Ein neuer Skandal in der Mobilfunk-Szene bahnt sich an. Demnach sollen deutsche Mobilfunkanbieter rechtswidrig protokollieren, in welche Funkzelle sich Kunden mit ihrem Handy bewegen. Vodafone sichert diese Informationen bis zu 210 Tage lang, E-Plus immerhin 80 Tage, während Drillisch/SIMply mit 92 Tagen beziehungsweise The Phonehouse Telecom mit 120 Tagen vertreten sind. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur aus dem vergangen Jahr hervor.
Telekom rechtfertigt sich
Bereits im September 2011 ist es zur Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gekommen. Die Deutsche Telekom verteidigte damals seine Vorgehensweise mit dem Argument, dass die Bewegungsprotokolle zur Überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen benötigt werden. Die Bundesnetzagentur sieht dies anders. Sie schrieb der Telekom, eine Dokumentation des Aufenthaltsortes sei nur bei standortabhängigen Tarifen legitim – zum Beispiel wenn ein Vertrag in Verbindung mit “Homezone” vorliegt. Der AK Vorrat befürchtet, dass die Telekommunikations-Branche diese vorgegebenen Richtlinien nicht umgesetzt hat.
Weitere Optionen betroffen
Des Weiteren halten Mobilfunkanbieter fest, wer wann und von wem genau angerufen wurde. Selbst getätigte Anrufe oder ausgehende Kurznachrichten werden gespeichert. Die hier angewandten Aufbewahrungszeiträume sind im Wesentlichen an denen der Ortsdaten angelehnt. Auch Details rund um Anrufe bei kostenfreien Rufnummern bewahren die Anbieter für eine gewisse Zeit auf. Selbst bei der von der Telekom angebotenen “sofortigen Löschung” aller Daten werden nochmal rund 3-7 Tage Wartezeit fällig.
Was tun?
Ferner empfiehlt der AK Vorrat Handynutzern, wegen der durch Bewegungs- und Kontaktprotokollen entstanden Sicherheitsrisiken, die eigens angefertigte Übersicht über die Speicherdauer aller Anbieter anzusehen und zu einem möglichst datenschutzfreundlichen Netzanbieter zu wechseln. Außerdem können Kunden ihren Anbieter auch auf Unterlassung der nicht rechtmäßigen Daten-Protokollierung verklagen. Danach sollte die Speicherung der Vergangenheit angehören. Weitere Hinweise und Informationen zu diesem Thema gibt der AK Vorrat auf seiner Webseite.
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Christoph Müller
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