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18.01.2013 14:02 #1Neuling
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Fristlose Kündigung möglich?
Vor ca. 10 Jahren habe ich einen Vetrag bei eplus abgeschlossen. Später bin ich von eplus zu base gewechsel. Den Beitrag wollte ich im base Forum schreiben, aber da kam die Meldung in diesem Forum kann kein neuer Beitrag geschrieben werden.
Nun zu meinem Problem. Im Mai vergangenen Jahres habe ich eine Vetrgsverlängerung vorgenommen mit meinem Traumhandy HTC One X. Für diesen Vetrag zahlte ich bisher immer 53€ monatlich mit allem drum und dran. Im November wurde ich von der base Hotline angerufen das ist doch viel zu teuer, sie sind schon solange Kunde, sie bekommen jetzt alles für 40€. Toll dachte ich und sagte ja. Nun kam das böse Erwachen, als ich die erste Rechnung bekam. Die Rechung beträgt sage und schreibe fast 80€.
Ich muß dazu sagen, das mir von base der neue Tarif nicht nochmal schriftlich bestätigt wurde.
Nach genauem Hinsehen stelle ich fest, die angebotenen 40€ ist nur eine Festnetzflat mit Internet und Mobilfunkflat in alle Netze, für alles andere entstehen Kosten. Der Hammer ist, zu den angebotenen 40€ kommen SMS hinzu und eine monatliche Handymiete von 34€ mit Internetflat.
Ich finde das grenzt schon an arglistige Täuschung. Kann ich unter diesen Umständen den Vetrag sofort kündige? Ein Fax an bse ist schon raus.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Manuela
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18.01.2013 14:02 # ADS
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18.01.2013 16:33 #2
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AW: Fristlose Kündigung möglich?
Einfach so kündigen sicher nicht, aber wenn du nie was schriftlich bekommen hast, hast du demnach wohl auch keine Widerrufsbelehrung erhalten bzw. bist nicht entsprechend über diese aufgeklärt worden.
Und die hast du ja auch bzw. vor allem bei telefonischen Abschlüssen, da diese unter das Fernabsatzgesetz fallen.
Regulär stehen dir da ja 2 Wochen Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zu - die laufen jedoch erst los, wenn du die Widerrufsbelehrung in Schriftform erhalten hast bzw. dir der Herr oder die Dame am Telefon entsprechende (und vor allem vollständige) Angaben gemacht hat bzw. du die entsprechende Ware erhalten hast.
Da bei dir aber keinerlei schriftliche Bestätigung über den Tarifwechsel kam und sicher auch keiner eine Ansage am Telefon zum Widerruf gemacht hat, bist du streng genommen nie über diesen informiert wurden, hast also - wenn man es so sieht - nie eine Ware erhalten, die zum Loslaufen der Frist führen könnte bzw. bist nie umfassend über diese und ihre Folgen und Möglichkeiten aufgeklärt worden.
Und § 355 sagt ja:
Ist bei dir anscheinend ja nicht passiert...Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, wenn dem Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eine den Anforderungen des §[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen. ]Abs. 1 entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform mitgeteilt wird. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen. ]§ 1 Abs. 1 Nr. 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.
Weiter heißt es:
Scheint bei dir ja auch nicht der Fall gewesen zu sein...Wird die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher nach dem gemäß Satz 1 oder Satz 2 maßgeblichen Zeitpunkt mitgeteilt, beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht gemäß Artikel[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen. ]§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu einem späteren als dem in Satz 1 oder Satz 2 genannten Zeitpunkt unterrichten darf.
und zu guter letzt:
Und das scheint bei dir ja zu greifen...(4) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht entsprechend den Anforderungen des §[Nur registrierte und aktivierte Benutzer von Mobilfunk-Talk.de können Links sehen. ]Abs. 1 über sein Widerrufsrecht in Textform belehrt worden ist,
Ich bin kein Rechtsexperte, ich kann daher leider auch nur mit den Gesetzestexten arbeiten und eine entsprechende Interpretation vornehmen.
Ich würde mich allerdings an deiner Stelle mal mit deinem Anbieter in Verbindung setzen und eine Klärung suchen. Im schlimmsten Fall kannst du dich ja auf dein Widerrufsrecht berufen. De Facto hast du das ja noch
Geändert von Kirschpudding (18.01.2013 um 16:34 Uhr)
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20.02.2013 08:59 #3Benutzer


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AW: Fristlose Kündigung möglich?
Vorallem sollte man sich schon im klaren sein, man hat zum einen einen Mobilfunkvertrag und zum anderen einen seperaten Mietvertrag für das Handy..... und wenn man dann angerufen wird und man ja weis das Handy hat eine monatliche Miete, in Höhe von 34 € und man soll alles für 40 bekommen, spätestens da wäre ich skeptisch geworden....
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21.02.2013 02:00 #4Super-Moderator












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AW: Fristlose Kündigung möglich?
Ich habe mal das Thema ins Base-Forum verschoben.
Noch etwas zur Wirkung des Widerrufs: Wenn Du das Widerrufsrecht wahrnimmst, gelten die Konditionen des alten Vertrags. Daher würde ich mir anhand der Rechnungen durchrechnen, ob ein Widerruf eine so gute Idee ist. Eine fristlose Kündigung ist auf keinen Fall möglich, da Du ja hinsichtlich der VVL im Mai 2012 nicht getäuscht worden bist.
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