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Finger Weg von 1&1 für Selbstständige

  • kabaneu
  • 15. Juli 2016 um 11:06
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1. offizieller Beitrag
  • kabaneu
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    • 15. Juli 2016 um 11:06
    • #1

    Hallo Zusammen,

    habe leider den Fehler gemacht und bin mit meinem Mobilfunkvertrag zu 1&1 gewechselt. Resultat: keine Anrufe in das Ausland (EU !!!!!!) innerhalb der ersten 3 Monate möglich.

    Heißt - ich kann meine Kunden nicht erreichen.

    Lösung von 1&1: habe Sie halt Pech, wir heben den Vertrag gern auf, aber dann haben sie halt erstmal gar kein Telefon.

    Also: wer Privat und zu Hause damit spielt ok; wer es beruflich nutzt oder gar Familie in den Niederladen oder sonstigen Nachbarländern hat - einfach mal: FINGER WEG!

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    • 15. Juli 2016 um 11:54
    • #2

    AW: Finger Weg von 1&1 für Selbstständige

    Hm, das ist ja echt doof. Ich hab jetzt mal ein bissl gestöbert und keine Info dazu gefunden. Die wird es sicherlich geben, aber offenbar sehr gut versteckt ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 18. Juli 2016 um 06:03
    • Offizieller Beitrag
    • #3

    AW: Finger Weg von 1&1 für Selbstständige

    Ich habe dazu auch nichts gefunden. Für eine generelle Sperre müsste etwas entweder in der Preisliste oder in den AGBs drinnestehen. Da habe ich aber nichts gefunden. Häufig werden aber solche Sperren zu Beginn des Vertragsverhältnisses aus Bonitätsgründen verhängt. Das kenne ich aber nur bei Privatkundenverträgen.

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    • 18. Juli 2016 um 13:05
    • #4

    AW: Finger Weg von 1&1 für Selbstständige

    Bei einem Geschäftskundentarif ist das echt bescheuert - vor allem ohne Info. Sicherlich braucht das nicht jeder Selbständige, aber mit einer entsprechenden Info könnte man sich zumindest drauf einstellen.
    Aber dann bucht das wieder keiner und so haben die Leute den Tarif schon bevor sie es merken ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 21. Juli 2016 um 03:59
    • Offizieller Beitrag
    • #5

    AW: Finger Weg von 1&1 für Selbstständige

    Für Geschäftskunden sind häufig Anrufe ins Ausland und Roaming wesentliche Vertragsbestandteile und eine solche Sperre durchaus überraschend. Von daher wundert es mich nicht, dass 1&1 die Vertragsaufhebung angeboten hat, denn hier wäre ein Sonderkündigungsrecht durchaus vorhanden gewesen, denn spätestens bei der Vertragsannahme seitens von 1&1 wäre ein Hinweis auf diese Sperre erforderlich gewesen.

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    • 24. Januar 2017 um 01:34
    • #6

    Bonitätsgründe sind das keine, die 1&1 prüft das schon nach der Bestellung und wenn dort negative Einträge in der Schufa gefunden werden, wird die Bestellung umgehend storniert.

    Diese 60-Tägige Sperre ist, laut 1&1, zum Schutz für Kunden und Provider, da besonders die jungen Nutzer gern mal über die Strenge schlagen.

    Auch ist die Frage ob man bei der Bestellung angegeben hat, das es ein Geschäfts-Anschluss sein soll. Viele übersehen das gerne und haben am Ende doch nur einen Privatvertrag.
    Jedoch kann man die Hotline kontaktieren und nachhaken ob man die 60-tägige Sperre vorzeitig aufheben kann. In den meisten Fällen zeigt sich die 1&1 kulant, dann muss man nur noch etwas Geduld an den Tag legen (ja, ich weiß ... der Satz "Haben Sie Geduld" ist Standard).

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    • 24. Januar 2017 um 11:07
    • #7
    Zitat von Grey

    Bonitätsgründe sind das keine, die 1&1 prüft das schon nach der Bestellung und wenn dort negative Einträge in der Schufa gefunden werden, wird die Bestellung umgehend storniert.

    Diese 60-Tägige Sperre ist, laut 1&1, zum Schutz für Kunden und Provider, da besonders die jungen Nutzer gern mal über die Strenge schlagen.

    Auch ist die Frage ob man bei der Bestellung angegeben hat, das es ein Geschäfts-Anschluss sein soll. Viele übersehen das gerne und haben am Ende doch nur einen Privatvertrag.
    Jedoch kann man die Hotline kontaktieren und nachhaken ob man die 60-tägige Sperre vorzeitig aufheben kann. In den meisten Fällen zeigt sich die 1&1 kulant, dann muss man nur noch etwas Geduld an den Tag legen (ja, ich weiß ... der Satz "Haben Sie Geduld" ist Standard).

    Nichtsdestotrotz können solche vorübergehenden Sperren bei einigen Anbietern auch Bonitätsgründe haben. Viele Anbieter lehnen nicht gleich jeden ab, der irgendeinen Negativ-Eintrag haben. Stattdessen werden die Verträge aktiviert, aber für einige Zeit mit einer Roaming-Sperre versehen - zahlt der Kunde seine Rechnungen pünktlich, wird das nach einiger Zeit freigeschaltet.
    Das muss 1&1 nicht auch so machen, aber ich kenne zumindest einige Anbieter, die das zum Teil so handhaben - allerdings kommt von denen im Vorfeld eine Info dazu, der man zustimmen muss, bevor der Vertrag aktiviert wird.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 24. Januar 2017 um 20:42
    • #8

    Ok, kommt teils natürlich auch auf die Bestellung des Kunden an. Wenn nur ein Tarif gebucht wird, kommt das natürlich schnell durch. Aber bei Bestellungen mit Hardware wird da schon ein Auge drauf geworfen. Wenn dann ein negativer Eintrag gefunden wird, wird der Storno schon vom System gesetzt. Was ich persönlich falsch finde, denn benachrichtigt wird man seltenst und selbst der 1&1-Mitarbeiter wird nur durch Anfrage darauf aufmerksam.

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    • 25. Januar 2017 um 12:09
    • #9

    Yo, Handys sind in der Boni immer härter als reine Tarife.
    Den Tarif können die Anbieter im Zweifel einfach deaktivieren und ersparen sich so weitere Kosten. Wenn der Kunde allerdings das Handy schon hat und dann nicht mehr zahlt, bleiben die Anbieter auf den Kosten sitzen. Die Tarife sind ja meist so kalkuliert, dass sich die Kosten für das Handy über die Laufzeit (meist über eine Handyoption) refinanzieren.

    Das ist auch einer Gründe, weshalb o2 bspw. schon seit langem auf die o2 My Handy Finanzierung setzt und Gerät und Tarif trennt.
    Von den anderen Vorteile, etwa, dass das Handy wirklich nach den 2 Jahren ausläuft und man nicht noch 12 Monate länger die Handyoption bezahlt, weil man vergessen hat zu kündigen, mal ganz abgesehen.

    lg Kirschpudding 8)

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