BVerwG-Urteil auch für Callcenter der Mobilfunkanbieter

  • Hallo,


    habe eben in den Nachrichten gehört, dass das Bundesverwaltungsgericht die Sonntags-Arbeit für Callcenter einschränkt bzw. begrenzt. Da die ganzen Mobilfunkanbieter Callcenter betreiben würde ich gerne wissen, ob dies auch für die Hotlines der Netzbetreiber gilt.


    Meine Frau arbeitet in so einem Callcenter und muss natürlich auch manchmal Sonntags ran. Bin mir nicht sicher ob solche Hotlines wieder von dem Urteil ausgenommen sind. Kann mir das ganze hier jemand vielleicht erläutern, mehr Infos konnte ich bisher nicht im Netz dazu finden.


    Bin gespannt auf euer Feedback!

  • AW: BVerwG-Urteil auch für Callcenter der Mobilfunkanbieter


    Zunächst sind erstmal nur die hessischen Callcenter betroffen, da eine hessische Verordnung Gegenstand dieser Klage ist. Es dürften aber 15 weitere Klagen gegen die entsprechenden Verordnungen der anderen Bundesländer folgen. Und die zuständigen Gerichte werden entsprechend des BVerwG-Urteils urteilen. Das wird aber noch ein Weilchen dauern.


    Hotlines würde ich nicht generell von der Sonntagsarbeit ausschließen. Kundensupport ist auch am Sonntag erforderlich. Für das Buchen von Tarifen und Optionen braucht man am Sonntag keine Hotline. Auch das Verkaufen von Mobilfunkverträgen würde dem Sonntagsverbot unterliegen.

  • AW: BVerwG-Urteil auch für Callcenter der Mobilfunkanbieter



    Hotlines würde ich nicht generell von der Sonntagsarbeit ausschließen. Kundensupport ist auch am Sonntag erforderlich. Für das Buchen von Tarifen und Optionen braucht man am Sonntag keine Hotline. Auch das Verkaufen von Mobilfunkverträgen würde dem Sonntagsverbot unterliegen.


    Da besteht ja genau meine Frage, werden Hotlines laut dem Urteil in Hessen als Callcenter angesehen, oder nicht? Da sie nicht in Hessen arbeitet ist sie ohnehin erstmal nicht davon betroffen, trotzdem würde mich das ganze für die Zukunft interessieren.


    Eigentlich wird jeder telefonische Support von einem Callcenter durchgeführt. Daher wäre es schon interessant ob es hierzu Ausnahmen gibt wie "Hotlines".

  • AW: BVerwG-Urteil auch für Callcenter der Mobilfunkanbieter


    Der größere Unterschied zwischen Callcenter und Hotline ist in meinen Augen die Unterscheidung in Outbound und Inbound. Eine Hotline ist primär ja für Kundenanfragen da, sollte also hauptsächlich Inbound bearbeiten. Ein klassisches Callcenter ist in meinen Augen eher für den Outbound und die "Kaltakquise" zuständig und das ist an einem Sonntag tatsächlich nicht notwendig.


    Aber das ist natürlich nur meine Interpretation und keine rechtliche Aussage. In deinem Fall wird es wie immer sein, die Richter haben zwar pauschal für Callcenter entschieden, aber nicht bedacht, dass dafür vielleicht auch noch eine genauere Definition notwendig ist. Wäre nicht das erste mal...

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