Decklung der Internetkosten von 3,50 Euro gibt. Dies wurde bei mir nicht berücksichtigt. Sie haben mir die vollen Minuten abgerechnet. Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, die O2 Leute hatten nach zwei Wochen immernoch nicht geantwortet und ich bin in den Chat. Die Leute im Chat erzählten mir nun, dass dieses Preisverzeichnis für mich nicht gilt, weil mein Vertrag schon älter sei und ich keine Deckelung hätte, ich dies aber über die Seite einstellen kann. Meine Tarifeinstellungen könne ich online sehen.
Meine Fragen sind nun:
1. Ist es noch rechtens eine minutengenaue Abrechnung ohne Decklung zu erstellen?
2. Kann ich mich als Verbraucher nicht auf das aktuelle Preisverzeichnis verlassen, obwohl das Preisverzeichnis doch die Basis der Verträge ist? Es kann ja nicht sein, dass für meinen ältereren Tarif, der aber auch o2o heißt, andere Preise und Abrechnungen gelten als für andere O2o Verträge. Welche Tarifdetails sind im dem Fall rechtskräftig, das Preisverzeichnis oder die Einstellung in meinem Konto?
Ich habe den Chattern geschrieben, dass sie mir das angeblich für mich geltende Preisverzeichnis schicken sollen, da ich ansonsten die Lastschrift zurückgebe.
Gibt es diesbezüglich Urteile? Ich konnte bis jetzt nichts finden.
Danke und beste Grüße
Nicole