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TM Real Allnet Flatrate - Telekom Hotspot Nutzung gratis?

  • almir_de
  • 16. November 2017 um 15:00
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  • almir_de
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    • 16. November 2017 um 15:00
    • #1

    Hallo Leute, ich habe einen Handyvertrag im Saturn Debitel Mobilcom angeschlossen TM Real Aller Flatrate 4GB Lte D1 Netz für 37 Euro monatlich mit Samsung Galaxy Note 8 zusammen für 1 Euro.
    Der Verkäufer sagte mir vor Zeugin (Ehefrau) das ich die Telekom Hotspots deutschlandweit kostenlos nutzen kann da ich ja eine D1 Karte habe. Ich hakte 2 mal nach und er hat noch jemanden hinten gefragt um Sicherheit zu haben und bestätigte mir, ja sie können die Telekom Hotspots kostenlos nutzen, das ist 100% sicher.
    Nun, im Vertrag steht nur was von den Debitel Hotspots weltweit kostenlos, nichts von Telekom Hotspots.
    Habe die Karte noch nicht im Handy da mein alter Vertrag noch läuft, aber wenn mich der Verkäufer angelogen hat, dann überlege ich den Vertrag zu widerrufen,jedoch nutze ich schon das galaxy note 8.
    Könnt ihr mir so pauschal auf die Schnelle was dazu sagen?
    Danke vorab
    Mfg
    Almir

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  • Kirschpudding
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    • 16. November 2017 um 17:59
    • #2

    Vornweg: Wenn du den Tarif in einem Ladengeschäft, also einem Saturn-Markt, abgeschlossen hast, dürfte es mit Widerruf bitter aussehen. Das ist rechtlich nur für Telefon-, Internet- und Haustürverträge festgelegt. In den Läden vor Ort muss das nicht angeboten werden.
    Natürlich dürfen es die Läden trotzdem machen, sie müssen es aber nicht. Beispiel H&M - Die Klamotten müssen die nicht zurücknehmen, da du de Facto kein Widerrufsrecht hast. Sie machen es aber aus Kulanz trotzdem... Ist bei Saturn und Co. dann das selbe.

    Anders siehts natürlich bei Falschberatung aus - aber hier ist die Beweislage gern etwas schwierig. (Aussage gegen Aussage und so...)

    Ich kann dich aber beruhigen. Du wirst wohl weder deinen Vertrag zurückgeben, noch dich mit den Mitarbeitern bei Saturn streiten müssen ;)

    Die Real Allnet enthält die Option "freenet Weltweite HotSpot Flat", die rund 50 Millionen Hotspots weltweit beinhaltet.

    Darin sind sämtliche deutsche Telekom Hotspots inklusive.

    Siehe auch hier: mobilcom-debitel: Weltweite freenet HotSpot-Flat-Option gestartet › Mobilfunk-Talk.de - News (Besagte Info steht im 2. Absatz ;))

    lg Kirschpudding 8)

    Unser Newsbereich: Mobilfunk, Handy, DSL & Festnetz News

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    • 16. November 2017 um 20:17
    • #3

    Kirschpudding danke erstmal für deine Infos, ich bin froh wenn das alles so stimmt daß man auch tatsächlich die Telekom Hotspots mitbenutzen kann.
    Den Widerruf den ich im Kopf hatte, falls sich herausgestellt hätte, daß der Verkäufer mir Märchen erzählt,denke ich schon müsste der Saturn den Vertrag rückgängig machen, denn wenn falsche Informationen kriegt, dann liegt die Schuld beim Verkäufer/Saturn und nicht bei mir.Außerdem habe ich ja eine Zeugin, er war alleine, aber das hat sich nun erledigt und ich bin beruhigt, wenn ich mich denn problemlos in einen der Telekom-Hotspots einloggen kann und die Leitung benutzen kann.
    Mfg
    ALMIR

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    • 17. November 2017 um 11:44
    • #4
    Zitat

    Den Widerruf den ich im Kopf hatte, falls sich herausgestellt hätte, daß der Verkäufer mir Märchen erzählt,denke ich schon müsste der Saturn den Vertrag rückgängig machen, denn wenn falsche Informationen kriegt, dann liegt die Schuld beim Verkäufer/Saturn und nicht bei mir.

    Prinzipiell hast du da schon Recht - hier kommt es aber eben stark drauf an, ob du die Falschberatung nachweisen kannst. Im schlimmsten Fall behauptest du, dass der Verkäufer dir zugesichert hat, dass die Hotspots drin sind und er sagt, er hätte nie etwas dergleichen gesagt - und schon dreht ihr euch im Kreis, auch wenn du im Recht bist. Solange du es nicht beweisen kannst, hast du im Zweifel die schlechteren Karten. Das mein ich mit Aussage gegen Aussage...

    Solche Fälle kenne ich und die sind nicht immer für den Kunden ausgegangen. Bei sowas zählt im Zweifel, dass was schriftlich festgehalten ist, also das, was in den Optionsdetails und dergleichen steht. Und wenn dort steht "ohne Telekom Hotspots" dann ist das erst einmal bindend, egal was der Mitarbeiter erzählt. Dann musst du nachweisen, dass er dir was falsches erzählt und du nur aufgrund dieser falschen Aussage den Vertrag geschlossen hast.

    Und genau daran scheitert es meist.

    Dann gilt das, was du unterschrieben hast - und das ist dann - spinnen wir das Beispiel zu Ende - die Hotspot-Option ohne Telekom Hotspots. Deswegen: Wenn etwas sehr wichtig ist, also bei dir, dass die Telekom Hotspots mit drin sind, dann nicht nur auf die Aussage eines Mitarbeiters verlassen, sondern das nachprüfen und sich "nachweisen" lassen. Und wenn das nicht geht, dann lass einen handschriftlichen Vermerk mit Unterschrift und Datum (des Mitarbeiters) auf dem Vertrag machen, in dem er dir zusichert, dass das und das drin ist.

    Das hat zwar vor einem Gericht im Zweifel keinen Bestand, aber du bindest damit den Mitarbeiter an seine Aussage. Im besten Fall schaut er noch mal richtig nach, damit er sich nicht selbst in die Sch***e reitet und falls nicht, hast du gegenüber dem Teamleiter beim Storno wegen Falschaussage etwas in der Hand.

    Sowas ist kein Garant, dass immer alles glatt läuft, aber glaub mir, dass hilft ungemein ;)

    Natürlich kann es auch sein, dass Media Markt, Saturn und Co. auch ohne einen solchen Nachweis einfach ein Storno machen. Aber darauf würde ich mich nicht verlassen. Da sie dann Provision und Co. zurückzahlen müssen, wird meist nicht einfach mal so was storniert. Schon gar nicht, wenn man sich im klassischen Aussage gegen Aussage befindet... Deswegen kann so ein Vermerk durchsaus Hilfreich sein.

    Zitat

    Außerdem habe ich ja eine Zeugin, er war alleine,

    Die nützt dir aber auch nur was, wenn es vor Gericht geht... Den Verkäufer oder dessen Teamleiter beeindruckst du damit nicht. Zumal Lebenspartner und Freunde eh immer eher schlechte Zeugen abgeben.
    So ein Vermerk mit Unterschrift des Verkäufers ist da zielführender. Da schwarz auf weiß und nicht wegdiskutierbar.

    Zeugen hören sich immer sehr gut an, aber nützen einem am Ende meist wenig... Zumindest, wenn man es nicht bis zum Richter durchkämpft.

    Ich will damit jetzt auch auf keinen Fall Saturn oder Media Markt schlecht machen. Das gilt für alle Mobilfunker, denn in keinem Geschäft hat man ein Widerrufsrecht. Und ich persönlich hab mit den handschriftlichen Vermerken gute Erfahrungen gemacht - und das nicht nur auf Seiten der Kunden.

    Selbst Verkäufer nutzen das, um sich abzusichern. Als Smartphones populär wurden und nur wenige Tarife eine Datenflat enthielten, ließen sich viele Verkäufer von den Kunden auf den Verträgen quittieren, dass sie darauf hingewiesen haben, dass das Smartphone eine Internetverbindung aufbauen kann und sie deshalb einen (teureren) Tarif mit Datenflat empfehlen. Wollte der Kunde nämlich genau das nicht (ala "Internet? Brauch ich eh nicht...") und kam sich dann beschweren, weil die Rechnung explodiert ist (wegen Internet), konnten sie auf den Vermerk deuten und waren abgesichert.
    Die hatten zumindest damals auch rechtlich soweit Bestand. Wie das heute ist, weiß ich nicht. Aber soweit kommt es dann meist eh nicht...

    lg Kirschpudding 8)

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