Erst vor einem Monat gestartet, ist mit der Vermarktung von FON-iO vorläufig Schluss! Der Grund ist allerdings nicht die fehlende Nachfrage, sondern eine gerichtliche Verfügung des Landgerichts München.
Keine Bestellung mehr möglich
Wer auf die Homepage des Postpaid-Discounters geht, findet auf der Startseite folgende Mitteilung:
“Aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts München ist es der ensercom GmbH verboten, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland das Zeichen FON-iO für SIM-Karten und/oder Mobilfunkdienstleistungen zu benutzen und/oder über die Domain fon-io.de Mobilfunkverträge anzubieten oder zu vermitteln. Dabei handelt es sich lediglich um eine einstweilige Regelung, eine abschließende Bewertung über die Zulässigkeit der Benutzung der Bezeichnung FON-iO ist noch nicht erfolgt.
Die mit der ensercom bereits geschlossenen Vertäge behalten ihre Gültigkeit.
…
Über den Fortgang werden wir zu gegebener Zeit berichten.
Ihr ensercom Team”
Damit ist zumindest vorläufig keine Bestellung des Discount-Tarifs mehr möglich. Ob diese einstweilige Verfügung von Dauer sein wird, ist offen, denn endgültig wurde darüber noch nicht entschieden.
Fonic ist für die einstweilige Verfügung verantwortlich
Nach Angaben von Teltarif.de ist Fonic für die Erwirkung der einstweiligen Verfügung verantwortlich. Fonic sieht in dem Namen FON-iO eine Markenrechtsverletzung. Eine Verwechslung zwischen Fonic und FON-iO ist durchaus möglich.
Wer dem günstigen Tarif hinterhertrauert, hat aber keinen Grund dazu. Mit fast identischen Konditionen vermarktet Ensercom auch den Tarif Snoog Seven. Er ist unter www.snoog-seven.de bestellbar.