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Vertragsübernahme

  • Gipsylino
  • 13. April 2016 um 07:23
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  • Gipsylino
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    • 13. April 2016 um 07:23
    • #1

    Hallo Leute, ich habe ein Problem. Undzwar habe ich ein Samsung Galaxy S6 + Vertrag gehabt, und wollte ins Ausland für 1 Jahr. Deshalb wollte ich es an jemanden anderen übergeben weil was soll ich mit einem deutschen Vertrag der noch 1 Jahr läuft in den USA? Also habe ich jemanden gefunden der den Vertrag übernehmen will. Haben geschrieben und getroffen bei ihr und den Zettel für Base zur vertragsübernahme ausgefüllt und weggeschickt. Da ich im Februar weg gewesen wäre haben wir abgemacht das sie das Handy gleich Anfang Februar bekommt wo wir auch den Zettel weggeschickt haben. Jetzt hat Base vor 2 Wochen 150 Euro abgebucht von meinem Konto obwohl der Vertrag nur 50 kostet. Habe es von der Bank zurück holen lassen und die andere angeschrieben das die das abgebucht haben, auf einmal will sie damit nichts mehr zu tun haben. Was soll ich machen ? Base stellt sich per Email auch quer obwohl die am Telefon gesagt haben die werden die andere Anschreiben weil ich es ja auch alles schriftlich habe . Soll ich zur Polizei gehen?

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  • Gipsylino
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    • 13. April 2016 um 07:30
    • #2

    AW: Vertragsübernahme

    Ps. Ich habe bei whatsapp alles schriftlich das sie alle kosten ab Anfang Februar übernimmt. Die Rechnung von 151,06 Euro sind von Februar und bestehen aus 52 Euro Vertrag und 99 Euro hat sie sich was gekauft aus dem Google playstore.

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  • Kirschpudding
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    • 13. April 2016 um 11:10
    • #3

    AW: Vertragsübernahme

    Solange der Vertrag nicht tatsächlich von ihr übernommen wurde, bist und bleibst du der Inhaber und für alles verantwortlich. Aus dem Schneider bist du erst, wenn der Vertrag komplett umgeschrieben wurde und nicht mehr auf deinen Namen läuft.
    Wenn du ihr Simkarte und Handy schon übergeben hast, bevor das passierte, ist das ziemlich nett, aber entbindet dich nicht aus den vertraglicih vereinbarten Verpflichtungen.

    Du kannst natürlich mit Freunden, Verwandten, Bekannten und auch völlig Fremden Absprachen treffen, Simkarte und/oder Handy zur Nutzung übergeben und so weiter. Das das dann allerdings alles so klappt, wie es mit diesen Personen abgesprochen wurde und der Vertrag weiterhin bezahlt wird, bleibt deine Verantwortung. Sprich, selbst wenn du mit der Dame irgendwas ausgemacht hast, bist du am Ende der, der die Zeche zahlen muss, wenn sie sich nicht an eure Vereinbarung hält. Was ja anscheinend der Fall ist.

    Verantwortlich ist grundsätzlich der Vertragsinhaber, er steht im Vertrag und er ist der offizielle Vertragspartner. Was er darüber hinaus mit Dritten für Vereinbarungen trifft, interessiert da nicht. Es interessiert grundsätzlich auch nicht, wer das ganze bezahlt, also ob als Zahler jemand anderes im Vertrag steht (Die Kids oder Freunde zum Beispiel). Wenn die nicht zahlen, ist man als Vertragsinhaber dennoch der Dumme... Ist ja auch nachvollziehbar, der Anbieter ist mit dir einen Vertrag eingegangen, nicht mit jemand anderen.

    In deinem konkreten Fall wird dir wohl nix anderes übrig bleiben, als die angefallenen Gebühren zu zahlen. Zurückbuchen und auf die Absprachen verweisen ist gut und schön, mit den Mahnungen, den darauffolgendem Inkasso und den Schufseinträgen und was da sonst noch so als Rattenschwanz dran hängst, hast du allerdings zu tun. Den Anbieter interessiert es nicht, wer das eigentlich bezahlen sollte. Solange du als Vertragsinhaber im Vertrag stehst, bist du verantwortlich. Eine Verweigerung der Zahlung wirkt sich also auf dich und deine Bonität aus - nicht auf die der Dame. Die kann sich im Gegenteil eher freuen, da sie für Lau telefonieren und offenbar auch noch ein Gratis-Handy abstauben konnte...

    Für die Zukunft: Übergabe von Simkarte, Handy und Co. erst dann, wenn der Tarif wirklich umgeschrieben wurde und nicht mehr auf dich läuft. Es besteht ja nicht nur die Möglichkeit, dass der neue Inhaber - in deinem Fall die Dame - den Zettel gar nicht erst abgibt, sondern auch, dass sie durch die Bonität fällt. Die Anbieter prüfen ja auch bei einer Umschreibung, ob der neue Inhaber überhaupt imstande ist, den Vertrag pünktlich zu bezahlen. Ist der das nicht, wird die Umschreibung abgelehnt und du hast das Nachsehen...

    Für deinen aktuellen Fall hilft dir das allerdings nicht viel. Ich würde raten, die offene Rechnung zu begleichen, auch wenn es weh tut. Eine rechtliche Handhabe, gegen diese Zahlung vorzugehen, sehe ich nicht. Du stehst als Vertragsinhaber weiterhin drin, du bist verantwortlich.
    Mit deinen Nachweisen kannst du höchstens versuchen, die Herausgabe des Handys und ggf. einen Schadensersatz zu erwirken. Ob die Beweise dafür allerdings ausreichen, weiß ich nicht. Ggf. ist - sollte sich die Dame auf eine nette Anfrage quer stellen - auch weitere Hilfe über Polizei und Co. notwendig.

    Ganz wichtig ist erst einmal: Sollte die Dame die Simkarte nicht herausrücken, dann lass diese über den Anbieter sperren. Ja, auch das kostet in der Regel noch mal Geld, aber damit verhinderst du, dass sie weiterhin hohe Rechnung verursacht, die du am Ende bezahlen musst.

    Ansonsten seh ich leider keine wirkliche Möglichkeit, aus der Sache herauszukommen. Ich bin kein Jurist, aber allein ein paar WhatsApp-Nachrichten dürften nicht ausreichen, um sie irgendwie zur Übernahme zu verpflichten. Und selbst wenn, kann sie vom Anbieter wegen mangelnder Bonität ja immernoch abgelehnt werden.

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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