Wie das Münchener Landgericht entschieden hat, dürfen die Anwendungen WhatsApp, Instagram und Facebook, nicht mehr in Deutschland in dieser Form angeboten werden. Grund sind Patentklagen vom Softwareunternehmen Blackberry.
Werden die klagegegenständlichen Patente von WhatsApp, Instagram oder Facebook genutzt, dürfen die genannten Apps „theoretisch“ in ihrer jetzigen Form in Deutschland nicht mehr angeboten werden.
Die jeweiligen Unternehmen müssten ihre Anwendungen so modifizieren, dass die betroffenen Patente nicht verwendet werden, was die Funktionalität einschränken würde.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig-aber als „vorläufig vollstreckbar“vom Gericht erklärt. WhatsApp und Co könnten aber Updates bereitstellen, welche alle beanstandeten Funktionen aus den Apps entfernt. Speziell bei WhatsApp handelt es sich aber um eher für Nutzer „unwichtige“ Abläufe wie beispielsweise das Verschicken eines Chatverlaufs per Email an Dritte (hier hält Blackberry ein Patent).
Derzeit wird vermutet das Software-Updates seitens Facebook und Co beanstandete Funktionen entfernt bzw. umändert und somit Apps am Laufen bleiben können.