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Ab wann beginnt das Widerrufsrecht?

  • Biffle
  • 30. Dezember 2019 um 00:20
  • Antworten
1. offizieller Beitrag
  • Biffle
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    • 30. Dezember 2019 um 00:20
    • #1

    Ab wann beginnt das Widerrufsrecht?

    Ab dem Tag der Freischaltung, bei Bestellung, bei Vertragsabschluß? Vermutlich ab dem Tag der Bestellung bzw. wenn Drillisch den Vertrag abschließt.

    Letzeres würde wohl bedeuten, dass, wenn man einen Termin der Freischaltung wählte, der nach 14 Tage nach der Bestellung / des Vertragsabschlussel läge (etwa weil der alte Vertrag erst in einem Monat zu Ende geht), könnte man die Widerrufsfrist nicht mehr nutzen, etwa weil man feststellte, dass die Sprachqualität und oder die Netzabedeckung in dem Bereich, in dem man die SIM nutzen wollte, nicht gut wäre, stimmt das?

    Das heißt, wollte man die Verbindungsqualität testen um bei schlechter widerrufen zu können, könnte man das nur machen, in dem die Freischaltung innerhalb der Widerrufsfrist liegt und so liegt, dass der Widerruf noch rechtzeitig bei Drillisch eingehen kann?

    Wann gilt ein Widerruf als fristgerecht eingegangen? Wenn er innerhalb der 14 Tage beim Empfänger ist? Oder wenn er innerhalb von 14 Tagen abgeschickt wurde? Oder wann sonst?

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    • 30. Dezember 2019 um 02:17
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Das Widerrufsrecht beginnt frühestens, wenn du vom Händler eine Widerrufsbelehrung (z.B. per Email in der Regel gleichzeitig mit der Bestelltbestätigung) erhalten hast- allerdings nicht vor Eingang der bestellten Ware (nicht bei Absendung der Ware). Sind mehrere Waren bei dem gleichen Online-Händler am gleichen Tag bestellt und werden getrennt geliefert, beginnt die Frist wenn die letzte Ware eingetroffen ist.

    Unterbleibt eine Widerrufsbelehrung vom Online-Händler oder ist nicht korrekt, beginnt die Frist erst gar nicht.


    Schaut auch mal bei mobitalk rein. Du wirst informiert über News aus dem Bereich Telekommunikation und Internet, sowie über Tarif-Angebote und Handy-News.

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  • Biffle
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    • 30. Dezember 2019 um 11:22
    • #3

    Vielen Dank!

    Klingt ja gar nicht so einfach.

    Die Widerrufsfrist beginnt also frühestens am Tag der Annahme / Auslieferung des zuletzt gelieferten Produktes aller an einem Tag bei einem Anbieter bestellten Produkte und spätestens am Tage des Erhalts der Widerrufsbelehrung vom Anbieter für diese Produkte.

    Kann nicht verstehen, was das hinsichtlich meiner letzten drei Absätze heißen könnte. Zum Beispiel, wann gilt Ware / Leistung, zum Beispiel ein Tarif, als ausgeliefert? Der Tag der Annahme / Auslieferung der SIM-Karte? Oder der Tag, an / ab dem die Leistung (also die Ware sozusagen komplett geliefert wäre) erbracht wird (wäre dann wohl der Tag der Freischaltung der SIM-Karte).

    Zitat

    Unterbleibt eine Widerrufsbelehrung vom Online-Händler oder ist nicht korrekt, beginnt die Frist erst gar nicht.


    Das heißt offenbar, demnach gibt dann kein Widerrufsrecht.

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    • 30. Dezember 2019 um 12:10
    • Offizieller Beitrag
    • #4

    Ich habe allgemein die Bedingungen zum Widerrufsrecht genannt, die bei Online-Bestellungen gelten.

    Wie sich das speziell bei für Leistungen von Tarifen, SIMKarten ect. zutrifft sollte aber immer aus den AGB`s des jeweiligen Netzbetreiber-Anbieter deutlich hervorgehen!


    Schaut auch mal bei mobitalk rein. Du wirst informiert über News aus dem Bereich Telekommunikation und Internet, sowie über Tarif-Angebote und Handy-News.

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  • Biffle
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    • 30. Dezember 2019 um 12:22
    • #5

    Aha, verstehe.

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    • 13. Januar 2020 um 11:31
    • #6

    Wenn du eine Widerrufsbelehrung erhalten hast und die Simkarte eingetroffen ist beginnt das Widerrufsrecht. Wenn du die Sim zusammen mit einem Handy bestellt hast, dann beginnt die Frist sobald du beides erhalten hast. Kommt das Handy später als die Simkarte dann erst, wenn auch das Handy da ist.

    Ob du die Sim dann aktivierst oder nicht ist irrelevant. Es gilt die Zustellung. Erhälst du Simkarte und/oder Handy, aber keine Belehrung, dann kannst du quasi jederzeit widerrufen, da die Belehrung fehlt. Aber das ist eher selten.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 13. Januar 2020 um 11:48
    • #7

    Wenn also der Kauf eines Tarifes abhängig ist von einer unbekannten und darum einer noch zu testenden Verbindungsqualität, dort wo die SIM genutzt werden soll, könnte man einen Tarif nur so bestellen, dass die Freischaltung der SIM so läge, dass man vom Widerrufsrecht noch Gebrauch machen kann. Das heißt, man könnte die Freischaltung ggf. nicht angepaßt an das Ende eines bestehenden alten Tarifes bestellen (zum Beispiel in drei Monaten, was bei Drillisch ja möglich wäre), wenn das Ende außerhalb der 14 Tage nach Bestellung / Widerrufsfrist läge. Jedenfalls, wenn man kein Geld unnötig verlieren wollte.

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    • 13. Januar 2020 um 13:15
    • #8

    Wie sich das bei solchen Spezialfällen genau verhält, müsste man einzeln prüfen lassen.
    Ohne Portierung kann man die Aktivierung ja sofort vornehmen und die Sim bzw. die Leistung nutzen. Tut man das nicht, ist das quasi eigenes Pech. Mit einer Portierung zum Ende der Laufzeit beginnt die Leistung ja erst mit der Aktivierung bzw. Portierung. Eher kann man diese ja auch nicht nutzen. Als Laie würd ich sagen, eher darf das Widerrufsrecht auch nicht beginnen. Aber das ist echt ein Spezialfall. Also keine Ahnung, ob meine Laienmeinung die richtige ist.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 13. Januar 2020 um 13:28
    • #9
    Zitat

    Ohne Portierung kann man die Aktivierung ja sofort vornehmen und die Sim bzw. die Leistung nutzen.


    Ja, wenn man nicht eine Freischaltung zu einem späteren Zeitpunkt wünscht.

    Zitat

    Mit einer Portierung zum Ende der Laufzeit beginnt die Leistung ja erst mit der Aktivierung bzw. Portierung. Eher kann man diese ja auch nicht nutzen. Als Laie würd ich sagen, eher darf das Widerrufsrecht auch nicht beginnen.


    Ja, das gleiche Prinzip wohl wie mit der verzögerten Freischaltung.

    Bei Drillisch sagte man, die Widerrufsfrist beginne bei Bestellung (mit der sofort auch Belehrung zugeschickt wird). Also unabhängig von der Freischaltung.

    Aber ist auch nicht so wichtig, das Problem wird sich bei mir ja wohl gar nicht ergeben.

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    • 13. Januar 2020 um 15:59
    • #10

    Sagen können die viel. Ob das am Ende rechtlich Bestand hat steht auf einem anderen Blatt. Der Gesetzgeber hat das schon so gelöst, dass man die Ware erst in der Hand hat bevor die Frist beginnt. Auch wenn die Anbieter das natürlich gern anders hätten ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 13. Januar 2020 um 16:35
    • #11

    Ja, ja, sagen können die viel, und das tun die auch mit Inbrunst, vor allem viel Falsches leider, darum weiß man eben nie, was tatsächlich stimmt. Ist aber wohl bei allen Unternehmen / Callcentern gleich schlecht.

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    • 13. Januar 2020 um 17:28
    • #12

    Weil sich im Zweifel kaum einer wehrt. Da haben es die Anbieter auch recht einfach ;)

    lg Kirschpudding 8)

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    • 13. Januar 2020 um 20:15
    • #13

    Ja, es läßt sich auch so gut wie nichts beweisen, es sind große Konzerne, mächtige Unternehmen mit spezialisierten, geübten Anwälten in dem Bereich, einer Rechtsabteilung. Allein oft schon die (normale) Kommunikation mit solchen Unternehmen unfaßbar schwierig / langwierig / sinnlos. Reaktionen / Zusagen / Handlungen ziehen sich über Monate. Alles sehr aufwändig für den Kunden, belastend. Rechtsstreitereien eben teuer und extrem zeitentensiv. Für das Unternehmen Alltag, unwesentlich.

    War ja jetzt, seit sehr langem mal wieder, in einigen Telefon-Läden, auch bei o2, was die da erzählen an Falschinformationen, einen alles andrehen wollen, ist unglaublich, selbst die eigenen Vertragsdaten wurden ausnahmlos falsch dargestellt. Beweisen ist auch da schwer, falls man alleine im Laden gewesen wäre, selbst zu zweit schon, denn in so einem Laden sind ja auch oft 3, 4 Mitarbeiter oder mehr, notfalls war eben ein Mitarbeiter im Hinterzimmer, der als Zeuge auftaucht.

    Nicht nur das, es wäre oft, sehr oft bestimmt (eigentlich!) sogar sinnvoller unrechtmäßig berechnete 50, 100, 150 €, vielleicht auch wesentlich mehr, oder nicht erbrachte Leistung in einem solchen Wert so eines Unternehmens einfach dem Anbieter zu überlassen, weil der unfaßbare Aufwand mitunter in schlechtestem Verhältnis zum Nutzen steht...falls der Ärger und andere Gefühle und Umstände einen das tun ließen, was wohl auch meistens nicht so sein wird.

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    Einmal editiert, zuletzt von Biffle (13. Januar 2020 um 20:44)

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    • 14. Januar 2020 um 12:08
    • #14

    Grad im Laden siehst du ja sehr deutlich was du unterschreibst. Hier müssen Kunden einfach genau drauf achten, dass sie auch bekommen was sie wollen. Leider überfliegen die meisten die Unterlagen bestenfalls und interessieren sich gar nicht dafür, was da drin steht. Da passiert natürlich auch viel Mist. Nicht mal zwingend absichtlich. Ich hab auch schon oft erlebt, dass der Kunde etwas sagt und eigentlich was ganz anderes meint. Da sind Missverständnisse natürlich vorprogrammiert. Auch unbeabsichtigt.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 14. Januar 2020 um 13:48
    • #15
    Zitat

    Grad im Laden siehst du ja sehr deutlich was du unterschreibst.


    Ja, ja, einen nicht zu lesen, wäre grundsätzlich wohl schon fatal. Aber es geht ja nicht nur um Informationen in einem Vertrag, sondern auch etwa um welche, die falsch / irreführend dargestellt werden, einen etwa dazu bringen sollen einen Vertrag abzuschließen, die nicht Bestandteil eines Vertrages sind. Auch müßte man überhaupt erstmal darauf kommen, dass einen ein Mitarbeiter (im Laden, am Telefon aber auch) selbst vom bestehenden Vertrag, den er (offenbar) vor sich hat, falsche Informationen gibt, die ja auch wichtig sein können für den Abschluß eines nächsten Vertrages. Es wäre ja gut (auch unabhängig von einem Vertragsabschluß) auch auf die Richtigkeit "der Äußerungen / "Beratung" der Verkäufer (zumindest grob) vertrauen zu können, man weiß eben nie, was stimmt, was nicht, ob am Telefon oder im Laden.

    Wenn man den Vertrag ohnehin genau durchlesen muß, sich um alles selber kümmern muß, kann man ihn ja ohnehin gleich online abschließen, das scheint noch die sicherste Methode zu sein, vor allem auch durch das Widerrufsrecht, das man im Laden ja nicht hat. Online kann man alles in Ruhe nach Belieben lesen, wann man will.

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    • 14. Januar 2020 um 16:49
    • #16

    Das kannst du im Laden aber alles nachprüfen. Da musst du nichts unterschreiben, was du nicht verstehst. Muss man aber halt auch machen. Was die wenigsten tun.

    lg Kirschpudding 8)

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    • 14. Januar 2020 um 18:52
    • #17

    Ja, ja, natürlich.

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