In dieser Woche gibt es bei Netto das Mobiltelefon aus dem Teleshopping zum Schnäppchenpreis. So wird das ProV Großtastenhandy in rot oder schwarz inklusive Nettokom Prepaidkarte mit 5 Euro Startguthaben für zusammen nur 49,98 Euro angeboten
“Sprechendes” Handy
Zur Besonderheit dieses Großtastenhandys gehört die Ansage der gewählten Ziffer. Damit können auch Blinde dieses Handy ohne Hilfe anderer benutzen. Zur Ausstattung gehört auch die SOS-Taste mit Signalton. Mit dem Auslösen der SOS-Taste erfolgt ein automatischer Anruf oder SMS an bis zu vier vorher festgelegten Rufnummern.
Ein Großschrift-Display und eine integrierte Freisprecheinrichtung gehören zu den Selbstverständlichkeiten des Seniorenhandys. Dazu gibt es auch 10 Kurzwahlspeicher für die meistgewählten Nummern. Außerdem ist noch ein Radio und eine Taschenlampe in der Ausstattung inklusive.
Nettokom-Tarif
Die im Angebots-Set enthaltene Simkarte von Nettokom bietet einen Einheitstarif von 9 Cent pro Minute und SMS. Der Abruf der Mailbox ist kostenlos. Optional gibt es noch eine Community-Flatrate für monatlich 3,90 Euro. Gespräche in die Festnetze Europas und Nordamerikas kosten 12 Cent pro Minute, in die Mobilfunknetze dieser Länder 29 Cent pro Minute. Gespräche in den Rest der Welt kosten 99 Cent pro Minute. Eine SMS kostet weltweit 13 Cent.
Hohe Nachfrage
Da mit einer hohen Nachfrage nach diesem Großtastenhandy zu rechnen ist, kann das Angebot in vielen Netto-Filialen schon am ersten Tag ausverkauft sein. Als Alternative bietet sich die Online-Bestellung unter www.netto-tvshop.de an. Allerdings kommen hier 4,99 Euro Versandkosten dazu.
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Michael Beck
Jetzt kommentieren (4) Zur Diskussion im Forum
Michael Beck schrieb am 24.08.2010 um 03:17
Die Bevorratungspflicht in Tagen zu bemessen, ist schwierig, zumal es dazu widersprüchliche Gerichtsurteile gibt.
Ich gehe mal davon aus, dass die Lebensmittelketten wegen des hohen Wettbewerbsdrucks (und damit hohem Abmahnrisiko) im Discounter-Segment von den Stückzahlen her ausreichende Vorräte bei den Sonderangeboten angelegt haben. Wenn die Nachfrage extrem hoch ist, nützt auch der größte Vorrat nichts!
Checker schrieb am 23.08.2010 um 20:53
Ist doch fast in jedem so, jeder Händler möchte den Kunden um seine eigentlichen Rechte bringen. Außerdem weiß fast kein Kunde was überhaupt seine Rechte sind. Ich finde daher die Sendung der Rechtsirrtümer die z.Z. im TV läuft eine der besten Ideen überhaupt, die Leute mal richtig aufzuklären.
coriandreas schrieb am 23.08.2010 um 11:07
OK, es sind genau 2 Tage, siehe hier:
http://bit.ly/czaULU
coriandreas schrieb am 23.08.2010 um 11:04
“Da mit einer hohen Nachfrage nach diesem Großtastenhandy zu rechnen ist, kann das Angebot in vielen Netto-Filialen schon am ersten Tag ausverkauft sein”
Das ist doch rein rechtlich gar nicht erlaubt, es besteht eien Bevorratungspflicht für genau 3 Tage. Soche Laden sollte man anzeigen! Oder zumindestens der Verbraucherzentrale NRW melden, die eine Meldeseite für solche Lockvogelangebote betreibt.